08.11.2022

Nuki: Grazer Smartlock-Scaleup führt Abo für Airbnb-Hosts und Fingerabdruck-Scan ein

Nuki monetarisiert sein B2B-Angebot nun mit einem Abo-Modell. Zudem stellte das Grazer Scaleup eine neue Version seines Keypads vor.
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Nuki: Die Co-Founder Martin und Jürgen Pansy - Investment durch Allegion
(c) Nuki: Die Co-Founder Martin und Jürgen Pansy

Im August 2021 holte sich Nuki aus Graz ein 20 Millionen Euro-Investment und bestätigte damit seine Position als eines der profiliertesten Scaleups des Landes. Wie gut das Geschäft derzeit läuft, lässt sich aus den Aussagen von Co-Founder und CEO Martin Pansy aber nicht genau sagen. Fest steht: Nuki kann mit seinem Smart Lock 3.0 die Nachfrage nicht ganz bedienen. „Die hohe Nachfrage hat uns das gesamte letzte Jahr sehr auf Trab gehalten – in Kombination mit der angespannten Lage am Komponenten- und Chip-Markt“, sagt der Gründer bei einem Presse-Event.

„Nuki Smart Hosting“: Angebot für Airbnb-Hosts wird monetarisiert

Mit bislang rund 350.000 Kund:innen ist das Unternehmen nach eigenen Angaben jedenfalls europäischer Marktführer im Smart Lock-Bereich. Angesprochen werden mit dem intelligenten Türschloss nicht nur Privatpersonen, sondern vor allem auch Kurzzeitvermieter:innen, also etwa Airbnb-Hosts. „Das Smart Lock ermöglicht z.B. den Check in rund um die Uhr und macht die Prozesse bei Ferienunterkünften insgesamt effizienter“, sagt Pansy.

Dieses Angebot wird nun ausgebaut und in Hinkunft auch monetarisiert. Mit „Nuki Smart Hosting“ startet das Scaleup nun ein Abo-Modell für genau diese Zielgruppe. „Wir sehen in diesem Bereich einen hohen Service-Need und durch die Gebühr können wir den entsprechenden Service und die Verlässlichkeit auch bieten“, sagt der Gründer. Es sei zudem ein großer strategischer Schritt für das Unternehmen.

Neue Keypad-Version bietet Fingerabdruck-Scan

Das Nuki Smart Lock lässt sich entweder über das vorher via App berechtigte Smartphone öffnen, oder über ein außen an der Tür angebrachtes Keypad. Von diesem wurde nun eine neue Version präsentiert. Schon bislang funktionierte es über die Eingabe von Zahlencodes. Zu dieser Möglichkeit kommt nun der Fingerabdruck-Scan als weitere Option hinzu. „Es ging uns hierbei um Geschwindigkeit und Fingerprint ist die schnellste Identifikations-Technologie am Markt“, erklärt Co-Founder und CTO Jürgen Pansy.

Das neue Keypad mit Fingerabdruck-Scanner | (c) Nuki
Das neue Keypad mit Fingerabdruck-Scanner | (c) Nuki

Der Scan erfolge in unter einer Sekunde. Da das neue Keypad, das für 159 Euro angeboten wird, die Daten aber verschlüsselt via Bluetooth an das Smart Lock an der Tür-Innenseite schickt, dauert der Aufsperrvorgang laut Nuki insgesamt etwa drei Sekunden. Er selbst bevorzuge übrigens weiterhin die Auto-Unlock-Funktion via Smartphone, sagt Martin Pansy: „Zwei Meter bevor ich bei der Tür bin, öffnet sie sich schon“. Seine Kinder im Alter von fünf und sieben Jahren könnten nun aber mit Fingerprint die Tür des Hauses öffnen. Generell sieht der Gründer den wichtigsten Usecase bei „Personen, die kein Smartphone haben oder nicht Zahlencodes nutzen können oder wollen, wie Kinder und Senioren“.

Keine Null aus Sicherheitsgründen

Mehrere Features sollen beim neuen Keypad zudem für besonders viel Sicherheit sorgen. So wird es etwa getrackt, wenn ein Fingerabdruck nicht erkannt oder ein falscher Zahlen-Code eingeben wird. Die 200 möglichen Codes und 20 möglichen Fingerabdrücke werden am Smart Lock im Innenbereich gespeichert. In ca. drei Prozent der Fälle werde laut einer Erhebung ein berechtigter Finger nicht erkannt. In einem von 500.000 Fällen würde ein nicht berechtigter Finger fälschlicherweise erkannt, erklärt der Gründer auf Nachfrage. Das sei im Vergleich ein guter Wert.

Das Pad hat bewusst keine Null, weil die Ziffer oft in besonders unsicheren Zahlencodes vorkomme, so Pansy. Auch für die Farbe schwarz habe man sich bewusst entschieden, da bei einer hellen Version schneller Abnützungserscheinungen auf benutzte Zahlencodes hindeuten könnten. Zudem komme es im Außenbereich schneller zu Verschmutzungen, erklärt der Gründer. Das neue Nuki-Keypad ist übrigens auch regenwasserdicht und temperaturresistent.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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