23.09.2025
CLEANLOOP

ÖFB-Nationaltormann nun Co-Founder eines OÖ-Reinigungs-Startups

Die im Frühjahr 2025 gegründete CleanLoop FlexCo bietet eine Lösung für den Handel mit Restbeständen von Reinigungsmitteln an. Die kostenlose App dient dabei als digitale Plattform, um überschüssige Reinigungsprodukte österreichweit zu verkaufen und zu kaufen. ÖFB-Nationaltormann Alexander Schlager ist von Anfang an beim Unternehmen dabei.
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CleanLoop
© CleanLoop - Roman Hörantner (l.) und Alexander Schlager.

Das von Roman Hörantner 2025 gegründete Startup CleanLoop aus Gilgenberg (Oberösterreich) hat ein Re-Use-Geschäftsmodell im Sinne der Kreislaufwirtschaft konzipiert. Eine von ihm entwickelte App dient als digitaler Marktplatz, auf dem Unternehmen funktionsfähige Reinigungsgeräte und ungenutzte Reinigungsmittel kaufen und verkaufen können. Ziel ist es, die Umwelt zu schonen und zugleich Kosten zu sparen. Mit diesem Konzept konnte er Nationaltormann Alexander Schlager als Investor und Co-Founder für sich gewinnen.

CleanLoop mit Alexander Schlager

„Mir liegt sehr viel am Erhalt unserer Umwelt. Ich bin zu 100 Prozent vom Re-Use-Gedanken überzeugt und möchte einen Beitrag leisten“, sagt Schlager, der vor der Ausgründung der Firma (Anm.: App bestand schon davor) mit einem fünfstelligen Betrag als Co-Founder mit 25 Prozent Beteiligung eingestiegen ist.

„Alex ist ein Bekannter von einer Kundin, die Hygiene-Artikel verkauft und stark beim Thema Nachhaltigkeit involviert ist“, erklärt Hörantner, wie der „Red Bull Salzburg“-Goalie Mitgründer wurde. „Bei einem Treffen habe ich ihm die Idee erklärt und er war sofort Feuer und Flamme.“

„Zweites Leben“

Hörantner und Schlager wissen, dass Produktion, Verpackung, Transport und die spätere Entsorgung wertvolle Ressourcen und Energie verbrauchen. Daher mache es Sinn, einwandfreie Restbestände oder ausrangierte, aber noch voll funktionsfähige Produkte wieder in den Kreislauf zu bringen. Genau hier setzt CleanLoop an: Auf der digitalen Plattform können Unternehmen mit Putzmitteln und gebrauchten, gewerblichen Reinigungsgeräten handeln. „Wir schenken Reinigungschemie und Maschinen ein zweites Leben. Das ist ökologisch sinnvoll und ökonomisch klug“, erklärt der Geschäftsführer.

Die Motivation für das Re-Use-Geschäftsmodell basiert auf Hörantners jahrzehntelanger Erfahrung in der Reinigungsbranche.

„Für viele Geräte in Hotellerie, Gastronomie oder Industrie benötigt es spezielle Reinigungsmittel, die bei einem Gerätetausch meist über Jahre ungenützt in den Lagern zurückbleiben oder aber entsorgt werden, obwohl sie noch verwendbar wären“, präzisiert der Gründer. „Es ist weder wirtschaftlich sinnvoll, noch umweltfreundlich, solche Produkte halbvoll oder ungebraucht zu entsorgen.“

Zusätzlich können auch funktionstüchtige Geräte über die digitale Verkaufsplattform zu Geld gemacht bzw. kostengünstig erworben werden. Bedarf ortet Hörantner hier vor allem bei Jungunternehmer:innen, die bei der Anschaffung von Spül- oder Waschmaschinen Budget sparen wollen und daher auf Secondhand-Geräte setzen. „Das funktioniert sehr gut, solche Produkte sind auf der Plattform sehr schnell weg“, sagt Hörantner.

CleanLoop: Über 100 Kunden seit April

Allgemein bringe der Handel mit Reinigungsprodukten aus zweiter Hand ökologische und ökonomische Vorteile für alle Beteiligten: Verkäufer:innen vermeiden, dass Maschinen oder Mittel in Abstellräumen und Kellern von Betrieben verkümmern. Zusätzlich generieren sie Einnahmen. Käufer:innen können die Produkte in der Regel um rund 50 bis 70 Prozent günstiger erwerben, als vergleichbare Neuware. All das zahle in eine nachhaltige Zukunft ein, die österreichweit und auf EU-Ebene von einer Transformation zur Kreislaufwirtschaft geprägt ist, so Hörantner.

„Mit unserem Ansatz, ‚Wiederverwenden statt Ressourcen verschwenden‘ wollen wir Betriebe und Privatpersonen zu nachhaltigem Handeln motivieren und ihnen den Schritt auch erleichtern“, sagt er.

Aktuell verfügt das Startup über rund 100 Kunden, darunter zahlreiche aus dem Bereich Hotellerie und Gastronomie, vom Schlosshotel Lacknerhof in Flachau über das Genuss-Catering Monitzer & Berner in Kitzbühel bis zum Schloss Leopoldskron in Salzburg.

Re-use etablieren

Künftig möchte CleanLoop durch aktive Bewusstseinsförderung branchenübergreifend noch mehr Betriebe wie zum Beispiel Gebäudereiniger oder Hausbetreuer animieren, am digitalen Gebrauchtmarkt teilzunehmen. Das Einsparungspotenzial beim Ressourcenverbrauch von Reinigungsmitteln sei hoch: Der österreichische Markt für im Privatbereich verwendete Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel erzielte im Jahr 2025 einen Umsatz von etwa 834,76 Millionen Euro. Es wird prognostiziert, dass das Marktvolumen im Jahr 2029 auf 901,90 Millionen Euro ansteigen wird, was einem jährlichen Umsatzwachstum von 1,97 Prozent (CAGR 2025-2029) entspricht. Hinzu komme der umfangreiche gewerbliche Markt, der unter anderem Reinigungsprodukte für den industriellen Einsatz oder für Haushaltsreinigungsdienste beinhaltet.

Zu den nächsten Zielen des Startups zählen die eigene Awareness zu steigern und das Denken in Sachen Wiederverwertung zu steigern, wie Hörantner betont: „Wir haben seit April sehr viel Zeit mit Marketing verbracht, unser nächster Schritt beinhaltet, noch mehr Gastronomie und Hotellerie auf unsere Seite zu bringen. Wir wollen schlussendlich unsere Bekanntheit steigern. Und den Re-use-Gedanken in die Köpfe bringen.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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