20.01.2020

ÖBB Nightjet: Wenn es visionär ist, einfach dranzubleiben

Kommentar. Der Nachtzug hatte seine beste Zeit eigentlich schon hinter sich. Doch nun scheint er, sie wieder vor sich zu haben. Mit dem ÖBB Nightjet wurde gezeigt, dass ein paar alte Management-Weisheiten ihre Richtigkeit haben.
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Der ÖBB Nightjet in Aktion
© ÖBB/Harald Eisenberger: Der ÖBB Nightjet in Aktion

Der britische Guardian, die New York Times, die Irish Times und Tagesschau und die Welt aus Deutschland sowieso – das sind nur ein paar internationale Medien, die in letzter Zeit über den ÖBB Nightjet berichtet haben. Zuletzt sorgte die Einführung der ÖBB-Nachtzug-Strecke von Wien nach Brüssel für große Resonanz.

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Gegen den Strom schwimmen

Es ist etwas, das vor einigen Jahren wohl die wenigsten erwartet hatten. In Zeiten von Billigflügen hatten die großen Bahngesellschaften des Kontinents ihre Nachtzugverbindungen in den letzten Jahrzehnten und Jahren sukzessive abgebaut bzw. ganz eingestellt. Erst 2016 etwa fuhr der letzte Nachtzug der Deutschen Bahn, nachdem man mit der Sparte zuvor Millionenverluste eingefahren hatte. Nicht nur für die veralteten Garnituren sondern auch für einige der Routen fand sich ein Käufer – die einzige europäische Bahngesellschaft, die entgegen des Trends sogar mehr in das Segment investierte: Die ÖBB.

Nicht wenige griffen sich da wohl an den Kopf. Wie sollte die Bahngesellschaft damit schon gegen die Billigflieger ankommen, deren Angebot dem heutigen „Convenience“-Bedürfnis der Konsumenten doch viel mehr entgegenkommt? Und wie wahrscheinlich war es, dass alle anderen mit ihrer Einschätzung falsch liegen und nur die im Personenverkehr verhältnismäßig kleinen ÖBB richtig?

Dranbleiben und durchbeißen

Wie wir jetzt wissen, war das Dranbleiben, das Durchbeißen der ÖBB visionär. Heute beneidet scheinbar die ganze Welt die ÖBB um diese Entscheidung. Dass man bei der Bahngesellschaft damals bereits auf ein Umdenken im Reise-Konsumverhalten aufgrund des Klimawandels (die Fakten dazu lagen ja schon lange genug auf dem Tisch) hoffte, wirkt ja rückbezüglich auch logisch. Ob man „Flightshaming“ und ähnliche Phänomene bereits vorhersah, soll dahingestellt bleiben.

Offen für Verbesserungen sein

Noch entscheidender war aber wohl die Herangehensweise beim „Dranbleiben“. Denn es wurde eben gerade nicht verbissen am Alten festgehalten. Während die oben genannte Deutsche Bahn ihre veralteten Nachtzüge bis zum bitteren Ende in gewohnter Weise fortgeführt hatte, hatte man bei den ÖBB nicht nur in neue Garnituren und Strecken, sondern auch in die Modernisierung des Angebots investiert – man war offen für Verbesserungen.

ÖBB Nightjet: Mehr als nur Klimaschutz

Der ÖBB Nightjet punktet letztlich nicht nur mit Klimaschutz. Er punktet auch und vor allem mit „Convenience“, einem vielseitigen Angebot und kompetitiven Preisen. Ein Wiener, der einen 10 Uhr-Termin in Brüssel hat und dort kein Hotel nehmen will, kann entweder um halb 5 aufstehen und um 6 am Flughafen sein, um den 7:05 Uhr-Flug zu erwischen – oder er kann sich am Abend im (deutlich günstigeren) Zug schlafen legen und in der Früh ausgeschlafen am Bahnhof ankommen – zentraler gelegen und ohne Checkout. Und er kann sogar sein Duschgel (mit mehr als 100 Milliliter Inhalt) mitnehmen.

Es ist wie eine Zusammenfassung der beliebtesten Management-Weisheiten: Oft zahlt es sich aus gegen den Strom zu schwimmen, oft muss man durchbeißen und immer muss man dabei offen für Verbesserungen bleiben. Beim ÖBB Nightjet ist all das passiert. Und bei der Deutschen Bahn überlegt man inzwischen laut, die Nachtzug-Sparte wieder einzuführen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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ÖBB Nightjet: Wenn es visionär ist, einfach dranzubleiben

Der britische Guardian, die New York Times, die Irish Times und Tagesschau und die Welt aus Deutschland sowieso – das sind nur ein paar internationale Medien, die in letzter Zeit über den ÖBB Nightjet berichtet haben. Dabei schwammen die ÖBB mit dem Angebot gegen den Strom – erst 2016 etwa fuhr der letzte Nachtzug der Deutschen Bahn.. Heute beneidet scheinbar die ganze Welt die ÖBB um diese Entscheidung. Während die oben genannte Deutsche Bahn ihre veralteten Nachtzüge bis zum bitteren Ende in gewohnter Weise fortgeführt hatte, hatte man bei den ÖBB nicht nur in neue Garnituren und Strecken, sondern auch in die Modernisierung des Angebots investiert – man war offen für Verbesserungen. Es ist wie eine Zusammenfassung der beliebtesten Management-Weisheiten: Oft zahlt es sich aus gegen den Strom zu schwimmen, oft muss man durchbeißen und immer muss man dabei offen für Verbesserungen bleiben. Und bei der Deutschen Bahn überlegt man inzwischen laut, die Nachtzug-Sparte wieder einzuführen.

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