11.09.2023

Oberösterreichisches Startup MatheArena: Kooperation mit Schulbuchverlag Veritas

Die Lernapp MatheArena möchte spielerisch die Furcht vor dem Angstfach Mathematik nehmen. Mit dem neuen Schuljahr wurde auch eine Kooperation mit dem Schulbuchverlag Veritas gelauncht.
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Links: Das MatheArena Foto Rechts: Maria Hauer (Veritas), Eva-Maria Infanger (MatheArena), Gerald Infanger
(c) MatheArena GmbH v.l.n.r.: Maria Hauer (Veritas), Eva-Maria Infanger (MatheArena), Gerald Infanger (MatheArena), Veronika Weidenholzer (Veritas)

Mathematik spielerisch erlernen – das ist die Idee hinter der App MatheArena. Flexibles, papierloses und mobiles Lernen, beispielsweise beim Warten auf Bus oder Zug, soll dadurch möglich werden. Die Idee der App kam dem Gründer und ehemaligen Mathe- und Religionslehrer Gerald Infanger, als er 2014 auf der Suche nach digitalen Lernhilfen für seine Schüler:innen war. Sprachlernapps waren schon damals sehr populär – eine App zum Mathelernen fand er im Google Play Store jedoch nicht.

Gemeinsam mit seiner Ehefrau Eva-Maria Infanger und durch Unterstützung des Linzer Inkubators tech2b gründete Infanger schließlich MatheArena. Neun Jahre nach der Entstehung schafft es das Unternehmen nun auch offiziell in die Schulklassen. Mit dem Schuljahr 2023/2024 begleitet die MatheArena App die Schulbücher des Veritas Verlags in der Mittelschule und AHS Unterstufe. “Unsere Vision ist es, Mathematik zu einer internationalen Sprache zu machen, die Jugendliche aus aller Welt miteinander verbindet und zur Begeisterung für das Lernen inspiriert”, erklärt Eva-Maria Infanger.

Neue Lösungen für alte Herausforderungen

Durch einen Code in den Mathematik Schulbüchern vom Veritas-Verlag im Lehrplan 2023 kann die Pro-Version von MatheArena Junior für Schüler:innen kostenlos freigeschalten werden. “Unsere App löst drängende Probleme im Bildungsbereich. Der Bedarf an technisch versierten Menschen steigt, Schüler:innen brauchen motivierende Lernmethoden, und Lehrkräfte stehen vor zahlreichen Herausforderungen”, betont Gerald Infanger. “Wir sind davon überzeugt, dass die MatheArena App eine Lösung bietet, indem sie die Motivation für MINT-Fächer steigert und eigenständiges Lernen ermöglicht.”

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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