19.08.2024
KAPITALRUNDE

NXRT: Wiener Mixed-Reality-Startup holt 4,5 Mio. Euro Investment

NXRT macht mit seiner Mixed-Reality-Brille jedes Fahrzeug zu einem "interaktiven Fahrsimulator". Nun holte sich das Startup bereits das zweite Millioneninvestment in diesem Jahr.
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NXRT-Co-Founder und CEO Lukas Stranger | (c) NXRT
NXRT-Co-Founder und CEO Lukas Stranger | (c) NXRT

Anfang des Jahres hat das Wiener Mixed-Reality-Startup NXRT ein Millioneninvestment kommuniziert (brutkasten berichtete). Nun folgt bereits das nächste: Das Unternehmen gab den Abschluss einer Finanzierungsrunde in Höhe von 4,5 Mio. Euro bekannt. Als Leadinvestor fungiert Mangrove Capital Partners. Ebenfalls beteiligt sind AborEleven Ventures, eQventure rund um Herbert Gartner und Hermann Hauser sowie die Schweizer CADFEM International AG. eQventure ist schon seit längerem Bestandsinvestor, CADFEM war bereits bei der Runde im Februar dabei.

Kapital fließt in drei große Bereiche

Das nun aufgenommene Kapital soll vor allem in drei Bereiche fließen: Erstens will NXRT in weitere EU-Ländern expandieren. Zweitens soll die Produktpalette ausgebaut werden. Drittens soll das Team in den Bereichen Entwicklung und Vertrieb um Schlüsselpersonen ergänzt werden. Anlässlich der Finanzierungsrunde kommunizierte das Scaleup auch die Ernennung von Markus Neuberger als Head of Public & Defense.

NXRT-CEO Stranger: „Wachstum in den nächsten zwölf bis 18 Monaten auf eine neue Stufe heben“

„Unser Ziel ist es, unsere Marktposition als führender Anbieter von Mixed Reality Software weiter auszubauen und unser Wachstum in den nächsten zwölf bis 18 Monaten auf eine neue Stufe zu heben“, sagt NXRT-Co-Founder und -Geschäftsführer Lukas Stranger. Die Teamgröße, die sich aktuell auf 50 Mitarbeiter:innen beläuft, soll in diesem Zeitraum ebenso verdoppelt werden wie der Umsatz. Dieser bewege sich mittlerweile in Millionenhöhe.

Jedes Fahrzeug wird zum „interaktiven Fahrsimulator“

Das Wiener Scaleup ist auf Mixed-Reality-Softwarelösungen für die Automobil- und Fahrtrainingsbranche spezialisiert. Die Produkte sollen jedes beliebige Fahrzeug „in einen interaktiven Fahrsimulator verwandeln“. Nutzer:innen verwenden dabei die Bedienelemente des realen Fahrzeugs, das sie – mit einer Mixed-Reality-Brille ausgestattet – durch eine virtuelle Welt steuern können.

Kunden von Autohäusern bis Feuerwehr-Fahrschulen – Sicherheitsbereich als wichtiger Zielmarkt

Kunden von NXRT sind etwa Autohäuser, die die Technologie als Verkaufsassistenten verwenden, aber auch spezialisierten Fahrschulen, etwa im Feuerwehr-Bereich. Auch im Bereich „Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“ will das Startup nun verstärkt Fuß fassen, was mit der erwähnten Position für Markus Neuberger als Head of Public & Defense bekräftigt wird.

„Bei NXRT handelt es sich nicht um ein typisches AR/VR-Startup, das noch nach einem Geschäftsmodell sucht“

Der bestehende Kundenstamm überzeugte auch die Investoren. „Bei NXRT handelt es sich nicht um ein typisches AR/VR-Startup, das noch nach einem Geschäftsmodell sucht. Das Unternehmen hat eine attraktive Nische besetzt, von der aus eine Skalierung in andere Use Cases möglich ist“, kommentiert etwa Niko Krawinkel, Partner bei Mangrove Capital Partners. Er sieht aktuell den optimalen Zeitpunkt für das Unternehmen. „Die AR-Technologie steht kurz vor dem breiten Durchbruch und Mixed Reality wird zunehmend in verschiedenen Branchen wichtig“, so der Investor. Führungskräfte seien bereit, in solche Lösungen zu investieren.

„Transformation von Projektgeschäft zu skalierbarer Plattformlösung erfolgreich umgesetzt“

Für Bernhard Ungerböck, Principal bei eQventure, ist klar: „NXRT hat sich seit unserem Einstieg 2022 stark entwickelt und die Transformation von Projektgeschäft zu skalierbarer Plattformlösung erfolgreich umgesetzt.“ Der Investor hebt die Stärke des Gründerteams besonders hervor. „Diese Finanzierungsrunde sowie einige Top-Hires aus der Industrie in den letzten Monaten zeigen uns, dass wir auf dem richtigen Weg sind“, meint Gründer Stranger.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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