13.03.2024

Nur ein Fünftel prophezeit positive Entwicklung: Das sagen Österreichs Jungunternehmende zur Konjunktur

Das Konjunkturbarometer der Jungen Wirtschaft zeigt die Stimmungslage heimischer Jungunternehmenden. Wie es um Auftrags-, Investitionslage und die Europapolitik steht.
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Lädt der gesamtwirtschaftliche Tenor zum Durchstarten ein? (c) Adobe Stock

Die Stimmung hellt leicht auf – das sagt zumindest das jüngste Konjunkturbarometer der Jungen Wirtschaft. New Work sei bereits “gelebte Praxis”, um Mitarbeiterbindung und Effizienz zu verbessern. Um eine europaweite Wirtschaftsfähigkeit zeige man sich allerdings besorgt. Erfasst wurden in Auftrag der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) die “wirtschaftliche Stimmungslage unter Österreichs Jungunternehmer:innen”.

Befragt wurden 1.581 Jungunternehmen aus Österreich in Form eines Online-Interviews mit Fragebogen, der Studienzeitraum erstreckte sich vom 17. bis zum 30. Jänner 2024. Durchgeführt wurde die Befragung vom Marktforschungsinstitut Market-Institut. Im Fokus standen Erwartungen zu Konjunktur, Geschäftsentwicklung sowie Veränderungen von Kostensituation, Verkaufspreisen, Ertragslage sowie Pläne zur Einstellung von Mitarbeitenden.

Nur ein Fünftel gesamtwirtschaftlich positiv gestimmt

21 Prozent – also knapp über ein Fünftel – der Befragten gehen von einer positiven gesamtwirtschaftlichen Entwicklung aus, heißt es im jüngsten Konjunkturbarometer. 36 Prozent der Befragten rechnen mit einem Rückgang der Konjunktur. Genau so viele prophezeien einen Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, während 45 Prozent der Befragten mit einer allgemeinen Verschlechterung der eigenen Kostensituation rechnen.

29 Prozent der heimisch tätigen Jungunternehmer:innen nehmen keinen Rückgang der Kundenausgaben war, während sich eigene Verkaufspreise steigend entwickeln. Der Großteil der Befragten rechnet mit einer konstanten Ertragslage (40 Prozent), 34 Prozent prophezeien auch hier eine Verschlechterung.

40 Prozent rechnen mit weniger Investitionsaktivitäten

Nur ein Fünftel – sprich 19 Prozent – der Befragten berichtet von steigenden Investitionsaktivitäten, 40 Prozent der Befragten erwarten ein Sinken dieser, 38 Prozent sehen keine Änderung 28 Prozent – und damit auch die Minderheit – planen in den kommenden Monaten, neue Mitarbeitende einzustellen.

Am häufigsten sind sich Jungunternehmende hierzulande allerdings in der Forderung einer Steuersenkung vonseiten der Bundesregierung einig – und zwar mit über zwei Drittel – konkret 68 Prozent. Bettina Dorfer-Pauschenwein, Bundesvorsitzende der Jungen Wirtschaft Österreich, spricht im selben Zusammenhang von einer Senkung der hiesigen, im internationalen Vergleich hohen Lohnnebenkosten: “Im Sinne der Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung muss zudem die Grenze in der Kleinunternehmerregelung sowie bei geringwertigen Wirtschaftsgütern angehoben werden.”

Über die Hälfte der Befragten setzt auf “New Work”

Der Trendbegriff New Work fand sich erstmalig in dieser Ausgabe des JW-Konjunkturbarometers: Über die Hälfte (51 Prozent) der Befragten haben bereits New-Work-taugliche Lösungen in ihrem Unternehmen realisiert. An der Spitze finden sich flexible Arbeitszeiten (44 Prozent), Homeoffice (34 Prozent) und neue technologische Tools (32 Prozent). Befragte sehen indes positive Auswirkungen auf Mitarbeiterzufriedenheit, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Effizienzsteigerungen im Unternehmen.

Damit einhergehend Forderung rund 49 Prozent der befragten eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie – vor der Flexibilisierung der Arbeitszeit (37 Prozent) und dem Aufbau der digitalen Infrastruktur (24 Prozent).

Inflation als größte politische Herausforderung

35 Prozent der befragten Jungunternehmen sind europaweit aktiv – 13 Prozent planen, grenzüberschreitend zu wirtschaften, während 53 Prozent – und damit über die Hälfte der Befragten, nicht in den europäischen Markt eintauchen wollen. Als größte europapolitische Herausforderung identifizieren heimische Jungunternehmen die laufende Geldentwertung, gefolgt von hohen Arbeitskosten und mangelnder Wettbewerbsfähigkeit – insbesondere gegenüber Asien.

Den gesamte Ergebnisbericht der Studie findet sich hier.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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