26.08.2021

Mega-IPO: Dieses Fintech peilt eine Bewertung von 55 Mrd. Dollar an

Der Börsengang der Digitalbank soll Medienberichten zufolge im vierten Quartal an der Nasdaq stattfinden. Die angestrebte Bewertung wäre höher als jene von Klarna oder Revolut.
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Nasdaq
Die Nasdaq ist die führende US-Börse für Tech-Aktien. | Foto: © Roland Magnusson - stock.adobe.com

Auf der Liste der größten Unicorns liegt die 2013 gegründete Nubank aus Brasilien bereits auf Platz sieben – im Fintech-Bereich weisen dabei aktuell nur Stripe, Klarna und Revolut eine höhere Bewertung auf. Bei Nubank liegt diese seit der jüngsten Finanzierungsrunde vom Juni bei 30 Mrd. US-Dollar. Das Fintech arbeitet jedoch bereits an einem Börsengang. Viel ist dazu noch bekannt, Medienberichten zufolge soll jedoch die Nasdaq in New York als Handelsplatz ausgewählt worden sein und der Börsengang noch im vierten Quartal 2021 über die Bühne gehen.

Die Bewertung des Neobank könnte dabei noch einmal deutlich steigen, wie nun Reuters berichtete: Demnach soll Nubank bei dem Initial Public Offering (IPO) eine Bewertung von 55 Mrd. US-Dollar anstreben. Damit wäre sie gegenüber der Runde vom Juni um mehr als 80 Prozent gestiegen. Nubank würde damit sowohl als Revolut als auch an Klarna vorbeiziehen. Gemessen an der Bewertung wäre der Börsengang auch deutlich größer als jener des US-Neobrokers Robinhood, der bei seinem IPO Ende Juli mit knapp 32 Mrd. Dollar bewertet wurde.

Im Bericht von Reuters wurde ein Insider zitiert, dass die Investmentbanken, die den Börsengang begleiten, in den vergangenen Wochen sogar eine Bewertung von 100 Mrd. Dollar vorgeschlagen hätten. Gleichzeitig sagte der Insider, dass eine solche Höhe jedoch unwahrscheinlich sei. Der Börsengang wird von den US-Banken Morgan Stanley, Goldman Sachs und Citigroup begleitet. Nubank selbst wollte die mögliche Bewertung gegenüber der Nachrichtenagentur nicht kommentieren.

Mit 40 Mio. Kunden größte Digitalbank der Welt

Nubank hat über 40 Mio. Kunden und ist damit nach Angaben von TechCrunch die größte Digitalbank der Welt. Das Team des Fintechs umfasst mehr als 4.000 Personen. Neben Brasilien ist das Unternehmen auch in Mexiko und Kolumbien aktiv.

Das eingangs erwähnte Investment vom Juni war einer Erweiterung einer im Jänner abgeschlossenen Series-G-Runde. Dabei wurde 750 Mio. US-Dollar aufgenommen, nachdem die Runde im Jänner bereits 400 Mio. Dollar in die Kassen gespült hatte. Die Erweiterung wurde von Berkshire Hathaway angeführt, der Investmentgesellschaft von Warren Buffet, die 500 Mio. Dollar zur Runde beisteuerte. Zu den weiteren Anteilseignern von Nubank gehören unter anderem der kalifornische VC Sequoia und der chinesische Internetriese Tencent.

Die Series-G-Erweiterung vom Juni war das weltweit drittgrößte Fintech-Investment im zweiten Quartal 2021. Lediglich der deutsche Neobroker Trade Republic und der niederländische Zahlungsdienstleister Mollie schlossen in dem Zeitraum höhere Finanzierungsrunden ab. Trade Republic hat im Mai in einer Series-C-Runde 900 Mio. Dollar aufgenommen, Mollie ebenfalls in einer Series-C-Runde 800 Mio. Dollar. Im laufenden dritten Quartal hat außerdem die Londoner Neobank Revolut eine ebenfalls 800 Mio. Dollar schwere Series-E-Runde abgeschlossen und die Kryptobörse FTX nahm 900 Mio. Dollar in einer Series-B-Runde auf.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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