19.08.2024
KAPITALRUNDE

NXRT: Wiener Mixed-Reality-Startup holt 4,5 Mio. Euro Investment

NXRT macht mit seiner Mixed-Reality-Brille jedes Fahrzeug zu einem "interaktiven Fahrsimulator". Nun holte sich das Startup bereits das zweite Millioneninvestment in diesem Jahr.
/artikel/nxrt-mixed-reality-startup-millioneninvestment-august-2024
NXRT-Co-Founder und CEO Lukas Stranger | (c) NXRT
NXRT-Co-Founder und CEO Lukas Stranger | (c) NXRT

Anfang des Jahres hat das Wiener Mixed-Reality-Startup NXRT ein Millioneninvestment kommuniziert (brutkasten berichtete). Nun folgt bereits das nächste: Das Unternehmen gab den Abschluss einer Finanzierungsrunde in Höhe von 4,5 Mio. Euro bekannt. Als Leadinvestor fungiert Mangrove Capital Partners. Ebenfalls beteiligt sind AborEleven Ventures, eQventure rund um Herbert Gartner und Hermann Hauser sowie die Schweizer CADFEM International AG. eQventure ist schon seit längerem Bestandsinvestor, CADFEM war bereits bei der Runde im Februar dabei.

Kapital fließt in drei große Bereiche

Das nun aufgenommene Kapital soll vor allem in drei Bereiche fließen: Erstens will NXRT in weitere EU-Ländern expandieren. Zweitens soll die Produktpalette ausgebaut werden. Drittens soll das Team in den Bereichen Entwicklung und Vertrieb um Schlüsselpersonen ergänzt werden. Anlässlich der Finanzierungsrunde kommunizierte das Scaleup auch die Ernennung von Markus Neuberger als Head of Public & Defense.

NXRT-CEO Stranger: „Wachstum in den nächsten zwölf bis 18 Monaten auf eine neue Stufe heben“

„Unser Ziel ist es, unsere Marktposition als führender Anbieter von Mixed Reality Software weiter auszubauen und unser Wachstum in den nächsten zwölf bis 18 Monaten auf eine neue Stufe zu heben“, sagt NXRT-Co-Founder und -Geschäftsführer Lukas Stranger. Die Teamgröße, die sich aktuell auf 50 Mitarbeiter:innen beläuft, soll in diesem Zeitraum ebenso verdoppelt werden wie der Umsatz. Dieser bewege sich mittlerweile in Millionenhöhe.

Jedes Fahrzeug wird zum „interaktiven Fahrsimulator“

Das Wiener Scaleup ist auf Mixed-Reality-Softwarelösungen für die Automobil- und Fahrtrainingsbranche spezialisiert. Die Produkte sollen jedes beliebige Fahrzeug „in einen interaktiven Fahrsimulator verwandeln“. Nutzer:innen verwenden dabei die Bedienelemente des realen Fahrzeugs, das sie – mit einer Mixed-Reality-Brille ausgestattet – durch eine virtuelle Welt steuern können.

Kunden von Autohäusern bis Feuerwehr-Fahrschulen – Sicherheitsbereich als wichtiger Zielmarkt

Kunden von NXRT sind etwa Autohäuser, die die Technologie als Verkaufsassistenten verwenden, aber auch spezialisierten Fahrschulen, etwa im Feuerwehr-Bereich. Auch im Bereich „Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“ will das Startup nun verstärkt Fuß fassen, was mit der erwähnten Position für Markus Neuberger als Head of Public & Defense bekräftigt wird.

„Bei NXRT handelt es sich nicht um ein typisches AR/VR-Startup, das noch nach einem Geschäftsmodell sucht“

Der bestehende Kundenstamm überzeugte auch die Investoren. „Bei NXRT handelt es sich nicht um ein typisches AR/VR-Startup, das noch nach einem Geschäftsmodell sucht. Das Unternehmen hat eine attraktive Nische besetzt, von der aus eine Skalierung in andere Use Cases möglich ist“, kommentiert etwa Niko Krawinkel, Partner bei Mangrove Capital Partners. Er sieht aktuell den optimalen Zeitpunkt für das Unternehmen. „Die AR-Technologie steht kurz vor dem breiten Durchbruch und Mixed Reality wird zunehmend in verschiedenen Branchen wichtig“, so der Investor. Führungskräfte seien bereit, in solche Lösungen zu investieren.

„Transformation von Projektgeschäft zu skalierbarer Plattformlösung erfolgreich umgesetzt“

Für Bernhard Ungerböck, Principal bei eQventure, ist klar: „NXRT hat sich seit unserem Einstieg 2022 stark entwickelt und die Transformation von Projektgeschäft zu skalierbarer Plattformlösung erfolgreich umgesetzt.“ Der Investor hebt die Stärke des Gründerteams besonders hervor. „Diese Finanzierungsrunde sowie einige Top-Hires aus der Industrie in den letzten Monaten zeigen uns, dass wir auf dem richtigen Weg sind“, meint Gründer Stranger.

Deine ungelesenen Artikel:
15.06.2026

Firmenbewertung, Gesellschafterverrechnung, KÖSt: Das ändert sich bald für heimische Unternehmen

Die Maßnahmen rund um das zuletzt beschlossene Budget bringen auch steuerliche Neuerungen für die heimische Wirtschaft. Ein Überblick.
/artikel/firmenbewertung-gesellschafterverrechnung-koest-das-aendert-sich-bald-fuer-heimische-unternehmen
15.06.2026

Firmenbewertung, Gesellschafterverrechnung, KÖSt: Das ändert sich bald für heimische Unternehmen

Die Maßnahmen rund um das zuletzt beschlossene Budget bringen auch steuerliche Neuerungen für die heimische Wirtschaft. Ein Überblick.
/artikel/firmenbewertung-gesellschafterverrechnung-koest-das-aendert-sich-bald-fuer-heimische-unternehmen
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

NXRT: Wiener Mixed-Reality-Startup holt 4,5 Mio. Euro Investment

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

NXRT: Wiener Mixed-Reality-Startup holt 4,5 Mio. Euro Investment

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

NXRT: Wiener Mixed-Reality-Startup holt 4,5 Mio. Euro Investment

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

NXRT: Wiener Mixed-Reality-Startup holt 4,5 Mio. Euro Investment

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

NXRT: Wiener Mixed-Reality-Startup holt 4,5 Mio. Euro Investment

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

NXRT: Wiener Mixed-Reality-Startup holt 4,5 Mio. Euro Investment

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

NXRT: Wiener Mixed-Reality-Startup holt 4,5 Mio. Euro Investment

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

NXRT: Wiener Mixed-Reality-Startup holt 4,5 Mio. Euro Investment

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

NXRT: Wiener Mixed-Reality-Startup holt 4,5 Mio. Euro Investment