17.03.2021

NTUITY: Internet of Energy-Plattform macht Gebäude zu dezentralen Kraftwerken

NTUITY bietet eine Software as a Service-Lösung für betriebliche und private Strom-Prosumer. Dabei setzt das Wiener Startup auf Microsoft Azure.
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Das Management Team von NTUITY (v.l.n.r. Berni Mayer, Business Unit Manager, Julius Schärdinger, Head of Sales, Stephan Podlipnig, Tech Lead)
Das Management Team von NTUITY (v.l.n.r. Berni Mayer, Business Unit Manager, Julius Schärdinger, Head of Sales, Stephan Podlipnig, Tech Lead)
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Sie ist einer der ganz großen Trends im Energiesektor: die Dezentralisierung. Immer mehr Privathaushalte und Betriebe produzieren – meist über Photovoltaik-Anlagen am Dach und an Fassaden ihren eigenen Strom und werden damit zu sogenannten Prosumern. Das Startup NTUITY mit Sitz in Wien, das Teil der schnell wachsenden neoom group mit einem hoch motivierten knapp 80-köpfigen Team aus Freistadt/OÖ ist, will mit seiner Software as a Service-Lösung dafür sorgen, dass diese Vorgänge – auch im Sinne der Umwelt – einfach, sicher und profitabel umgesetzt werden.

NTUITY: Prosumer brauchen Energieautomation

„NTUITY bezeichnet sich als ‚Internet of Energy‘-Plattform. Das große Thema ist Energieautomation. Unsere Software überwacht jederzeit die PV-Produktion, den Speicherstand der Batterie, sowie den aktuellen Netzbezug und Verbrauch im Gebäude – unabhängig vom jeweiligen Gerätehersteller. Zusätzlich wird durch Eigenstrom-Optimierung und Lastspitzenkappung die Performance des lokalen, dezentralen Energiesystems für unsere Kunden maximiert“, erklärt Berni Mayer, Business Unit Manager von NTUITY.

Die Lösung des Unternehmens spart für Kunden also Geld und verringert gleichzeitig ihren CO₂-Ausstoß. In Zukunft werde die Lösung auch Strom-Überschüsse und CO₂-Zertifikate automatisiert verkaufen können, sagt Mayer. Kombiniert ist das Angebot mit jenem des Schwester-Startups neoom, das mit seinen Batterie-Speichern einen Teil der Hardware-Seite abdeckt.

Nachhaltigkeit als zentrales Auswahlkriterium für den Cloud-Provider

Erhoben und gesichert werden die dafür notwendigen Daten lokal „on the edge“. Verarbeitet werden sie in der Cloud. Hierbei hat sich NTUITY für Microsoft als Anbieter entschieden. Besonders entscheidend sei dabei ein zentrales Anliegen des Startups, erklärt Mayer: „Es ist ein guter Match in Bezug auf unser Kernthema Nachhaltigkeit. Denn Microsoft arbeitet daran, bis 2030 carbon-negative zu sein. Das verringert auch den CO₂-Fußabdruck unseres Unternehmens“. Die Server-Zentren des IT-Riesen laufen bereits jetzt zu 100 Prozent mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen.

Lokale Daten-Sicherung trifft Cloud-Power

Microsoft biete NTUITY alle Lösungen, die man brauche. „Die IoT-Infrastruktur ermöglicht uns die Aufnahme der Daten vor Ort mit Edge-Devices – auch mit lokaler Speicherung, wodurch wir die Kunden gegen Internet-Ausfälle absichern. Sie haben dadurch eine durchgängige Verfügbarkeit der Daten. Microsoft Azure als Cloud-Provider nimmt uns dabei sehr viel Arbeit ab und spart uns jede Menge eigene IT-Admin-Arbeit“, erklärt Mayer. Sehr reibungslos habe mit Hilfe des großen Partners auch der kürzlich erfolgte Wechsel auf Kubernetes funktioniert. Und beim Thema Machine Learning spiele die Kooperation ebenfalls eine wichtige Rolle. Derzeit entwickelt das Startup Algorithmen, die neue Energie-Applikationen wie Vorrausschauende Wartung (Predictive Maintenance) und Lastverschiebung (Peak Shifting) ermöglichen.

„Aggressive Wachstumspläne“ bei NTUITY

Derzeit sei die Lösung bereits bei rund 1000 Geräten an 150 Standorten im Einsatz. Neben privaten Haushalten, zählt man unter anderem Wien Süd, Klampfer, ÖSW, Zinkpower und mehrere heimische Gemeinden zu den Kunden. Auf diesen Erfolgen ausruhen will sich NTUITY aber freilich nicht. „Wir haben aggressive Wachstumspläne“, sagt Mayer.

Für die geplante Skalierung sei die Flexibilität des Microsoft Azure-Angebots essenziell. Ein Ziel sei es, dann auch ins Microsoft Partner Network aufgenommen zu werden. „Ab einer gewissen Größe kann man über den Marketplace gelistet werden und darüber seine Software vertreiben. Das wäre ein enormer zusätzlicher Multiplikator-Effekt, mit dem wir eine noch größere Reichweite für NTUITY erzielen können“, so Mayer. Schon jetzt fühle man sich als Partner auf Augenhöhe. Mayer: „Wir bekommen laufend Updates und können sie kontaktieren, wenn wir Fragen haben. Sie sind jederzeit erreichbar. Die Kooperation ist kollegial und offen, es gibt weder Berührungsängste noch ‚Firewalls‘ zwischen uns“.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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