18.11.2019

43 Prozent der Österreicher möchten digitalisierte Rechtsberatung

Ein Computer, der Schadenersatz einfordert, dem Nachbarn mit einer Klage droht oder gar die komplette Verteidigung bei einem Prozess übernimmt? Die Österreicher sehen die Digitalisierung der Rechtsberatung mit gemischten Gefühlen. Das zeigt die repräsentative, österreichweite Umfrage (n=1.000), die marketagent.com im Auftrag von PHH Rechtsanwälte, durchgeführt hat.
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PHH Rechtsanwälte
(c) Adobe Stock / Antonioguillem

„Rein technisch sind tatsächlich schon viele Prozesse digitalisiert möglich, auch wenn die Hauptanwendungsfälle von Legal Tech derzeit noch Assistenzleistungen sind“, sagt Nassim Ghobrial, Business Development PHH Rechtsanwälte. Dennoch stehen viel Österreicher der Digitalisierung in der Rechtsberatung noch eher skeptisch gegenüber. Nur 43 Prozent der Österreicher zwischen 20 und 69 Jahren können sich sehr gut oder gut vorstellen, digitalisierte Rechtsdienstleistungen zu nutzen. Bei Immobilienrecht, (50 Prozent) sowie Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (49 Prozent) sowie Bank- und Finanzrecht (47 Prozent) liegt die Zustimmung am höchsten. Etwas weniger Zustimmung erhalten digitalisierte Prozesse bei Schadensersatzforderungen oder strittigen Fällen (41 Prozent). Am wenigsten können sich die Befragten digitalisierte Prozesse bei familienrechtlichen Fragen vorstellen. Hier liegt die Zustimmung nur 27  Prozent. Männer sind dabei etwas digitalisierungsaffiner als Frauen.

„Je privater und je mehr Streitpotential ein Rechtsgebiet ist, desto stärker ist die Ablehnung“, erklärt Ghobrial. Liegt der Anteil derjenigen, die digitalisierte Prozesse völlig ablehnen, im Durchschnitt bei einem Viertel der Befragten (25 Prozent), so sind es im Familienrecht mehr als ein Drittel (37 Prozent).

Anwalts-Image nicht digital

Eine Erklärung für die Digitalisierungsskepsis ist für Nassim Ghobrial die Erwartungshaltung der Österreicher an ihre Rechtsanwälte. Die Österreicher denken beim Thema Rechtsberatung nämlich spontan an Probleme strittige Fälle, wie Unfälle (26 Prozent), Scheidungen (19 Prozent), Erbschaftsangelegenheiten (16 Prozent), Arbeitsrecht (9 Prozent) und Nachbarschaftsstreitigkeiten (8 Prozent). 28 Prozent würden sich generell bei allen Streitigkeiten an einen Rechtsanwalt wenden, die sie selbst nicht mehr lösen können. Knapp 12 Prozent davon würden bei allen rechtlichen Fragen Rechtsberatung einholen. Extra genannt wurden etwa Vertragserrichtung, Immobilienrecht sowie Gesellschaftsrecht. Klar ist – der Rechtsanwalt soll für die eigenen Rechte kämpfen und erstreiten, das zeigen die Antworten sehr deutlich.

Faktor Mensch – Podiumsdiskussion am 21.11.

„Die Umfrage zeigt deutlich, wie wichtig der Faktor Mensch in der Rechtsberatung ist“, fasst Ghobrial zusammen. Was die Ergebnisse für die Digitalisierung der Rechtsbranche bedeuten und welchen Einfluss Kunden auf die Entwicklung haben, dazu lädt PHH Rechtsanwälte gemeinsam mit dem Brutkasten am 21. November, ab 18.30 Uhr zur Podiumsdiskussion „Recht ohne Anwälte? Mythos Legal Tech aufgeklärt“. Auf dem Podium diskutieren Andras Balog (Vorstand der Vereinigung Österreichischer Unternehmensjuristen und Geschäftsführer des Arbeiter-Samariterbunds), Nassim Ghobrial (Business Development, Marketing & PR PHH Rechtsanwälte), Max Kindler (inlaw, Legal Tech Startup), Philip Rosenauer (Rechtsanwalt PHH Rechtsanwälte), Simon Schützeneder (Rechtsabteilungsleiter Bombardier) und Kathrin Shahroozi (Legal Tech Initiative Austria).

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Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner | (c) BMAW/Holey
Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner | (c) BMAW/Holey

Mit Spannung war das heute vorgelegte Doppelbudget für die Jahre 2027 und 2028 erwartet worden. Schon im Vorfeld gingen die Wogen wegen kolportierter Kürzungen in verschiedenen Bereichen hoch. Nun hielt Finanzminister Markus Marterbauer seine Budget-Rede und der Ministerrat legte seine Entwürfe für die Bundesfinanzgesetze 2027 und 2028 vor. Die allgemeine Aufregung ist dabei, wie zu erwarten groß.

Das Wirtschafts- und Energiebudget wachse jedoch trotz weitreichender Konsolidierungsmaßnahmen um 25 Prozent (veranschlagt für 2028), betont Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer in einer Aussendung. Er nennt die mit zwei Milliarden Euro budgetierte Senkung der Lohnnebenkosten ebenso wie ein 750 Millionen Euro schweres Industriepaket.

Auch ein Update in Sachen Startup-Politik geht aus dem Budget hervor. „Mit dem Startup- und Scaleup-Fonds investieren wir gezielt in Wachstum, Innovation und Zukunft. Die bis zu 100 Millionen Euro Ankerinvestment des Bundes sollen zur Startbahn für die nächste Generation österreichischer Zukunftsunternehmen werden“, wird Staatssekretärin Elisabeth Zehenter in einer Aussendung zitiert.

Ankerinvestment: „bis zu“ und „allenfalls“

Zwei Details, die auffallen: Der bislang als „Scale-up Fonds“ titulierte Dachfonds scheint seinen Namen wieder geändert zu haben. Und das „bis zu“ in der Aussage über das Ankerinvestment kann stutzig machen – wiewohl im weiteren Verlauf der Aussendung die 100 Millionen Euro bei einem anvisierten Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro noch einmal ohne Abschwächung genannt werden.

In den Texten der Bundesfinanzgesetze 2027 und 2028, wo der Fonds übrigens als „Start-up & Scale-up Dachfonds“ bezeichnet wird (namenstechnisch scheint also weiterhin allgemeine Unklarheit zu herrschen), findet sich keine genaue Summe für das Ankerinvestment. Im Gegenteil ist zu lesen: „Der nächste Projektschritt zur Umsetzung des Start-up & Scale-up Dachfonds ist die Beauftragung der Austria Wirtschaftsservice GmbH mit der Ausschreibung des Dachfondsmanagements und allenfalls mit der Verwaltung eines Bundesanteils am Dachfonds.“

„Allenfalls“ also. Zumal andere Budget-Zahlen sehr konkret beziffert sind, scheint hier also das letzte Wort – trotz beschlossenen Doppel-Budgets – doch noch nicht gesprochen zu sein. Definitiv fixiert ist dagegen die geplante Timeline: „31.12.2027: Start-up & Scale-up Dachfonds hat seine operative Tätigkeit aufgenommen (First Closing abgeschlossen)“, heißt es dazu im Wortlaut im Gesetz.

Ein weiteres Unicorn pro Jahr als Ziel im Budget-Gesetz

Ein weiteres spannendes Detail in den beiden Bundesfinanzgesetzen: Es wird eine konkrete anvisierte Zahl an österreichischen Unicorns als Kennzahl festgelegt (im Wortlaut „Anzahl der Startup-Einhörner in Österreich“). Als Ist-Zustand wird für 2025 die Zahl sechs genannt (über die man sich bekanntlich abhängig von der jeweiligen Definition streiten kann). Für 2027 wird das Ziel mit sieben, für 2028 mit acht angegeben.

Daneben schrieb die Regierung unter anderem die Weiterführung der Programme AWS Seedfinancing und AWS First Inkubator in den Gesetzestexten fest. Beschlossen sind diese noch nicht. Sie müssen nach der Vorlage durch den Ministerrat nun noch durch die Abstimmung im Parlament, die für 9. und 10. Juli vorgesehen ist.

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