28.04.2021

Nuffinz: Ex-Geschäftsführer des V_labs macht nun „free your balls“-Männer-Shorts

Andreas Gähwiler, Gründer von Nuffinz, erzählt von den Hürden eines Textil-Startups, was "free your balls" wirklich bedeutet und warum ihm der Wegfall des Produzenten die Augen geöffnet hat.
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Nuffinz, Shorts, Badehose, Badeshort, Badeshorts
(c) Nuffinz - Nuffinz-Gründer Andreas Gähwiler: "Der Verlust des Produzenten ein Glücksfall".

Es war eine ereignisreiche Reise, die Nuffinz-Gründer Andreas Gähwiler bis zum heutigen Tag durchleben musste. Als Geschäftsführer des V_labs verließ er den „Company Builder“ um seiner Idee von bequemen und auffälligen Männer-Shorts zu folgen. Dem folgten Kampagnen-Shootings mit Wildfremden aus aller Welt im eigenen Kiteurlaub, der (im Nachhinein gesehen glückliche) Verlust des Produzenten während einer Kickstarter-Kampagne, die Finanzierung der Produktion aus privater Tasche, ein Umfeld, das gegen die Pläne des Gründers war und eine „unglückliche“ Illustration, die in Bezug auf das Motto des Startups „free your balls“ Raum für „sexistische Interpretationen“ über ließ. Aber einen gänzlichen anderen Ansatz verfolgte, wie der Founder erklärt.

Nuffinz-Gründer: „Leute sagen vieles, vor allem was nicht geht“

„Diese Probleme waren längst nicht alles“, sagt Gähwiler. “Auch sonst sind viele verrückte Dinge auf diesem Weg von damals, der Label-Gründung 2018, bis heute passiert. Die aktuelle Corona-Krise tut ihr Übriges dazu. Aber egal wie, klar ist: Jeder, der ein Startup hochzieht, merkt schnell, dass dir die Leute vieles sagen, aber vor allem, was nicht geht.“

Wie ein Handtuch um die Hüften

Das Firmen-Motto „free your balls“ hat laut Gähwiler zwei Bedeutungen. Einerseits geht es um das Gefühl der Nuffinz-Shorts, das dem eines Handtuches um die Hüften gleiche, kommt man direkt vom Surf-Board aus dem Wasser. Zudem soll mit der Marke ein Lifestyle-Feeling vermittelt werden, in dem es darum geht „die Eier zu haben, etwas zu wagen“. Aus dem Alltag auszubrechen. Mal etwas anderes tragen. So und nicht anders sollen die auffälligen und gestreiften Shorts wahrgenommen werden.

(c) Nuffinz – Das Nuffinz-Team hatte anfangs mit einigen Hürden zu kämpfen.

In einer Zeit in der über soziale Kanäle eine gewisse, auch oft übertriebene, Kultur der Aufregung herrscht, fiel bei Nuffinz besonders eine Illustration auf, die an einem Strand einen Surfer-Typen zeigt, der seine Short leicht herabzieht, während eine Frau daneben schockiert zu sein scheint. Gähwiler verweist in dieser Hinsicht auf den mehr als 50-prozentigen Anteil weiblicher Mitarbeiter im Team, und dass man nie auch nur daran gedacht habe, dass das Sujet einen negativen Anstrich haben könnte. Es geht um einen „Dude“, wie ihn das Team nennt, der aus dem „Alltags-Kleidungsstil“ ausbricht und seinen Horizont, zumindest kleidungstechnisch, erweitert.

(c) Nuffinz – Das Nuffinz-Team hegte mit diesem Werbesujet keine bösen Absichten.

Gähwiler erklärt: „Der Name Nuffinz kommt von der Grundidee ‚Shorts, die so bequem sind, dass man(n) auch ohne was drunter los kann‘. Also ’nothing‘, im Slang ‚Nuffin‘, ‚underneath‘. Es geht allein um Shorts, die sich wie ein flauschiges Handtuch anfühlen, locker-flockig um die Hüften. Am allerbesten mit Nichts drunter. Deshalb auch unser Motto ‚free your balls‘. Denn, wir Männer, und das behaupte nicht nur ich, lieben das. Vor allem, wenn es um super bequeme Shorts für ‚danach‘ geht.“

Nuffinz-Produzent im Konkurs

Bei dieser Shorts-Idee, die der Gründer beim „2 Minuten 2 Millionen„-Auftritt am 27. April einer breiten Masse vorstellen konnte, gab es wie erwähnt am Anfang ein paar Schwierigkeiten. Während einer Kickstarter-Kampagne verlor Nuffinz plötzlich den Produzenten. Was sich aber im Nachhinein als Glücksfall herausstellte.

„Ich saß eines Abends vor dem TV-Gerät und las, dass unser Produzent aus Vorarlberg Konkurs angemeldet hat. Eine absolute Katastrophe. Wir hatten von heute auf morgen keinen Produzenten mehr. Und wer in dem Business ist, weiß, dass das ein herber Rückschlag ist. Wir suchten europaweit, fanden aber niemand, der diese initiale Kleinstmenge produziert. Nur große Player haben da eine Chance. Es schien so, als ob Nuffinz vorerst einmal gestorben wäre“, erklärt Gähwiler.

Augenöffnendes Unglück

Doch der Vorarlberger Founder suchte weiter, scoutete ein Jahr lang die großen Brands und recherchierte. „Schlussendlich liegt in allem Schlechten auch etwas Gutes: Wir haben einen neuen Stoffproduzenten gefunden. Ein türkisches Traditionsunternehmen, dass es seit über 50 Jahren gibt und feinste Bio-Baumwolle mit eigenen Mühlen produziert. Ein Leuchtturm in der gesamten Textil-Industrie, was Nachhaltigkeit betrifft. Daraufhin konnten wir endlich umstellen: Nuffinz-Shorts sind heute zu 100% aus GOTS-zertifiziertem Bio-Baumwolle-Frottee. Den Stoff verwenden wir outside-in, also linksrum. Warum wir auf Organic Cotton umgestellt haben? Weil mir diese ganze Wegwerf- oder auch Fast-Fashion einfach zum Hals raushängt, ehrlich gesagt“, so Gähwiler.

Der Verlust des Produzenten habe ihm die Augen geöffnet, inwiefern die Fashionindustrie als einer der größten Umweltverschmutzer der Welt gilt: „Durch die Umstellung auf 100% Bio-Baumwoll-Frottee wollen wir den kleinstmöglichen ökologischen Footprint hinterlassen. Das zieht sich bis zu unserer Verpackung, die jetzt d2w-approved ist und aus biologisch abbaubaren Kunststoff besteht. Heute haben wir ein ehrliches Produkt, das genau das widerspiegelt, was wir sind und immer sein wollten: sustainable, frech, direkt und mit einer realen Crowd dahinter, die einfache, bequeme Shorts ohne viel Schnickschnack liebt“, so der Gründer.

Fremde Leute als Models und Ambassadors

Diese Frechheit spiegelt sich vor allem im Marketing des Unternehmens wider. „Im klassischen Retail-Business gelten immer noch ‘alte Regeln’ und das Planen und Produzieren einer Kollektion für die nächste Saison ist für ein junges Startup-Label wie unseres nur sehr schwer zu handeln. Wir setzen deshalb komplett auf ‚online‘. Für uns sind die sozialen Kanäle ein Kern unserer Werbestrategie. Wobei das Wort Strategie relativ ist“, erklärt Gähwiler.

Und führt aus: „Nuffinz, also die Marke, machen Leute aus, die wir spontan auf unseren Reisen treffen. Zum Beispiel Kitesurfer, coole ‚Dudes‘ oder kreativ-verrückte Köpfe. Da wir weder anfangs noch jetzt über ein riesiges Werbebudget verfügen, machen wir es nach wie vor so wie bei unserer ersten Shorts-Kollektion: Wir buchen einen Kitesurf-Trip, besorgen uns vor Ort einen Fotografen und sprechen wildfremde Leute mit der Frage an, ob sie uns unterstützen und Nuffinz-Models sein möchten. Nuffinz ist im wahrsten Sinne des Wortes eine ‚Social Brand‘ – mit echten Menschen dahinter, die unsere Shorts, die Story und nicht zuletzt ‘freeballing’ lieben.“ Mittlerweile gibt es auch eine bemerkenswerte weibliche Kundschaft, die die Shorts des Startups tragen und nach anderen Größen verlangen, wie Gähwiler erklärt. Zwar sei noch keine Damen-Kollektion geplant, man höre aber die Forderung der Kundschaft und arbeite auch an XS- und anderen Varianten.

(c) Hillinger – Alexander Schütz und Leo Hillinger in den Nuffinz-Shorts.

Bis heute schaffte Nuffinz eine halbe Million Euro an Umsatz. Und konnte ein Team aufbauen, dass sich auf der ganzen Welt verteilt. Der Texter kommt zum Beispiel aus England, der Illustrator aus Amsterdam, das Design aus Österreich, der Bio-Baumwollstoff aus der West-Türkei und die Nuffinz-Ambassadors – Tattoo-Artisten, Zirkus-Akrobaten, neuerdings auch die TV-Investoren Leo Hillinger und Alexander Schütz – aus Sri Lanka, Spanien, Deutschland, Marokko, Neuseeland, Australien, Italien und Österreich.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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