22.11.2016

Sieger der ÖBB-Challenge: Powerbanks, Piezo-Elemente und Co-Working Spaces

"Wohlfühlen am Bahnhof" - das war das Thema der zweiten ÖBB Open Innovation Challenge, deren drei Sieger-Ideen nun präsentiert wurden. Schon bald könnte es auf österreichischen Bahnhöfen einen Powerbank-Verleih und Co-Working Spaces geben. Über Piezo-Elemente im Boden wird Strom erzeugt und die Decken wirken durch eine optische Illusion unendlich hoch.
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Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) suchten in der zweiten Runde ihrer Open Innovation Challenge nach Ideen für den Bahnhof der Zukunft. Das Thema: „Wohlfühlen am Bahnhof“ – durch relativ leicht umsetzbare Lösungen sollte der Komfort in den Stationen der ÖBB erhöht werden.Dabei konnte jeder mitmachen. Die Ideen mussten online auf der dafür eingereichten Plattform beschrieben werden. 10 von 305 eingereichten Beiträgen kamen ins Finale. Eine Jury kürte nun drei Sieger. Diese erhielten eine ÖsterreichCard Classic, mit der sie ab sofort ein Jahr lang die zweite Klasse aller ÖBB-Züge nutzen können.

+++ Dossier: Corporate Innovation +++

Platz 1: Powerbanks-Ausleihe für mobilen Strom

„Man sitzt am Bahnhof, ist schon länger unterwegs und was fällt einem auf? Nur noch zehn Prozent Akku. Wenn man jetzt aber noch eine dreistündige Reise vor sich hat, beginnt man verzweifelt nach einer Steckdose zu suchen, doch leider vergebens.“ – so teaserte die 18-jährige Studentin Theresa Rechberger aus Oberösterreich ihren Beitrag an. Dazu brachte sie drei mögliche Lösungen vor. Mit einer davon holte sie sich den ersten Platz bei der Open Innovation Challenge: Künftig sollen gegen eine Kaution Powerbanks verliehen werden, die am Abfahrtsbahnhof entlehnt und am Zielbahnhof wieder abgegeben werden können. Damit kann man sowohl am Bahnhof als auch im Zug seine mobilen Geräte laden. Die relativ leichte Umsetzbarkeit dürfte die Jury hier unter anderem überzeugt haben.

Platz 2: Piezo-Elemente und unendliche Decken

Der Böden und Decken der ÖBB-Stationen nahm sich Ahmedullah Maz Durrani aus Pakistan mit seinen Ideen an. Sein erster Vorschlag: In den Böden der Bahnhofshallen sollen sogenannte Piezo-Bodenplatten installiert werden. Diese erzeugen, wenn man darauf tritt, kleine Mengen an Elektrizität. Damit sollen die Menschenmassen, die täglich durch die großen Gebäude gehen, nebenbei eine signifikante Menge an Ökostrom generieren, der in den Bahnhöfen genutzt werden kann. Auch Durranis zweite Idee kam bei der Jury gut an: An den Decken sollen 3D-Elemente angebracht werden, die diese „unendlich hoch“ wirken lassen. Damit soll durch die Illusion von mehr Raum der Komfort erhöht werden.

Platz 3: Co-Working Spaces in Bahnhöfen

Flexibilität – das Zauberwort der heutigen Arbeitskultur führt dazu, dass immer mehr Menschen beruflich ständig unterwegs sind. Dabei wollen sie natürlich die Zwangspausen, die sich durch Wartezeiten ergeben, nicht ungenutzt lassen. Doch der Lärm und das Getümmel auf Bahnhöfen schafft nicht für jeden das passende Arbeitsklima. Die Burgenländerin Stefanie Drucker hatte dazu einen passenden Einfall, der die ÖBB-Jury überzeugte: In den Stationen sollen Co-Working Spaces, beziehungsweise Business Lounges eingerichtet werden. Wichtig ist der Gründerin einer Marketing-Agentur dabei, dass sich das Angebot nicht nur an Business-Leute richtet, die es regelmäßig nutzen, sondern auch Gelegenheits-Nutzer adressiert.

+++ Der Arbeitsplatz im Wandel: Co-Working Spaces vs. Startup-Campus +++

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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