17.06.2024
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Nussyy: Nüsschen statt Nahrungsergänzungsmittel

Die Zahlen von Carina Rahimi-Pirngrubers Startup Nussyy stehen für sich: Natur ist wieder in. Wie sinnvoll sind also Laborarbeit und Innovation im Bereich Ernährung überhaupt?
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Nussyy-Gründerin Carina Rahimi-Pirngruber. (c) Nussyy

*Dieser Artikel erschien zuerst in der aktuellen Ausgabe unseres Printmagazins. Eine Downloadmöglichkeit findet sich am Ende des Artikels.

Vom ersten Zahnfleisch-Bissen in die Banane bis hin zum letzten Löffel Suppe, durchs Gebiss geschlürft: Kaum etwas begleitet und beschäftigt die Menschen ihr Leben lang so wie ihre Ernährung. Kein Wunder, dass die Meinungen darüber, was gesundes Essen ist, je nach Kultur, Alter, Sozialisierung und sogar politischer Meinung auseinanderklaffen. Forschung und Foodtrends tragen auch dazu bei: Wurde vor nicht allzu langer Zeit noch das Fett zum Feind am Teller erklärt, so sind es heute die Kohlenhydrate – gewürzt wird mit Nahrungsergänzungsmitteln.

Wird man so wirklich am besten gesund alt? In den sogenannten Blue Zones leben die, die es am besten wissen müssten: Im japanischen Okinawa, auf Sardinien (Italien) oder auf der griechischen Insel Ikaria zum Beispiel wohnen überdurchschnittlich viele Hundertjährige mit überdurchschnittlich wenigen Krankheitsleiden. Unter anderem haben diese Orte eine pflanzenbasierte, naturnahe Ernährung gemein. All die innovativen Ernährungsformen, neuen Superfoods, Foodtechs und Laborarbeit – braucht es das alles vielleicht gar nicht, um Blue Zones auch in Österreich aufblühen zu lassen?

Auf „Kur” zur Oma

Eine, die dem Essen in den Blue Zones ziemlich nahekommt, ist Carina Rahimi-Pirngruber. Mit ihrem Startup Nussyy setzt auch sie auf möglichst naturbelassene und rein pflanzliche Produkte. Ihr Hintergrund: Nachdem sie in ihren Dreißigern plötzlich schwere Lebensmittelunverträglichkeiten entwickelt hatte, verschlechterte sich ihre Gesundheit drastisch. „Ich habe im Supermarkt auf jede Zutatenliste geschaut und gemerkt: Es ist sehr viel künstlich. Da habe ich mir gedacht: Vielleicht macht es Sinn, zurück zur Natur zu gehen”, erzählt die heute 46-Jährige.

2014 fährt sie schließlich wie früher zu ihrer Oma nach Oberösterreich aufs Land. „Da ist es mir immer gut gegangen. Ich habe angefangen, mit ihr zu kochen, und bin da wieder auf die Spuren der Natur gekommen.” Vor allem „ihre Nüsschen” mit den hochwertigen Fetten hätten ihr in dieser schweren Zeit immer viel Kraft gegeben.

Und siehe da: Rahimi-Pirngrubers Theorie trägt Früchte. Mit ihrer „All natural”-Diät verbessert sich ihre Gesundheit; bald sind auch Freund:innen und Familie von ihren selbst gemachten Gerichten und Snacks begeistert. Der Weg in die Selbstständigkeit habe sich ab da ganz natürlich ergeben: „Von einer großen Firma und solchen Dingen habe ich damals noch nicht geträumt. Ich hatte auch kein großes Ziel vor Augen. Ich war einfach so auf meinem Weg.” Ein kurzer Weg, der sie ohne große Umwege zum Erfolg führte.

Natur auf der Überholspur

Bereits 2016 werden Vertreter:innen der Supermarktkette Spar bei einem Event auf ihre Erzeugnisse aufmerksam und zeigen sich begeistert von den zukunftsfähigen Produkten. „Vollkommen naiv habe ich dann in meiner Küche angefangen, für Spar zu produzieren”, erinnert sich Rahimi-Pirngruber. Ihr Konzept passt perfekt in die zucker-raus-initiative, die Spar 2017 ins Leben gerufen hat, um auf die hohen Zuckerwerte in Lebensmitteln hinzuweisen und gemeinsam mit Partnern aus Wissenschaft, Lebensmittelindustrie und Interessensgemeinschaften einen Umdenkprozess zu starten – brutkasten berichtete.

2017 gründet Rahimi-Pirngruber schließlich offiziell ihr Startup und benennt es nach „ihren Nüsschen”. Riegel, Aufstriche, Drinks und sogar Fertiggerichte: Mittlerweile hat Nussyy etwa 70 verschiedene Produkte bei Spar gelistet und verzeichnet wiederholt Spar-interne Rekordwachstumsraten von 30 bis 40 Prozent pro Jahr.

Steigt also die Nachfrage nach naturbelassenen Produkten? „Eindeutig”, meint Carina Rahimi-Pirngruber. „Es reden mich immer mehr Leute darauf an.” Laut ihr habe vor allem die Covid-19-Pandemie viel dazu beigetragen, dass sich das Ernährungsbewusstsein der Leute sensibilisiert hat. Vor allem in den letzten Jahren habe sich der Markt „extrem” auf gesunde Ernährung fokussiert.

Bio und vegan, ohne Zuckerzusatz, ohne Palmöl: Auch viele Unternehmen sind seitdem auf die Nachfrage einer naturbewussteren Klientel angesprungen – ohne sich jedoch diesen Punkten zu verpflichten. „Viele meiner Mitbewerber haben irgendwann auch konventionelle Produkte entwickelt und ihr Sortiment in eine konventionelle und eine Bio-Linie geteilt. Das gibt es bei Nussyy nicht”, so Rahimi-Pirngruber.

Laut der Oberösterreicherin liegt wahre Gesundheit in den unverarbeiteten Lebensmitteln. „Ich glaube, dieser gesunde Menschenverstand, den du punkto Natur hast, und dein Bezug zur Natur helfen da viel mehr, als wenn du bei diesen ganzen künstlichen Sachen aufspringst”, sagt sie. Auch sie nimmt sich gesund alternde Menschen wie die der Blue Zones zum Vorbild: „Meine Visionäre waren immer Leute wie zum Beispiel alte Japaner:innen, die sich von vielen wahnsinnig guten Ölen ernähren; die einfach immer gegessen haben, was die Natur ihnen gibt.” An solche Produkte komme laut Rahimi-Pirngruber auch die Forschung nicht heran.

Innovation vs. Natur?

Dennoch sieht auch sie Potenzial im Bereich der Ernährungsinnovationen, vor allem, wenn es darum geht, natürliche Ernährung zukunftsfähiger zu machen. Vor allem für Veganer:innen habe sich in der Nahrungsentwicklung viel getan, um den Proteinbedarf auch ohne tierische Produkte decken zu können. „Wer wenig vegane Proteine zur Verfügung hat oder wem die Zeit fehlt, sich damit zu beschäftigen, für den sind zwischendurch auch Proteinsupplemente sicher keine schlechte Idee. Glücklicherweise werden auch vegane Proteinprodukte immer besser”, so Rahimi-Pirngruber.

Damit streift sie eines ihrer Herzensthemen: Umweltschutz. „Ich denke mir: Wenn du etwas Gutes von der Natur haben willst, dann musst du ihr auch etwas Gutes zurückgeben. Irgendwann kommt sonst der Planet zu uns und sagt: ‚Wenn es so weitergeht, dann kann ich nicht mehr. Ich platze fast aus allen Nähten!’” Und um das zu verhindern, werden auch in Zukunft Menschen in Laboren, Thinktanks und Foodtech-Gründungsteams noch eine wichtige Rolle spielen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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