12.02.2024

Everleaf: Wiener Startup Oasys für vertikale Indoor-Gärten bekommt neuen Namen

Von einem Garten in der Wohnung träumen viele Städter:innen. Mit dem vertikalen Indoor-Garten von Everleaf - ehemals Oasys - ist dies möglich.
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Christophe Vermeersch, Gründer von Everleaf - ehemals Oasys (c) Everleaf / Oasys

„Ernte täglich dein eigenes Gemüse, ohne Platz, ohne Zeit und ohne grünen Daumen.“ Mit diesem Motto will ein Wiener Startup das Problem des städtischen Grün- und Gartenmangels beheben. Bekannt war dieses bisher unter dem Namen Oasys. Mit dem heutigen Montag bennent sich das im März 2023 gegründete Startup jedoch um – und heißt nun Everleaf.

Gründer Christophe Vermeersch möchte mit seinen vertikalen Indoor-Gärten das Anbauen von Pflanzen, Kräutern und Gemüsesorten in Wohnungen ermöglichen. Eine Idee, die das Bewusstsein für den nachhaltigen Eigenanbau von Pflanzen und Lebensmitteln stärken könnte.

Everleaf – ehemals Oasys – sorgt „für ein bisschen Grün in Wien“

Der Wiener Gründer Vermeersch will nicht nur für „ein bisschen Grün in Wien“ sorgen, sondern künftig auch ein gewisses Maß an Selbstversorgung in Städten ermöglichen. Mit dem vertikalen Indoor-Garten soll das ganze Jahr über Gemüse angebaut werden können. Insgesamt 24 Pflanzen sollen auf dem Gerüst Platz haben.

Der Vorteil der Indoor-Konstruktion: Sie lässt sich wie eine Lampe aufstellen und bietet platzsparend vertikal Raum für ein Indoor-Gemüsebeet. Das Pflegen der Pflanzen soll sich über das Gießsystem leicht koordinieren lassen. Darüber hinaus müssen Wasser und Nährstoffe nur einmal wöchentlich nachgefüllt werden, heißt es auf der Unternehmensseite. Die Konstruktion zählt indes ein integriertes Pflanzenlicht, das gute Wachstumsbedingungen gewährleisten soll.

Der Indoor-Garten (c) Everleaf – ehemals Oasys

In Zukunft 70 Prozent mehr Lebensmittel notwendig

Gründer Vermeersch war vor Everleaf im Bereich des Virtual Farming tätig, was ihn auf die Gründungsidee brachte: „In meinem Job vor Everleaf bin ich in Kontakt mit dem Problem unseres Lebensmittelsystems gekommen. 50 Prozent des Obst und Gemüses werden nämlich entlang der Lebensmittelkette weggeworfen“, erklärt Vermeersch.

Eine Wegwerfgesellschaft sei allerdings nicht das, was zukünftig fortgeführt werden darf – vor allem nicht aus Klima- und Versorgungsgründen: „In Anbetracht des Bevölkerungswachstums müssen wir laut UN weltweit bis 2050 um 70 Prozent mehr Lebensmittel produzieren“, erklärt der Gründer. Klima- und umwelttechnisch sei dies aber nicht in Form von einer Erweiterung von bestehenden Ackerflächen möglich. Würde mehr Land verbraucht werden, sei es unmöglich, künftig klimaneutral zu wirtschaften und Biodiversität zu erhalten, so Vermeersch im brutkasten-Gespräch.

Seit März 2023 bootstrapped

„Aus diesem Grund habe ich Everleaf entwickelt. Ich wollte eine Möglichkeit zur modernen Selbstversorgung schaffen. Jede und jeder hat zuhause einen kleinen Platz für eine Stehlampe. Vielmehr braucht der Indoor-Garten auch nicht“, erklärt der Gründer.

„Mit Everleaf kann man in spezifischen Lebensmittelkategorien zum Selbstversorger werden. Man kann unterschiedliche Gemüsesorten, Kräuter oder Salate anbauen – und braucht diese nicht mehr im Supermarkt holen.“ Vermeersch zufolge spare der Anbau zuhause bis zu 95 Prozent an Wasser im Vergleich zu herkömmlichen Anbauarten.

Im August 2022 begann Vermeersch mit der Konzeptentwicklung von Everleaf, damals noch unter dem Namen Oasys. Die GmbH-Gründung folgte im März 2023. Bislang ist das Wiener Startup bootstrapped. Nun will Vermeersch mit einem Rebranding und etwaigen Investmentmöglichkeiten auf eine höhere Markenpräsenz hinarbeiten.

Pflanzenkapseln für zuhause

Everleaf bietet neben dem Hardware-Produkt die Möglichkeit, Pflanzen sowie deren Samen direkt zu kaufen. Im Sortiment des Onlineshops sind Salate, Gemüsesorten, Früchte und Kräuter. Diese können in die vorgefertigen Pflanzenkapseln des Indoor-Gartens eingesetzt werden. Für Interessierte besteht indes auch die Möglichkeit, leere Pflanzenkapseln zu erwerben und eigene Pflanzensamen einzusetzen.

Nach Angaben des Startups sollen die Samen, die von Everleaf verkauft werden, nicht genmanipuliert und „soweit wie möglich biologisch angebaut“ werden. Garantie besteht indes für die Abstinenz von Pestiziden, Fungiziden, Insektiziden, Pflanzenhormonen oder ähnlichen Schadstoffen. Als Zubehör lassen sich außerdem ein PH-Wert-Regulator, Pflanzennahrung als Düngemittel sowie extra Pflanzenkapseln erwerben.

Vermeersch: „Uns liegt die Natur am Herzen“

„Als junges österreichisches Start-up liegt uns die Natur am Herzen. Wir sind der Meinung, dass Naturverbundenheit der Schlüssel zu einer nachhaltigen Zukunft ist. Indem wir uns mit der Natur eng verbunden fühlen und unsere Begeisterung an andere weitergeben, können wir gemeinsam eine grünere Welt schaffen und ihre Schönheit und Vielfalt bewahren“, schreibt Gründer Vermeersch auf der Website seines Startups.

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Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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