24.04.2026
WEITERE BETEILIGUNGEN?

Öbag-Strategie: Wunsch trifft auf Wirklichkeit

Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer wünscht sich eine aktivere Rolle für die Staatsholding Öbag. Das bedeutet auch Offenheit für neue Beteiligungen an innovativen Unternehmen - in der Theorie.
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Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Öbag-Chefin Edith Hlawati | © Johannes Zinner / Natascha Unkart Studio Koekart
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Öbag-Chefin Edith Hlawati | © Johannes Zinner / Natascha Unkart Studio Koekart

Das Porfolio der Staatsholding Öbag ist aktuell rund 32 Milliarden Euro wert. Die teilen sich allerdings auf nur sieben Beteiligungen auf: Bundesimmobiliengesellschaft BIG (100 Prozent), Post AG (52,8 Prozent), Verbund (51 Prozent), Casinos Austria (33,2 Prozent), OMV (31,5 Prozent), Telekom Austria und EuroTeleSites (jeweils 28,4 Prozent). Diese wiederum spülten im Vorjahr 1,263 Milliarden Euro an Dividende in die Staatskasse.

„Geänderte Erwartungshaltung“

Und damit lässt sich auch der aktuelle Zweck der Holding für die Republik zusammenfassen: Sie bessert das Budget auf. Ganz in diesem Sinne war die Zuständigkeit dafür bis vergangenes Jahr auch im Finanzministerium angesiedelt. Mit Start der schwarz-rot-pinken Regierung und der Übernahme des Ministeriums durch die SPÖ wanderte die Öbag-Zuständigkeit aber ins ÖVP-geführte Wirtschaftsministerium. Und da gebe es eine „geänderte Erwartungshaltung“, wie Minister Wolfgang Hattmannsdorfer bei der Präsentation einer neuen Öbag-Strategie sagte.

Standortrelevante Ziele

Für ihn ist klar: Die Holding soll künftig eine aktivere Rolle einnehmen und „mehr als eine Dividendenbringerin sein“. Konkret sollen mit den bestehenden Portfolio-Unternehmen standortrelevante Ziele verfolgt werden, etwa der Ausbau kritischer Infrastruktur, die Steigerung der Energiesicherheit durch OMV und Verbund, die Stärkung der digitalen Souveränität durch Rechenzentren von A1 Telekom und der Aufbau eines flächendeckenden Logistiksystems durch die Post. Außerdem kündigte der Minister einen von der Öbag gemeinsam mit dem Complexity Science Hub aufgebauten KI-Hub an, der Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Startups vernetzen soll.

Weitere Beteiligungen?

Doch es sind nicht nur diese Zielsetzungen mit dem Bestandsportfolio. Auch weitere Beteiligungen stehen auf Basis der neuen Strategie zumindest im Raum – wenn der Minister auch sehr vage zur potenziellen Umsetzung bleibt. Die Aufgabe der Holding seien Beteiligungen „dort, wo der Standort ein kritisches Interesse hat“, meint Hattmannsdorfer und verweist darauf, dass bereits in der Vergangenheit immer wieder mögliche weitere Beteiligungen geprüft worden sind. Öbag-Chefin Edith Hlawati wird bei ihren Vorstellungen konkreter: „Wir können nicht in Fonds, Fremdanteile oder Aktien investieren. Und ich halte viel von Fonds“, sagt sie.

Einstimmiger Ministerratsbeschluss für Anteilsverkauf nötig

Die potenzielle Beteiligung an weiteren innovativen Unternehmen, etwa im Quantenbereich, was der Minister als „legitime Überlegung“ bezeichnet, wird aber nicht nur durch die von Hlawati genannten Einschränkungen erschwert. Man könne etwa nicht zusammen mit einem Private-Equity-Fonds bei einem Unternehmen einsteigen, erklärt die Managerin. Das gar nicht wegen Regelungen, die das verbieten, sondern weil jeder Verkauf einer Öbag-Beteiligung einstimmig im Ministerrat beschlossen werden muss. Auf diese Unsicherheit, vor allem in Bezug auf einen möglichen Exit, würde sich kein Fonds als Co-Investor einlassen.

Öbag dürfte vorerst Dividendenbringerin bleiben

Und auch sonst sind es politische Erwägungen, die die in der Strategie ausgeführten Wünsche zur Öbag wohl mit einer ernüchternden Wirklichkeit konfrontieren. Denn vor allem in der nach wie vor sehr angespannten Budgetlage wird die Holding ihre Rolle als Dividendenbringerin wohl nicht los werden. Das gilt für die Pläne mit dem bestehenden Portfolio, wie Hlawati ausführt: „Zu glauben, wir könnten eine Milliarde Euro weniger Dividende zahlen und dafür den Netzausbau beschleunigen – so geht das nicht.“ Mehr noch gilt es aber vermutlich für potenzielle weitere Beteiligungen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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