24.04.2026
WEITERE BETEILIGUNGEN?

Öbag-Strategie: Wunsch trifft auf Wirklichkeit

Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer wünscht sich eine aktivere Rolle für die Staatsholding Öbag. Das bedeutet auch Offenheit für neue Beteiligungen an innovativen Unternehmen - in der Theorie.
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Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Öbag-Chefin Edith Hlawati | © Johannes Zinner / Natascha Unkart Studio Koekart
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Öbag-Chefin Edith Hlawati | © Johannes Zinner / Natascha Unkart Studio Koekart

Das Porfolio der Staatsholding Öbag ist aktuell rund 32 Milliarden Euro wert. Die teilen sich allerdings auf nur sieben Beteiligungen auf: Bundesimmobiliengesellschaft BIG (100 Prozent), Post AG (52,8 Prozent), Verbund (51 Prozent), Casinos Austria (33,2 Prozent), OMV (31,5 Prozent), Telekom Austria und EuroTeleSites (jeweils 28,4 Prozent). Diese wiederum spülten im Vorjahr 1,263 Milliarden Euro an Dividende in die Staatskasse.

„Geänderte Erwartungshaltung“

Und damit lässt sich auch der aktuelle Zweck der Holding für die Republik zusammenfassen: Sie bessert das Budget auf. Ganz in diesem Sinne war die Zuständigkeit dafür bis vergangenes Jahr auch im Finanzministerium angesiedelt. Mit Start der schwarz-rot-pinken Regierung und der Übernahme des Ministeriums durch die SPÖ wanderte die Öbag-Zuständigkeit aber ins ÖVP-geführte Wirtschaftsministerium. Und da gebe es eine „geänderte Erwartungshaltung“, wie Minister Wolfgang Hattmannsdorfer bei der Präsentation einer neuen Öbag-Strategie sagte.

Standortrelevante Ziele

Für ihn ist klar: Die Holding soll künftig eine aktivere Rolle einnehmen und „mehr als eine Dividendenbringerin sein“. Konkret sollen mit den bestehenden Portfolio-Unternehmen standortrelevante Ziele verfolgt werden, etwa der Ausbau kritischer Infrastruktur, die Steigerung der Energiesicherheit durch OMV und Verbund, die Stärkung der digitalen Souveränität durch Rechenzentren von A1 Telekom und der Aufbau eines flächendeckenden Logistiksystems durch die Post. Außerdem kündigte der Minister einen von der Öbag gemeinsam mit dem Complexity Science Hub aufgebauten KI-Hub an, der Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Startups vernetzen soll.

Weitere Beteiligungen?

Doch es sind nicht nur diese Zielsetzungen mit dem Bestandsportfolio. Auch weitere Beteiligungen stehen auf Basis der neuen Strategie zumindest im Raum – wenn der Minister auch sehr vage zur potenziellen Umsetzung bleibt. Die Aufgabe der Holding seien Beteiligungen „dort, wo der Standort ein kritisches Interesse hat“, meint Hattmannsdorfer und verweist darauf, dass bereits in der Vergangenheit immer wieder mögliche weitere Beteiligungen geprüft worden sind. Öbag-Chefin Edith Hlawati wird bei ihren Vorstellungen konkreter: „Wir können nicht in Fonds, Fremdanteile oder Aktien investieren. Und ich halte viel von Fonds“, sagt sie.

Einstimmiger Ministerratsbeschluss für Anteilsverkauf nötig

Die potenzielle Beteiligung an weiteren innovativen Unternehmen, etwa im Quantenbereich, was der Minister als „legitime Überlegung“ bezeichnet, wird aber nicht nur durch die von Hlawati genannten Einschränkungen erschwert. Man könne etwa nicht zusammen mit einem Private-Equity-Fonds bei einem Unternehmen einsteigen, erklärt die Managerin. Das gar nicht wegen Regelungen, die das verbieten, sondern weil jeder Verkauf einer Öbag-Beteiligung einstimmig im Ministerrat beschlossen werden muss. Auf diese Unsicherheit, vor allem in Bezug auf einen möglichen Exit, würde sich kein Fonds als Co-Investor einlassen.

Öbag dürfte vorerst Dividendenbringerin bleiben

Und auch sonst sind es politische Erwägungen, die die in der Strategie ausgeführten Wünsche zur Öbag wohl mit einer ernüchternden Wirklichkeit konfrontieren. Denn vor allem in der nach wie vor sehr angespannten Budgetlage wird die Holding ihre Rolle als Dividendenbringerin wohl nicht los werden. Das gilt für die Pläne mit dem bestehenden Portfolio, wie Hlawati ausführt: „Zu glauben, wir könnten eine Milliarde Euro weniger Dividende zahlen und dafür den Netzausbau beschleunigen – so geht das nicht.“ Mehr noch gilt es aber vermutlich für potenzielle weitere Beteiligungen.

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Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

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Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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