08.11.2022

Nuki: Grazer Smartlock-Scaleup führt Abo für Airbnb-Hosts und Fingerabdruck-Scan ein

Nuki monetarisiert sein B2B-Angebot nun mit einem Abo-Modell. Zudem stellte das Grazer Scaleup eine neue Version seines Keypads vor.
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Nuki: Die Co-Founder Martin und Jürgen Pansy - Investment durch Allegion
(c) Nuki: Die Co-Founder Martin und Jürgen Pansy

Im August 2021 holte sich Nuki aus Graz ein 20 Millionen Euro-Investment und bestätigte damit seine Position als eines der profiliertesten Scaleups des Landes. Wie gut das Geschäft derzeit läuft, lässt sich aus den Aussagen von Co-Founder und CEO Martin Pansy aber nicht genau sagen. Fest steht: Nuki kann mit seinem Smart Lock 3.0 die Nachfrage nicht ganz bedienen. “Die hohe Nachfrage hat uns das gesamte letzte Jahr sehr auf Trab gehalten – in Kombination mit der angespannten Lage am Komponenten- und Chip-Markt”, sagt der Gründer bei einem Presse-Event.

“Nuki Smart Hosting”: Angebot für Airbnb-Hosts wird monetarisiert

Mit bislang rund 350.000 Kund:innen ist das Unternehmen nach eigenen Angaben jedenfalls europäischer Marktführer im Smart Lock-Bereich. Angesprochen werden mit dem intelligenten Türschloss nicht nur Privatpersonen, sondern vor allem auch Kurzzeitvermieter:innen, also etwa Airbnb-Hosts. “Das Smart Lock ermöglicht z.B. den Check in rund um die Uhr und macht die Prozesse bei Ferienunterkünften insgesamt effizienter”, sagt Pansy.

Dieses Angebot wird nun ausgebaut und in Hinkunft auch monetarisiert. Mit “Nuki Smart Hosting” startet das Scaleup nun ein Abo-Modell für genau diese Zielgruppe. “Wir sehen in diesem Bereich einen hohen Service-Need und durch die Gebühr können wir den entsprechenden Service und die Verlässlichkeit auch bieten”, sagt der Gründer. Es sei zudem ein großer strategischer Schritt für das Unternehmen.

Neue Keypad-Version bietet Fingerabdruck-Scan

Das Nuki Smart Lock lässt sich entweder über das vorher via App berechtigte Smartphone öffnen, oder über ein außen an der Tür angebrachtes Keypad. Von diesem wurde nun eine neue Version präsentiert. Schon bislang funktionierte es über die Eingabe von Zahlencodes. Zu dieser Möglichkeit kommt nun der Fingerabdruck-Scan als weitere Option hinzu. “Es ging uns hierbei um Geschwindigkeit und Fingerprint ist die schnellste Identifikations-Technologie am Markt”, erklärt Co-Founder und CTO Jürgen Pansy.

Das neue Keypad mit Fingerabdruck-Scanner | (c) Nuki
Das neue Keypad mit Fingerabdruck-Scanner | (c) Nuki

Der Scan erfolge in unter einer Sekunde. Da das neue Keypad, das für 159 Euro angeboten wird, die Daten aber verschlüsselt via Bluetooth an das Smart Lock an der Tür-Innenseite schickt, dauert der Aufsperrvorgang laut Nuki insgesamt etwa drei Sekunden. Er selbst bevorzuge übrigens weiterhin die Auto-Unlock-Funktion via Smartphone, sagt Martin Pansy: “Zwei Meter bevor ich bei der Tür bin, öffnet sie sich schon”. Seine Kinder im Alter von fünf und sieben Jahren könnten nun aber mit Fingerprint die Tür des Hauses öffnen. Generell sieht der Gründer den wichtigsten Usecase bei “Personen, die kein Smartphone haben oder nicht Zahlencodes nutzen können oder wollen, wie Kinder und Senioren”.

Keine Null aus Sicherheitsgründen

Mehrere Features sollen beim neuen Keypad zudem für besonders viel Sicherheit sorgen. So wird es etwa getrackt, wenn ein Fingerabdruck nicht erkannt oder ein falscher Zahlen-Code eingeben wird. Die 200 möglichen Codes und 20 möglichen Fingerabdrücke werden am Smart Lock im Innenbereich gespeichert. In ca. drei Prozent der Fälle werde laut einer Erhebung ein berechtigter Finger nicht erkannt. In einem von 500.000 Fällen würde ein nicht berechtigter Finger fälschlicherweise erkannt, erklärt der Gründer auf Nachfrage. Das sei im Vergleich ein guter Wert.

Das Pad hat bewusst keine Null, weil die Ziffer oft in besonders unsicheren Zahlencodes vorkomme, so Pansy. Auch für die Farbe schwarz habe man sich bewusst entschieden, da bei einer hellen Version schneller Abnützungserscheinungen auf benutzte Zahlencodes hindeuten könnten. Zudem komme es im Außenbereich schneller zu Verschmutzungen, erklärt der Gründer. Das neue Nuki-Keypad ist übrigens auch regenwasserdicht und temperaturresistent.

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Die Kurstafel:

📉 Zweite schwache Woche in Folge, Bitcoin bei 63.600 Dollar

Starten wir mit einem Blick auf die Marktentwicklung. Nach der bereits schwachen Vorwoche (siehe Crypto Weekly #144) ging weiter abwärts. Bei Bitcoin blieb die zuletzt Anfang Juni überschrittene Marke von 70.000 US-Dollar somit außer Reichweite. Unter den großen Krypto-Assets verzeichneten Solana (minus elf Prozent) und Dogecoin (minus 13 Prozent) besonders starke Verluste, während sich Ethereum mit einem geringfügigen Kursabschlag von unter einem Prozent vergleichsweise fast stabil hielt - doch dazu später noch mehr.

Unter Druck geriet der Markt jedenfalls vor allem zum Wochenausklang. Unmittelbaren Auslöser dafür gab es keinen. Die Verluste dürften wieder einmal auf das allgemeine Marktumfeld zurückzuführen sein: Auch an der tech-lastigen US-Börse Nasdaq ging es am Donnerstag klar abwärts und am Freitag zeichnete sich vorbörslich ein eher schwacher Handelsstart ab. 

Die Nasdaq gilt gemeinhin als bester Vergleichsindikator für den Kryptomarkt. Denn empirisch bewegen sich Kryptowährungen weiterhin wie klassische Risk-on-Assets, zu denen auch Tech-Aktien zählen: Sie steigen, wenn die Risikolaune am Markt hoch ist - und fallen, wenn die Zeichen auf Zurückhaltung stehen. Der Aktienmarkt ist stark von den makroökonomischen Rahmenbedingungen beeinflusst, was dann indirekt auf den Kryptomarkt wirkt. 

Schon in der Vorwoche hatte sich die Zinsentscheidung der US-Notenbank - oder genauer gesagt, ihr Ausblick auf das laufende Jahr - in den Krypto-Kursen niedergeschlagen. Die Korrelation zwischen Krypto-Assets und US-Aktienmarkt ist - mit Unterbrechungen - insbesondere seit der Coronakrise stark. 

😮 US-Börsenaufsicht stellt Ethereum-Untersuchung ein…

Das größte Thema in den vergangenen Wochen in der Kryptobranche war aber nicht die Makroökonomie, sondern die US-Politik, in der sich Tauwetter abzuzeichnen begann. Zuerst genehmigte die US-Börsenaufsicht überraschend Ethereum–Spot-ETFs (siehe Crypto Weekly #141). Dann positionierte sich der republikanische Präsidentschaftskandidat Donald Trump mit einer expliziten Pro-Krypto-Message. Und schließlich gab es Medienberichte, die auch noch auf eine Neupositionierung des Lagers von Amtsinhaber Joe Biden hindeuteten (siehe Crypto Weekly #142). 

Hier gibt es also zwei Ebenen: Einerseits die Positionierung der Kandidaten im Wahlkampf, andererseits das Vorgehen der in diesem Bereich wohl wichtigsten Behörde. Und zu zweiterem Themenkreis gab es diese Woche eine weitere interessante Entwicklung: Denn die Börsenaufsicht hat offenbar eine Untersuchung zu Ethereum eingestellt. Dies gab das Blockchain-Unternehmen Consensys Mitte der Woche bekannt

Consensys hatte im April eine Klage gegen die Börsenaufsicht eingebracht. Das Ziel der Klage: Endlich Klarheit zu schaffen, ob Ethereum nach US-Recht als Wertpapier einzustufen ist oder nicht. Im Zuge dessen wurde bekannt, dass die Börsenaufsicht bereits im März 2023 eine Untersuchung zu genau dieser Frage eingeleitet hatte. Dies geschah offenbar vor dem Hintergrund der Umstellung des Ethereum-Konsensusmechanismus von “Proof of Work” auf “Proof of Stake” nach dem berühmten “Merge” im September 2022. Diese Untersuchung dürfte nun eingestellt worden sein.

"Die Entscheidung folgt auf einen Brief, den wir am 7. Juni geschickt haben, in dem wir die Börsenaufsicht gebeten haben, zu bestätigen, dass die Genehmigungen der ETH-ETFs vom Mai, die davon ausgingen, dass ETH eine Commodity (und kein Wertpapier, Anm. d. Red.) ist, bedeuten, dass die Behörde ihre Ethereum-2.0-Untersuchung einstellen wird", schreibt Consensys in einer Mitteilung. Ethereum 2.0 war eine Zeit lang der gängige Begriff für Ethereum nach dem “Merge”, also für das “Proof of Stake”-Ethereum.

🤔 Was die Entscheidung bedeutet - und was nicht

Zumindest lässt sich aus der Entscheidung wohl ableiten, dass die Argumente für eine Einstufung von Ethereum als Wertpapier nach Ansicht der Börsenaufsicht vielleicht nicht ganz so stark sind, wie Anfang 2023 gedacht. Gleichzeitig bedeutet die Einstellung der Untersuchung aber nicht, dass die Börsenaufsicht definitiv akzeptiert hat, dass Ethereum nicht als Wertpapier einzustufen ist. 

Eine interessante Einordnung dazu traf die auf Wertpapierrecht spezialisierte Jus-Professorin Carol Goforth von der University of Arkansas gegenüber Cointelegraph. Denn anders als von Consensys in der oben zitierten Mitteilung suggeriert, hat nach Einschätzung der Juristin “die  Zulassung eines ETF nichts damit zu tun, ob der Basiswert ein Wertpapier ist". Die Entscheidung der Börsenaufsicht, die Ethereum-Untersuchung einzustellen, sei aber "ein ziemlich guter Hinweis darauf, dass die Agentur nicht glaubt, ein Gericht davon überzeugen zu können, dass ETH ein Wertpapier ist." Die Behörde habe wohl eine möglicherweise peinliche Niederlage vor Gericht vermeiden wollen, vermutet die Juristin. 

Zusammenfassend gesagt: Gewissheit darüber, ob die Börsenaufsicht Ethereum als Wertpapier betrachtet, gibt es weiterhin nicht. Aber die Entscheidung ist ein weiteres Indiz dafür, dass eine solche Rechtseinschätzung in den USA zunehmend an Rückhalt verliert - auch innerhalb der Börsenaufsicht selbst.  


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