23.06.2025
PERSONALIE

NXAI: Linzer KI-Startup holt Ex-Bosch-CTO an Bord

Das Linzer KI-Startup NXAI holt sich Verstärkung im Advisory Board. Eine Person mit jahrelanger Tech-Expertise soll nun die nächsten Schritte mitgestalten.
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Sepp Hochreiter, Albert Ortig und Andreas Nauerz © NXAI

Das Team des Linzer Startups NXAI rund um KI-Pionier und JKU-Linz-Professor Sepp Hochreiter, der als Chief Scientist fungiert, und CEO Albert Ortig hat gezeigt, dass es mit Tech-Giganten wie Google, Amazon oder Salesforce mithalten kann. Und sie sogar übertrifft: Das im Juni vorgestellte Zeitreihenmodell TiRex, basierend auf xLSTM, kletterte an die Spitze des GiftEval-Leaderboards. Mit nur 35 Millionen Parametern ist TiRex deutlich kompakter und speichereffizienter als viele Konkurrenzmodelle – brutkasten berichtete.

Für die nächsten Entwicklungsschritte holt sich das KI-Startup nun erfahrene Unterstützung: Andreas Nauerz verstärkt ab sofort NXAI im Advisory Board.

„Perfect Match“

Der Beirat befindet sich aktuell noch in der Gründungsphase – mit Nauerz ist das erste Mitglied nun offiziell an Bord. Laut offizieller Aussendung wird er NXAI vor allem bei der Entwicklung spezialisierter KI-Modelle für industrielle Anwendungen beraten. Auf LinkedIn schreibt Nauerz, er bringe seine langjährige Erfahrung in KI, Cloud und Unternehmenssoftware ein und unterstütze die strategische Ausrichtung des Unternehmens – insbesondere im Bereich LLMs (Large Language Models), Simulation und industrieller KI-Nutzung. In seiner Rolle will er die Verbindung von Forschung und Industrie fördern und dabei helfen, innovative Ansätze marktreif zu machen.

„Andreas Nauerz ist für uns ein Perfect Match. Als Experte mit jahrelanger Industrieerfahrung versteht er nicht nur die technologischen, sondern auch die wirtschaftlichen Anforderungen unserer Kunden und damit die Herausforderungen der Industrie mit KI-Lösungen zu skalieren”, sagt Albert Ortig, CEO von NXAI. 

Nauerz zuvor bei Bosch und IBM

Nauerz war zuletzt CTO und Vorstandsmitglied bei Bosch Digital, wo er unter anderem für den Bereich Distributed & Cloud Computing verantwortlich war. Zuvor leitete er als CEO und CTO Bosch.IO und trieb dort die globale (A)IoT-Strategie des Konzerns voran. Vor seiner Zeit bei Bosch war er über 18 Jahre bei IBM tätig, unter anderem als Programmleiter für IBM Cloud Functions.

Im Laufe seiner Karriere arbeitete Nauerz unter anderem in Deutschland, den USA, Großbritannien und Israel. Seine Begeisterung für Startups entwickelte er im IBM Accelerator in Tel Aviv, schreibt Nauerz in seiner LinkedIn-Beschreibung. 2011 gründete er außerdem das Technologieunternehmen Tree[9], das auf digitale Lösungen im Bereich KI und Cloud spezialisiert ist.

“Besonders vielversprechend erscheint mir das neue Zeitreihenmodell TiRex, das sich für eine Vielzahl industrieller Anwendungsfälle eignet – von der Vorhersage des Batterieladezustands in der Automobilindustrie über die Optimierung von Materialflüssen in der Intralogistik und die Reduktion von Rüstzeiten bis hin zur automatisierten Inspektion von Schweißnähten und der Verbesserung von Qualitätsprognosen”, sagt Nauerz zu seiner neuen Rolle. “Die zentrale Herausforderung besteht nun darin, diese Technologien produktionsreif weiterzuentwickeln und gemeinsam mit Kunden in anspruchsvollen, realen Anwendungsszenarien zu erproben“.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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