04.07.2017

nxtControl: „Von Anfang an klar, dass Exit irgendwann notwendig sein wird“

Hintergrund. Nach der Übernahme der niederösterreichischen DeepTech-Firma nxtControl durch den französischen Konzern Schneider Electric hat der Brutkasten mit Founder Horst Mayer und den beteiligten Lead-Investoren gesprochen.
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© Michael Beck: (vlnr.) Arnold Kopitar (Geschäftsführer, nxtControl), Estelle Monod (VP Mergers & Acquisitions, Schneider Electric), Horst Mayer (CEO, nxtControl), Doris Agneter (Geschäftsführerin, tecnet equity), Herbert Gartner (Managing Director, eQventure) und Jürgen Milde-Ennöckl (Investment Manager, tecnet equity)

Das Produkt des im niederösterreichischen Leobersdorf ansässigen DeepTech-Unternehmens nxtControl ist für Normalverbraucher eher schwer greifbar. „Bei allem, was in der automatisierten Fertigung und vielen anderen Industriebereichen gesteuert und bewegt wird, gibt es natürlich eine Software im Hintergrund. Die erzeugen wir.“ – So fasst nxtControl-Gründer Horst Mayer es in einfachen Worten zusammen. Die Software, die das Unternehmen anbietet, ist dabei nicht proprietär. Sie arbeitet innerhalb der internationalen Industrienorm IEC 61499. Und in der Umsetzung dieser Norm ist das niederösterreichische Unternehmen weltweit Technologieführer. „Wir waren ein Pionier in der Implementierung der Norm. Mit einem unabhängigen Produkt hätten wir es als kleine Firma gar nicht erst versuchen brauchen“, erklärt Mayer.

+++ 8-stelliger Exit: Schneider Electric kauft niederösterreichische nxtControl +++

„Es war von Anfang an klar, dass der Exit irgendwann notwendig sein wird.“

„Investoren-Setup entscheidend“

Von der Gründung des Unternehmens 2007 bis zum nun erfolgten Exit an den französischen Konzern Schneider Electric im achtstelligen Euro-Bereich war es dennoch ein langer Weg. Dabei ging Mayer von Beginn an strategisch vor: „Es war von Anfang an klar, dass der Exit irgendwann notwendig sein wird. Die Frage war nur, wann und an wen“, erzählt Mayer. Denn so eine Software im B2B-Bereich gewinne erst an Wert, wenn das Produkt entsprechend eingesetzt werde. Man müsse sich über einen langen Zeitraum beweisen. Dann käme aber der Punkt, an dem man als kleine Firma nicht mehr weiterkomme. Daher sei auch das Investoren-Setup von Beginn an entscheidend gewesen. Man habe den richtigen Mix aus Privatinvestoren und VCs mit unterschiedlichen Interessenslagen gefunden, die sich gegenseitig gut beeinflusst hätten.

Warten auf das perfekte Timing

Das sieht man auch bei den beiden Lead-Investoren, dem niederösterreichischen Landes-VC tecnet equity und der Grazer eQventure, so. Tecnet ist als klassischer VC klar Exit-getrieben. Damit sei schon bei der ersten Seed-Finanzierung für nxtControl 2009 der Weg vorgegeben gewesen. Man habe sich aber Zeit gelassen, auf das perfekte Timing zu warten. „In der Automatisierung dauern die Entwicklungszyklen extrem lange. Wir haben den Vorteil, dass wir einen ‚evergreen fund‘ haben, also jederzeit reinvestieren können und nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt an Investoren auszahlen müssen“, erklärt Jürgen Milde-Ennöckl von Tecnet, der bei den Verhandlungen dabei war.

Redaktionstipps

„Bei einem schönen Exit sagt man auch nicht nein“

Anders ist es bei eQventure. „Ich bin kein VC, ich bin Unternehmer“, erklärt Herbert Gartner, Mitgründer der Beteiligungsgesellschaft, die er als „Investment Club für Unternehmer“ bezeichnet, bei dem rund 60 Drittinvestoren dabei seien. Ob eine Beteiligung auf einen Verkauf hinausläuft, oder Anteile an Unternehmen als Dividendenbringer gehalten werden, sei bei eQventure zunächst stets offen. Doch: „Bei einem schönen Exit sagt man auch nicht nein“, sagt Gartner. Bei nxtControl sei durch die Co-Investition mit tecnet und die Strategie der Firma jedoch von Anfang an klar gewesen, was das Ziel sei. Entsprechend habe man sich auch die investorenseitige Betreuung von nxtControl mit tecnet aufgeteilt. Die Zusammenarbeit sei dabei immer hervorragend gewesen, sagen Gartner und Milde-Ennöckl. „Wenn man sich gut kennt, kann man den meisten Mehrwert für Startups bringen“, sagt Milde-Ennöckl.

„Man muss in solchen Verhandlungen immer ein Spannungsdreieck aufbauen“

Weniger Risiko bei DeepTech-Investments

Wie bei tecnet, wird auch bei eQventure betont, dass es bei Investments im DeepTech-Bereich einen langen Atem brauche. „Die Wette ist, dass der Markt für die neue Technologie kommen wird. Und das dauert meist viele Jahre. Statistisch gesehen sind DeepTech-Investments aber weniger riskant als Beteiligungen an B2C-Firmen und dabei mindestens genau so lukrativ“, sagt er. Auch die Verhandlungen zum nxtControl-Exit seien entsprechend langwierig gewesen. „Man muss in solchen Verhandlungen immer ein Spannungsdreieck aufbauen“, erklärt Gartner. Das sei in diesem Fall dadurch gelungen, dass es mehrere Kauf-Interessenten gegeben hätte.

„Lachende Gesichter“ auf allen Seiten

Diese wiederum kamen nicht plötzlich. Mit Schneider Electric, das letztendlich den Zuschlag erhielt, arbeitete nxtControl bereits seit dem zweiten Geschäftsjahr zusammen. „Vor einem Jahr kam dann ein konkretes Angebot“, erzählt nxtControl-Founder Horst Mayer. Herbert Gartner habe ihm immer gesagt: „Du wirst gekauft. Du kannst dich nicht verkaufen“. Nur sei der richtige Zeitpunkt da gewesen. Als kleines Unternehmen hätte nxtControl nicht dauerhaft überleben können. Die Verhandlungen hätten dann dennoch einen erheblichen zeitlichen und nervlichen Aufwand für ihn bedeutet, erzählt Mayer. Jetzt gebe es auf allen Seiten lachende Gesichter.

„Ich gehe definitiv nicht in Frühpension. Jetzt geht es erst richtig los“

Wachstum und neue Mitarbeiter

Und für Mayer endet die Geschichte nicht hier. Im Gegenteil: Man könne die Vision nun auf einem neuen Level weitertragen. „Ich gehe definitiv nicht in Frühpension. Jetzt geht es erst richtig los“, sagt er. Denn nxtControl und Mayers Team wird im Rahmen des Schneider-Electric-Konzerns weiterbestehen und plant, in nächster Zeit stark zu wachsen. Auch die bestehenden Kunden werde man behalten – selbstverständlich seien die Spielregeln nun aber etwas adaptiert, räumt Mayer ein. Als ersten Schritt such man im Moment vier bis fünf neue Mitarbeiter. „Ich gehe davon aus, dass das noch nicht reichen wird“, sagt Mayer. Trotzdem wolle man auch hier nicht überstürzt handeln.

+++ Gründer haben die Wahl: Kontrolle oder Wachstum +++

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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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