07.02.2022

Occyo: Tiroler Digital-Health-Startup schließt erste Finanzierungsrunde in Millionenhöhe ab

Das Tiroler Startup will mit seiner Telemedizin-Anwendung die dezentrale Kommunikation in der Augenheilkunde vereinfachen.
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Das Occyo-Team mit Investor
Das Founder-Team mit Investor Peter Blumenwitz (g.r.) | (c) Occyo

Das Tiroler Digital Health-Startup Occyo konnte seine erste Finanzierungsrunde abschließen. Nach Forschungsförderungen vom Land Tirol, dem Austria Wirtschaftsservice (aws) und der FFG erhielt Occyo ein Investment der privaten Beteiligungsgesellschaft Floris Capital aus München rund um den Investor Peter Blumenwitz. Mit dem jüngsten Investment und der Kombination an Förderungen stehen dem Startup nun zwei Millionen Euro an Wachstumskapital zur Verfügung.

“Das Gründerteam und die prozess- und erfolgsorientierte Organisation ist eine der professionellsten, die ich in all den Jahren gesehen habe”, meint Blumenwitz. In Kombination mit dem Marktpotenzial und der Fokussierung auf telemedizinische Anwendungen sei ihm die Investitionsentscheidung nicht schwer gefallen.

Zugang zu Augenuntersuchungen soll massiv vereinfacht werden

Occyo ist ein Unternehmen, das mit seinem Produkt eine Telemedizin-Anwendung für die Augenheilkunde anbietet. Mit ihrem entwickelten Gerät soll es zum ersten Mal möglich sein, den gesamten Augenvordergrund standardisiert und hochauflösend aufzunehmen. Damit soll die medizinische Diagnostik für die breite Masse zugänglicher werden. Beispielsweise könne man Volkskrankheiten wie trockene oder gerötete Augen durch die standardisierte Auflösung einfacher diagnostizieren und behandeln. Durch den Einstieg in die Telemedizin soll ein solches Aufnahmegerät langfristig überall zugänglich sein. Es könne dann nicht nur in Krankenhäusern stehen, sondern beispielsweise auch in Apotheken oder bei Optiker:innen für jede:n zugänglich sein.

Der erste klinische Prototyp von Occyo

Durch die Standardisierung ist zudem ein Vergleich von verschiedenen Aufnahmen über einen bestimmten Zeitraum möglich, sodass beispielsweise erkennbar wird, ob eine bestimmte Behandlung anschlägt. Für gravierende Erkrankungen bleibt ein Gang zum/zur Spezialist:in zwar weiterhin notwendig, die dezentrale Datenerhebung soll die Kommunikation aber nachhaltig für Patient:innen und Fachärzt:innen erleichtern.

Das Founder-Team bestehend aus Vito Romano, Bernhard Steger, Ulrich Hausmann und Giulia Angi, gründete das Innsbrucker Startup Ende 2019. Eine alternde Gesellschaft, eine Bevölkerung, die immer mehr Zeit vor Bildschirmen verbringt und die damit verbundenen zunehmenden Augenerkrankungen waren mitunter Auslöser für ihre Idee. Weitere Problematiken wie die dezentrale Versorgung oder der Ärzt:innenmangel wurden durch die Corona-Pandemie zusätzlich verstärkt und unterstreichen die Notwendigkeit für einen Ausbau der Telemedizin.

„Spätestens ab einem Alter von ca. 70 Jahren muss eigentlich jede:r regelmäßig zum Augenarzt. Mit unserem Gerät wollen wir etwas anbieten, das den Zugang zu einer Behandlung vereinfacht. Wenn man auf dem Land lebt, wäre man dann nicht mehr von einer langen Anfahrt zum/zur Ärzt:in abhängig, sondern kann bspw. eine schnelle Aufnahme in einer Apotheke machen. Je nach Ausmaß der Erkrankung bekommt man dann über den „Teledoktor“ eine Verschreibung für z.B. Augentropfen“, erklärt CTO Ulrich Hausmann.

Nächster Schritt: Die erste klinische Studie

Nach Abschluss der ersten Finanzierungsrunde möchten sie nun ihre erste klinische Studie durchführen. In den kommenden Wochen soll die Studie in Kooperation mit der Universität Salzburg  durchgeführt werden und das System zur standardisierten, hochauflösenden Visualisierung der gesamten Augenoberfläche prüfen. Diese Phase soll ca. ein halbes Jahr lang andauern. 

Im letzten Jahr hat Occyo außerdem sein international aufgestelltes Team stark erweitert. Das Unternehmen befindet sich nach wie vor im Wachstum und hat aktuell weitere Stellen ausgeschrieben.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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