18.11.2019

43 Prozent der Österreicher möchten digitalisierte Rechtsberatung

Ein Computer, der Schadenersatz einfordert, dem Nachbarn mit einer Klage droht oder gar die komplette Verteidigung bei einem Prozess übernimmt? Die Österreicher sehen die Digitalisierung der Rechtsberatung mit gemischten Gefühlen. Das zeigt die repräsentative, österreichweite Umfrage (n=1.000), die marketagent.com im Auftrag von PHH Rechtsanwälte, durchgeführt hat.
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PHH Rechtsanwälte
(c) Adobe Stock / Antonioguillem

„Rein technisch sind tatsächlich schon viele Prozesse digitalisiert möglich, auch wenn die Hauptanwendungsfälle von Legal Tech derzeit noch Assistenzleistungen sind“, sagt Nassim Ghobrial, Business Development PHH Rechtsanwälte. Dennoch stehen viel Österreicher der Digitalisierung in der Rechtsberatung noch eher skeptisch gegenüber. Nur 43 Prozent der Österreicher zwischen 20 und 69 Jahren können sich sehr gut oder gut vorstellen, digitalisierte Rechtsdienstleistungen zu nutzen. Bei Immobilienrecht, (50 Prozent) sowie Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (49 Prozent) sowie Bank- und Finanzrecht (47 Prozent) liegt die Zustimmung am höchsten. Etwas weniger Zustimmung erhalten digitalisierte Prozesse bei Schadensersatzforderungen oder strittigen Fällen (41 Prozent). Am wenigsten können sich die Befragten digitalisierte Prozesse bei familienrechtlichen Fragen vorstellen. Hier liegt die Zustimmung nur 27  Prozent. Männer sind dabei etwas digitalisierungsaffiner als Frauen.

„Je privater und je mehr Streitpotential ein Rechtsgebiet ist, desto stärker ist die Ablehnung“, erklärt Ghobrial. Liegt der Anteil derjenigen, die digitalisierte Prozesse völlig ablehnen, im Durchschnitt bei einem Viertel der Befragten (25 Prozent), so sind es im Familienrecht mehr als ein Drittel (37 Prozent).

Anwalts-Image nicht digital

Eine Erklärung für die Digitalisierungsskepsis ist für Nassim Ghobrial die Erwartungshaltung der Österreicher an ihre Rechtsanwälte. Die Österreicher denken beim Thema Rechtsberatung nämlich spontan an Probleme strittige Fälle, wie Unfälle (26 Prozent), Scheidungen (19 Prozent), Erbschaftsangelegenheiten (16 Prozent), Arbeitsrecht (9 Prozent) und Nachbarschaftsstreitigkeiten (8 Prozent). 28 Prozent würden sich generell bei allen Streitigkeiten an einen Rechtsanwalt wenden, die sie selbst nicht mehr lösen können. Knapp 12 Prozent davon würden bei allen rechtlichen Fragen Rechtsberatung einholen. Extra genannt wurden etwa Vertragserrichtung, Immobilienrecht sowie Gesellschaftsrecht. Klar ist – der Rechtsanwalt soll für die eigenen Rechte kämpfen und erstreiten, das zeigen die Antworten sehr deutlich.

Faktor Mensch – Podiumsdiskussion am 21.11.

„Die Umfrage zeigt deutlich, wie wichtig der Faktor Mensch in der Rechtsberatung ist“, fasst Ghobrial zusammen. Was die Ergebnisse für die Digitalisierung der Rechtsbranche bedeuten und welchen Einfluss Kunden auf die Entwicklung haben, dazu lädt PHH Rechtsanwälte gemeinsam mit dem Brutkasten am 21. November, ab 18.30 Uhr zur Podiumsdiskussion „Recht ohne Anwälte? Mythos Legal Tech aufgeklärt“. Auf dem Podium diskutieren Andras Balog (Vorstand der Vereinigung Österreichischer Unternehmensjuristen und Geschäftsführer des Arbeiter-Samariterbunds), Nassim Ghobrial (Business Development, Marketing & PR PHH Rechtsanwälte), Max Kindler (inlaw, Legal Tech Startup), Philip Rosenauer (Rechtsanwalt PHH Rechtsanwälte), Simon Schützeneder (Rechtsabteilungsleiter Bombardier) und Kathrin Shahroozi (Legal Tech Initiative Austria).

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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