03.09.2018

Gesetz zur Öffnung des „dritten Markts“ für Startups und KMU in Begutachtung

Bei einer Pressekonferenz zur Börsianer Messe '18 im Finanzministerium in Wien gab Finanzminister Hartwig Löger ein Update zur Öffnung des "dritten Markts" an der Wiener Börse für Startups und KMU. Diskutiert wurde die Liberalisierung des Kapitalmarkts.
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Löger: Update zur Öffnung des dritten Markts an der Börse für Startups und KMU
(c) Börsianer: Bei der Pressekonferenz (v.l.n.r.): Peter Bartos (Partner, BDO), Franz Gasselsberger (Generaldirektor Oberbank), Dominik Hojas (Chefredakteur Börsianer), Hartwig Löger (Finanzminister), Werner Kretschmer (Österreich-Chef Amundi)

Es sind zwei große politische Ziele, die zusammenspielen, wenn es um die Öffnung des „dritten Markts“ an der Wiener Börse für KMU und Startups geht. Konkret soll dieser dritte Markt, nach einer entsprechenden Reform, (wieder) das Handeln von Inhaberaktien für kleinere Unternehmen ermöglichen. Das sind Anteils-Papiere, die nicht explizit auf einen Namen ausgestellt sind. Seit einer Gesetzesänderung 2011 im Lichte von Geldwäsche- und Intransparenz-Vorwürfen, war die Ausgabe solcher Inhaberaktien am dritten Markt börsennotierten Unternehmen vorbehalten – also – vereinfacht gesagt – den ganz großen Playern.

+++ 12 Startups stellen bei der Börsianer Messe 18 aus +++

Öffnung des dritten Markts: Kapitalmarkt und Unternehmensfinanzierung

Bei einer Pressekonferenz zur Börsianer Messe ’18 (⇒ zum brutkasten-Bericht) gab Finanzminister Hartwig Löger nun bekannt, dass die bereits vor längerem Angekündigte Gesetzesänderung zur Öffnung des dritten Markts seit Freitag in Begutachtung ist. Die oben erwähnten zwei Ziele: Eine Stärkung des Kapitalmarkts und eine Erleichterung in der Unternehmensfinanzierung. „Das ermöglicht auch unseren Nischenplayern, darunter einige Weltmarktführer, den Zugang zur Börse“, sagt Löger. Er schränkt zugleich ein: „Es ist aber wichtig zu erkennen, dass Kapitalmarkt und Kapitalisierung nicht nur über den Börsenplatz passieren. Wir arbeiten an einer Stimulanz für Österreich, dass privates Kapital mehr in die Unternehmensfinanzierung fließt“.

„Wieder Luft“ nach „Strangulierung“

Zugleich wolle man auch auf institutioneller Ebene die Möglichkeiten zur Vergabe von Risikokapital verbessern, sagt Löger an anderer Stelle. Später im Brutkasten-Video-Interview (siehe unten), signalisiert er auch Offenheit gegenüber einem staatlich unterstützten Dach-Fonds. Generell ortet er nach einer Phase einer „teilweisen Strangulierung“ durch Regulatorien seit dem Finanz-Krisenjahr 2008 die „Hoffnung, wieder Luft zu haben“. Auch die Finanztransaktionssteuer sieht er als ein „schwieriges Erbe“ seines Vorgängers, das mit derzeitigem Stand „so nicht sinnvoll“ sei.

Video-Interview mit Finanzminister Hartwig Löger, Franz Gasselsberger (Oberbank) und Dominik Hojas (Börsianer)

Fürsprecher für die „Entfesselung“ des Kapitalmarkts

Und was die Liberalisierung des Finanzmarkts angeht, ist er mit den anderen sechs Podiums-Teilnehmern, die bei der Pressekonferenz auftreten, fast einig. Fast, weil diese sich größtenteils noch stärkere Schritte in der „Entfesselung“ des Kapitalmarkts wünschen.

„Könnten kleine Unternehmen nicht anders berichten müssen, als große?“

Darunter ist etwa Richard Wolf von der Wiener Kanzlei Wolf-Theiss. Er richtet einen ganzen „Wunsch-Katalog“ an Löger. Eines seiner zentralen Anliegen: „Die Compliance für Unternehmen im Börsenbereich ist wahnsinnig schwierig. Könnte man da nicht zielgruppenadäquate Regelungen treffen? Könnten kleine Unternehmen nicht anders berichten müssen, als große?“, fragt er. Löger bedient sich dazu einer Politiker-Floskel: „Es gibt hier keinen Schalter, den man einfach umlegen kann“. Die Regierung leite derzeit – allgemein gesprochen – Schritte ein und er könne zu diesem Zeitpunkt nichts vorwegnehmen.

Steuer-Incentives für „kleine“ Risiko-Anleger

Werner Kretschmer, Österreich-Chef von Amundi, Europas größter Fonds-Gesellschaft, führt einen weiteren Punkt ins Treffen. Derzeit investiere man am Kapitalmarkt bei hohem Risiko zu geringer Rendite. „Trotzdem sind die Zeiten der Risiko-losen Veranlagung mit dem Sparbuch vorbei – die Zinsen werden nicht wieder so hoch hinaufgehen wie früher“, sagt Kretschmer. Mann müsse daher, wie in anderen Ländern, riskantere Veranlagungen für Endverbraucher steuerlich inzentivieren.

„Bildung ist der beste Anlegerschutz“

Wilhelm Celeda von der Raiffeisen Centrobank, der am Podium die Wiener Börse vertritt, liefert dazu eine passende Statistik. In den USA wären mehr als die Hälfte der Bevölkerung in Aktien investiert. In Österreich seien es gerade rund vier Prozent. Er sieht einen Lösungsweg auch im Bildungsbereich. „Bildung ist der beste Anlegerschutz. Eine bessere Akzeptanz des Kapitalmarkts kann schon im Schulwesen hergestellt werden. Und Bildung bringt sicher mehr als MiFID-Formulare“. (Anm.: „Markets in Financial Instruments Directive“ der EU)

FinTechs und die Komponente Mensch

Auch das Thema FinTech kommt bei der Pressekonferenz übrigens zur Sprache – vor allem aus Banken-Sicht. Franz Gasselsberger, Generaldirektor der Oberbank (Anm. Die einzige österreichische Bank, die derzeit neue Filialen eröffnet), sieht die Komponente Mensch in der Digitalisierungsdebatte unterbelichtet. „Online werden alle auf Dauer das Gleiche Anbieten. Wir können uns nur über die menschliche Ebene differenzieren“. Momentan beobachte er, dass zwar 80 Prozent der Bankgeschäfte online erledigt würden, „Einige Themen kann man aber einfach nicht digital abbilden“.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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