19.07.2021

ÖBB und TheVentury setzen für nachhaltige Mobilität auf gemeinsames Innovationsprogramm

Die Wiener Innovationsagentur TheVentury starteten gemeinsam mit den ÖBB im März 2021 ein konzernweites neunmonatiges Intrapreneurship-Programm, um neue unternehmensinterne Innovationen zu entwickeln. Dabei arbeitet ein 16-köpfiges Team aus unterschiedlichsten Fachbereichen an nachhaltigen Lösungen und Services für Mobilität und Logistik.
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Die ÖBB und TheVentury gehen in Sachen „Innovation und nachhaltige Mobilität“ gemeinsame Wege: Wie die Wiener Innovationsagentur am Montag bekannt gab, wurde bereits im März 2021 ein konzernweites neunmonatiges Intrapreneurship-Programm aufgesetzt.

Im Fokus des Programms stehen die beiden Innovationsprojekte „Zugkunft Regionalbahn“ und „Die Gepäckchecker“, die sich nun seit Juni in der Pilotierungsphase befinden und bis Jahresende zu einem marktreifen Produkt bzw. Dienstleistung weiterentwickelt werden sollen.

ÖBB setzen auf Kundenfeedback

Die ersten Weichenstellungen passierten dazu bereits im März 2021. Innerhalb von einem Monat wurde in einem gemeinsamen Auswahlprozess ein buntes 16-köpfiges ÖBB-Intrapreneur:innenteam für die zwei Innovationsprojekte aufgestellt. Das interdisziplinäre Team umfasst dabei Expert:innen aus unterschiedlichsten Fachbereichen: vom Lokführer über die Fahrdienstleiterin bis hin zur HR-Spezialistin.

In einer zweimonatigen Prototyping-Phase wurden im Anschluss die Herausforderungen in den Bereichen Mobilität und Logistik aus Sicht der ÖBB identifiziert. Ausgehend von einem grundlegenden Problemverständnis generierten die beiden Projektteams laut The Ventury so zukunftssichere Ideen sowie Lösungskonzepte und evaluierten diese anhand von Kundenfeedback.

„Wir sind davon überzeugt, dass die besten Innovationen nur im Dialog mit unseren Kund:innen und Mitarbeiter:innen entstehen, weshalb wir diese auch aktiv in unsere Prozesse miteinbeziehen“, so Jaqueline Matijevic, Leitung Innovationsentwicklung bei den ÖBB.

Das Ziel des Programms

Die daraufhin entwickelten Prototypen und neuen Business Models werden nun seit Juni im Rahmen der Pilotierungsphase hinsichtlich ihrer Marktfähigkeit und Umsetzbarkeit getestet. Ziel ist es, die neu konzipierten Produkte und Services bis Ende des Jahres zu pilotieren und intensiv zu testen, um eine Entscheidung über die weitere Umsetzung zu treffen.

Begleitet wird das ÖBB-Intrapreneur:innenteam in diesem Innovationsprozess durch Coaching und operative Unterstützung von TheVentury Expert:innen aus den Bereichen Softwareentwicklung, Data Science, Design und Growth Marketing. Die Workshops finden online oder persönlich im Open Innovation Lab der ÖBB statt.

„Um Innovationen innerhalb eines Unternehmens erfolgreich vorantreiben zu können, sind neue externe Impulse und optimale Rahmenbedingungen von besonderer Bedeutung. Daher begleiten wir die Intrapreneur:innen-Teams durch den gesamten Innovationsprozess und unterstützen sie zielführend mit Hilfe von agilen Prozessen und operativem Know-how“, so Valentin Aschermann, Partner & Head of Innovation Management, TheVentury.

The Ventury: Klimaziel und Start des Elevate Batch

Das jüngste Innovationsprogramm mit den ÖBB erfüllt laut The Ventury auch ein erst unlängst definiertes Klimaziel: „Wir möchten mit unseren Innovationsaktivitäten einen positiven Beitrag zur Gesellschaft leisten. Aus diesem Grund haben wir uns dem Ziel verschrieben, 25 Prozent unseres Gesamtumsatzes mit Projekten zu erzielen, die sich positiv auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der UN auswirken“, so Valentin Aschermann.

Zudem startet der nächste Elevate Batch für Unternehmen im September. Seit März 2021 können im Accelerator-Programm Elevate der Wiener Innovationsagentur TheVentury nämlich nicht nur Startups, sondern auch etablierte Unternehmen ihre Innovations- und Wachstumspotenziale realisieren. Bereits zum Start war mit der Raiffeisen Bank International (RBI) ein namhafter Teilnehmer vertreten – der brutkasten berichtete.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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