30.11.2022

ocay: Welser Autoabo-Startup investiert 10 Millionen Euro in Ausbau der E-Flotte

Das Autoabo-Startup ocay erwarb 200 Polestar-Modelle mit einem Wert von über zehn Millionen Euro. Seit Marktstart im Jahr 2020 konnte das Startup über 1200 Abonnements abschließen.
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ocay
(c) Ocay

Der Name des Welser Autoabo-Startup “ocay” steht für “one car a year” und ist seit 2020 am österreichischen Markt vertreten. Gegen einen monatlichen Fixpreis bekommen Kund:innen einen Neuwagen geliehen, wobei Wartung und Bereifung inkludiert sind. Die Laufzeiten bewegen sich je nach gewählten Fahrzeugmodell zwischen sechs und 24 Monaten. Im Angebot finden sich derzeit 16 Automarken und 40 unterschiedliche Modelle. Im Gegensatz zu Anbietern wie Vibe oder Eloop hat ocay neben Elektromodellen auch Verbrenner und Hybrid-Modelle im Programm.

ocay investiert in E-Flotte

Mit einer Investition in Höhe von zehn Millionen Euro möchte ocay nun den Anteil seiner E-Flotte weiter ausbauen, wie das Unternehmen am Mittwoch bekannt gab. Für die Investition erwarb ocay 200 Polestar-Modelle – darunter auch den neuen Performance SUV Polestar 3.

Auf der Website hat das Startup derzeit den Polestar 2 im Programm, der je nach Ausführung und abhängig der inkludierten Kilometer ab 900 Euro verfügbar ist. Derzeit müssen sich Nutzer:innen allerdings gedulden, da die Lieferung laut Website “voraussichtlich im März 2023” erfolgt. Neben der Marke Polestar bietet das Startup im E-Mobility-Segment auch den Tesla Model 3 an, der ab rund 1000 Euro pro Monat angeboten wird.

Künftig soll auch der Polestar 3 angeboten werden | (c) ocay

Das Wachstum des Startups

Zwei Jahre nach Marktstart zählt ocay zu den Marktführern im Auto-Abo-Segment. Ingesamt konnte das Unternehmen seither laut eigenen Angaben über 1200 Abonnements abschließen. Bis Ende des Geschäftsjahres soll die Zahl der Abo-Abschlüsse auf 1500 weiter ausgebaut werden. Im ersten Geschäftsjahr machte das Unternehmen rund 3,5 Millionen Euro Umsatz und arbeitete somit kostendeckend.


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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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