05.02.2024

NXAI: AI-Experte Sepp Hochreiter gründet neues KI-Startup

KI-Pionier Sepp Hochreiter, Company Builder Netural X sowie Pierer Digital Holding gründen das Unternehmen NXAI GmbH, um europäische KI-Spitzenforschung umfangreich zu fördern und innovative KI-Lösungen für den internationalen Markt zu entwickeln. Erster Fokus wird die Weiterentwicklung der neuen europäischen Large Language Model Technologie xLSTM sein.
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NXAI, KI, AI, LLM
(c) NXAI - NXAI Gründer: Felix Neusser, Univ.-Prof. Dr. Sepp Hochreiter, Albert Ortig (v.l.n.r.).

Der österreichische KI-Forscher Sepp Hochreiter und der Company Builder Netural X GmbH gaben in enger Kooperation mit der Johannes Kepler Universität (JKU) in Linz und dessen Forschungszentrum LIT AI Lab am Linz Institute of Technology, die Gründung der NXAI GmbH bekannt.

NXAI: Forschen an LLM

Mit der bereits im Dezember 2023 gegründeten NXAI soll ein neues Zentrum für KI-Forschung und -Produktentwicklung im Herzen Europas entstehen, an dem der Grundstein für europäische KI-Anwendungen auf „wettbewerbsfähigem, globalen Niveau gelegt und ein eigenes Large Language Model gebaut wird“.

Im ersten Schritt soll NXAI die technologische Spitzenforschung um Large Language Models (LLM) und insbesondere den von Hochreiter entwickelten xLSTM-Algorithmus (Long Short Term Memory) forcieren. Erste Ergebnisse zeigen bereits, dass xLSTM effizienter (mit weniger Rechenkapazität), schneller und vor allem besser (höhere Genauigkeit) arbeiten soll als alle bisherigen LLMs, heißt es.

„Mit xLSTM haben wir die Möglichkeit, die KI-Technologie vom Herzen Europas aus zu revolutionieren und die Vorherrschaft von Transformermodellen zu brechen“, sagt Hochreiter. „Diese Chance möchten wir unbedingt nutzen. Daher bin ich sehr froh über die Zusammenarbeit der JKU mit NXAI. Durch NXAI erhalten wir eine erste Startfinanzierung für dringend notwendige Rechnerkapazitäten, mit denen wir xLSTM weiterentwickeln, testen und vor allem hochskalieren können.“

Vorteile von xLSTM

Insbesondere verstehe xLSTM die Semantik von Texten besser als die bisherigen LLMs und könne dadurch komplizierte Texte generieren. Darüber hinaus soll NXAI zukünftig weltweit führende algorithmische Methoden im Bereich Deep Learning erforschen, z.B. zur Beschleunigung von Simulationen komplexer dynamischer Systeme.

Hochreiter legte den Grundstein bereits 1991 und erfand die LSTM-Technologie. Die Technologie war bis 2017 die führende Methode in der Sprachverarbeitung und der Textanalyse und wurde bis heute in Smartphones eingesetzt. 2023 gelang ihm mit xLSTM ein weiterer Durchbruch.

Zur Erklärung: „Aktuelle Large Language Modelle basieren auf den sogenannten Transformermodellen. Diese benötigen im laufenden Betrieb sehr hohe Rechenleistungen, wenn der Text lang ist. Die Transformer-Berechnungen steigen somit quadratisch mit der Textlänge. Im Gegensatz dazu steigen die xLSTM-Berechnungen nur linear mit der Textlänge und brauchen im laufenden Betrieb weniger Rechenleistung. Das ist ein großer Vorteil, da komplexe Aufgaben viel mehr Text sowohl zur Aufgabenbeschreibung als auch zur Lösung brauchen“, heißt es per Aussendung.

NXAI: Verzahnung von Wissenschaft und Wirtschaft

„Die derzeitigen Entwicklungen werden massiv von den USA und Asien vorangetrieben. Europa beherbergt allerdings genau die Spitzentechnologie und Forscher:innen, welche den Grundstein dieser Entwicklung gelegt haben und die entsprechenden Wachstumstreiber für diese Märkte waren. Die Herausforderung besteht nun darin, den Innovationsgeist wieder in die Wirtschaft Europas zu bringen und gemeinsam reale Herausforderungen mit AI anzugehen. Genau das soll durch NXAI geschehen“, sagt Albert Ortig, CEO von NXAI und Netural X.

Zwischen der JKU und NXAI wurde die Forschungskooperation vereinbart, u.a. um bisherigen Erkenntnissen rund um xLSTM zur Marktreife zu verhelfen. Das Ziel von NXAI ist konkret die engere Verzahnung von Wissenschaft und Wirtschaft, um einen erfolgreichen Technologietransfer von KI-Lösungen sicherzustellen. Daher sollen neben den Forschungsaktivitäten künftig im Rahmen der NXAI Spitzenforscher:innen, Entrepreneur:innen und Industrieexpert:innen zusammenkommen.

JKU Rektor Stefan Koch zeigt sich erfreut über diese wichtige Kooperation: „Künstliche Intelligenz ist nicht nur eine neue Technologie, sondern eine Revolution, die bereits begonnen hat. Die JKU hat mit Sepp Hochreiter einen der weltweit führenden Köpfe in diesem Bereich. Mit xLSTM haben wir an der JKU die Möglichkeit, die KI-Technologie von morgen zu gestalten. Wir können sicherstellen, dass europäische Werte einfließen.“

Pierer Holding eingestiegen

Obwohl die Forschung unabhängig und selbstbestimmt ist, sollen künftig ausgewählte Industriepartner eng mit NXAI und Forscher:innen arbeiten, um das Potential zukünftiger KI-Entwicklung effizient in die Praxis zu überführen. Im ersten Schritt wird die Finanzierung durch Pierer Digital Holding als Mitgesellschafter (37 Prozent Anteile) von NXAI sichergestellt.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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