13.03.2024

Nur ein Fünftel prophezeit positive Entwicklung: Das sagen Österreichs Jungunternehmende zur Konjunktur

Das Konjunkturbarometer der Jungen Wirtschaft zeigt die Stimmungslage heimischer Jungunternehmenden. Wie es um Auftrags-, Investitionslage und die Europapolitik steht.
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Lädt der gesamtwirtschaftliche Tenor zum Durchstarten ein? (c) Adobe Stock

Die Stimmung hellt leicht auf – das sagt zumindest das jüngste Konjunkturbarometer der Jungen Wirtschaft. New Work sei bereits „gelebte Praxis“, um Mitarbeiterbindung und Effizienz zu verbessern. Um eine europaweite Wirtschaftsfähigkeit zeige man sich allerdings besorgt. Erfasst wurden in Auftrag der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) die „wirtschaftliche Stimmungslage unter Österreichs Jungunternehmer:innen“.

Befragt wurden 1.581 Jungunternehmen aus Österreich in Form eines Online-Interviews mit Fragebogen, der Studienzeitraum erstreckte sich vom 17. bis zum 30. Jänner 2024. Durchgeführt wurde die Befragung vom Marktforschungsinstitut Market-Institut. Im Fokus standen Erwartungen zu Konjunktur, Geschäftsentwicklung sowie Veränderungen von Kostensituation, Verkaufspreisen, Ertragslage sowie Pläne zur Einstellung von Mitarbeitenden.

Nur ein Fünftel gesamtwirtschaftlich positiv gestimmt

21 Prozent – also knapp über ein Fünftel – der Befragten gehen von einer positiven gesamtwirtschaftlichen Entwicklung aus, heißt es im jüngsten Konjunkturbarometer. 36 Prozent der Befragten rechnen mit einem Rückgang der Konjunktur. Genau so viele prophezeien einen Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, während 45 Prozent der Befragten mit einer allgemeinen Verschlechterung der eigenen Kostensituation rechnen.

29 Prozent der heimisch tätigen Jungunternehmer:innen nehmen keinen Rückgang der Kundenausgaben war, während sich eigene Verkaufspreise steigend entwickeln. Der Großteil der Befragten rechnet mit einer konstanten Ertragslage (40 Prozent), 34 Prozent prophezeien auch hier eine Verschlechterung.

40 Prozent rechnen mit weniger Investitionsaktivitäten

Nur ein Fünftel – sprich 19 Prozent – der Befragten berichtet von steigenden Investitionsaktivitäten, 40 Prozent der Befragten erwarten ein Sinken dieser, 38 Prozent sehen keine Änderung 28 Prozent – und damit auch die Minderheit – planen in den kommenden Monaten, neue Mitarbeitende einzustellen.

Am häufigsten sind sich Jungunternehmende hierzulande allerdings in der Forderung einer Steuersenkung vonseiten der Bundesregierung einig – und zwar mit über zwei Drittel – konkret 68 Prozent. Bettina Dorfer-Pauschenwein, Bundesvorsitzende der Jungen Wirtschaft Österreich, spricht im selben Zusammenhang von einer Senkung der hiesigen, im internationalen Vergleich hohen Lohnnebenkosten: „Im Sinne der Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung muss zudem die Grenze in der Kleinunternehmerregelung sowie bei geringwertigen Wirtschaftsgütern angehoben werden.“

Über die Hälfte der Befragten setzt auf „New Work“

Der Trendbegriff New Work fand sich erstmalig in dieser Ausgabe des JW-Konjunkturbarometers: Über die Hälfte (51 Prozent) der Befragten haben bereits New-Work-taugliche Lösungen in ihrem Unternehmen realisiert. An der Spitze finden sich flexible Arbeitszeiten (44 Prozent), Homeoffice (34 Prozent) und neue technologische Tools (32 Prozent). Befragte sehen indes positive Auswirkungen auf Mitarbeiterzufriedenheit, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Effizienzsteigerungen im Unternehmen.

Damit einhergehend Forderung rund 49 Prozent der befragten eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie – vor der Flexibilisierung der Arbeitszeit (37 Prozent) und dem Aufbau der digitalen Infrastruktur (24 Prozent).

Inflation als größte politische Herausforderung

35 Prozent der befragten Jungunternehmen sind europaweit aktiv – 13 Prozent planen, grenzüberschreitend zu wirtschaften, während 53 Prozent – und damit über die Hälfte der Befragten, nicht in den europäischen Markt eintauchen wollen. Als größte europapolitische Herausforderung identifizieren heimische Jungunternehmen die laufende Geldentwertung, gefolgt von hohen Arbeitskosten und mangelnder Wettbewerbsfähigkeit – insbesondere gegenüber Asien.

Den gesamte Ergebnisbericht der Studie findet sich hier.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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