24.05.2023

Wie Gründer:innen über LinkedIn die Content-Maschine zum Laufen bringen

Gastbeitrag. Marvin Sanginés & Eva Egg von der Personal Branding Agentur notus erläutern, worauf es bei der Content-Erstellung ankommt und wie Gründer:innen über LinkedIn die richtigen Zielgruppen für sich erreichen.
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(c) Notus

Für Gründer:innen ist LinkedIn die perfekte Storytelling-Spielwiese: Founder-Geschichten und Success Stories finden nirgends mehr Anklang als hier. Und nirgends sonst sind die Chancen höher, mit dem Content die richtigen Personen zu erreichen. Ergo: potentielle Kund:innen und Investor:innen. Dafür reicht es jedoch nicht aus, nur paar Gedanken niederzuschreiben. Du brauchst eine Content-Maschine – ein System, mit dem du langfristig Inhalte generieren und diese zielführend posten kannst.

Nachdem wir uns im ersten Teil unserer Serie mit den Benefits von Personal Branding und dem Setup deines Profils beschäftigt haben, bringen wir heute besagte Content-Maschine zum Laufen. Wir geben dir Tipps an die Hand, wie du starke Inhalte kreierst, worauf es beim Veröffentlichen ankommt und zeigen Best Practices als Inspiration. So wird jeder Beitrag ein “Banger Content”, wie wir bei notus sagen.

Das Fundament: Erstelle einen Content Archetype

Bestimmt weißt du noch aus der Schule, was es mit dem roten Faden auf sich hat. Dieser spielt auch für dein Storytelling auf LinkedIn eine zentrale Rolle. Denn: Dein Content sollte deiner Absicht dienen. Eine klare Kommunikationslinie ist erforderlich.

Um diese Linie aufrechtzuerhalten, arbeiten wir bei notus mit dem Content Archetype. Er bildet die Foundation jeder Content-Strategie. Es handelt sich dabei um eine strukturelle Übersicht über Kommunikationsziele und inhaltliche Schwerpunkte.

  • Ein Content Achetype besteht aus drei Segmenten: Purpose Statement, Content Pillars und Content Ideas

Das Purpose Statement beschreibt dein Ziel: Was willst du mit deinem Content erreichen? Fasse deinen “Purpose” in einem kurzen Satz zusammen und vermerke ihn. Die Content Pillars sind die Grundlage deiner Posts und geben die Art des Inhaltes vor. Sie helfen dir bei der Themenfindung und bestimmen, in welche Richtung ein Posting geht. Anhand der Content Pillars überlegst du dir deine Content-Ideen.


Quelle: Notus

Einmal aufgesetzt dient der Archetype als Grundgerüst für die Content-Erstellung. Du kannst immer wieder darauf zurückkommen, um dir über neue Inhalte Gedanken zu machen und sie mit deinem Purpose Statement abzugleichen.

Tipp: Orientiere dich bei der Erstellung an deinen Zielen und Werten, die du im ersten Teil unserer Serie für dein Profil Setup definiert hast. Nutze ein Tabellenprogramm für die Auflistung der einzelnen Ideen – oder nutze einfach unsere Vorlage:

Copywriting Basics: So entstehen starke Beiträge

Dein Archetype steht? Well done! Jetzt ist es Zeit für deinen ersten (Banger) LinkedIn Post. Ein überzeugender LinkedIn Post besteht aus einer Hook, einem Body, einem Call to Action (CTA) und den Hashtags.

  • maximal 3.000 Zeichen
  • kurze Paragraphen
  • Mobile first
  • Teile ein Key Takeaway / Fazit
  • Interagiere mit deiner Zielgruppe
  • Educate, entertain, inspire
  • Benutze Emojis

Tipp: Je nach Ziel und Inhalt des Beitrags kann ein anderes Format sinnvoll sein. Wir empfehlen, Texte immer zusammen mit einem (persönlichen) Foto zu veröffentlichen.

Believe it or not: Selbst ein Stock-Foto kann bis zu 650 % mehr Engagements erzeugen als ein Textbeitrag allein. Auch Carousel-Beiträge haben gute Chancen auf hohes Engagement. Sie eigenen sich vor allem, um mehrere Punkte übersichtlich aufzuschlüsseln, wie etwa eine Auflistung von Tipps.

Unbedingt vermeiden: Beiträge von anderen teilen, externe Links im Text, zu viele Personen verlinken und übermäßige Hashtag-Verwendung!

Content Distribution: Mach deine Zielgruppe auf dich aufmerksam

Genauso wichtig wie der Inhalt eines Beitrags ist dessen richtige Distribution. Viele machen den Fehler, einfach drauf los zu posten – und vergeuden damit Potential. Gefragt sind Kosistenz und Regelmäßigkeit.

  • Poste mindestens einmal pro Woche, besser sind zwei bis fünf mal.
  • Wer täglich postet, erzielt ein acht mal schnelleres Wachstum als diejenigen, die wöchentlich posten – just saying.
  • Orientiere dich daran, wann deine Zielgruppe am aktivsten ist. Teste dafür unterschiedliche Zeiten und beobachte, welche Posts das höchste Engagement generieren.
  • Wenn du dir unsicher bist, poste wochentags zwischen 07:00 und 16:00 Uhr.
  • Diese Zeiten haben sich bewährt.

You’ve made it!

Ready, set, post: Du hast deine Content-Maschine erfolgreich gestartet! But wait: Mit der Veröffentlichung eines Beitrags ist es nicht nicht getan! Damit der gut performt, heißt es jetzt: liken, kommentieren und proaktiv das Netzwerk ausbauen. Wie du mit Community Management deine Sichtbarkeit erhöhst und relevante Profile auf dich aufmerksam machst, erfährst du in Teil 3 der notus Founder Branding Series.

Personal Branding as a Service: Mit notus zum Content Empire

Das Potential von LinkedIn vereint die Personal Branding Agentur notus in einem ganzheitlichen Personal Branding & Demand Generation Service. Der Ansatz: Durch ein professionelles Profil-Setup, eine kontinuierliche Content-Produktion und überzeugendes Storytelling wird nachhaltiges Wachstum ermöglicht. Gründer:innen wie Vicktoria Klich profitieren von dem holistischen Approach ebenso wie erfahrene Unternehmer:innen, Creator und Investor:innen. Lass uns sprechen, wenn auch du deine Content-Maschine zum Laufen bringen und deine Personal Brand auf das nächste Level heben möchtest!

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Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte und schreibt hier über MiCA
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte, Hintergrund: Adobe Stock

Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 1 behandelte unter anderem, was überhaupt unter Krypto-Anlageberatung fällt und was Berater:innen für ihre Kund:innen tun müssen. Hier geht’s zum ersten Teil.


Welche Anforderungen bestehen an Berater von Kryptowerten?

Berater müssen in der Lage sein, die Risiken, die mit Kryptowerten verbunden sind, angemessen zu bewerten und zu kommunizieren. Dazu gehören Kenntnisse über die Volatilität der Preise, das Risiko des Verlustes der Investition, technologische Risiken wie Hacking und Betrug sowie rechtliche und regulatorische Risiken und Vorgaben sowie ein grundlegendes Verständnis der Distributed-Ledger-Technologie und der wesentlichen Merkmale des Marktes für Kryptowerte. Berater sollten außerdem Informationen zu konkreten Coin- oder Tokenprojekten zur Verfügung stellen können. Auch müssen Berater in der Lage sein, dem Kunden Auskunft über die angebotenen Beratungsleistungen in einfachen Worten zu erteilen.

Berater sollten nicht nur die neuesten Trends und Entwicklungen im Auge behalten, sondern auch Änderungen in der Gesetzgebung und Regulierung. Die für Berater einschlägigen Vorschriften der MiCA sind daher ebenso zu beachten, wie gesetzgeberische oder behördliche Vorgaben auf nationaler Ebene, etwa einschlägige Rundschreiben oder Leitfäden der FMA. Die FMA wird auch jene Kriterien veröffentlichen, anhand derer die Kenntnisse und Kompetenzen der Berater zu beurteilen sind.

Aufklärung über Kosten

Berater sind verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Eigenschaften und Risiken von Kryptowerten zu informieren. Dies schließt eine transparente Kommunikation über mögliche Kosten und Gebühren ein, die mit diesen Investitionen verbunden sind. 

Konkret müssen Berater dem Kunden eine Kosteninformation über die angefallenen Kosten übermitteln, die sowohl die Kosten der Beratungstätigkeit selbst als auch jene Kosten des empfohlenen Kryptowerts oder der empfohlenen Kryptowerte-Dienstleistung enthält. Vom Kunden zu tragende Transaktionsgebühren werden daher ebenso in diese Kosteninformation aufzunehmen sein. 

Bei dem Erwerb eines Kryptowerts muss die Kosteninformation somit folgende Informationen enthalten:

  1. Kosten der Beratungstätigkeit;
  2. Marktpreis des anzuschaffenden Kryptowerts;
  3. eine Schätzung der Transaktionsgebühr, die beim Erwerb anfällt.

Im Zuge der Beratungstätigkeit wird der Kunde auch darüber aufzuklären sein, dass beim Verkauf des angeschafften Kryptowerts erneut Transaktionsgebühren anfallen.

Verpflichtende Risikohinweise

Es bestehen zusätzlich verpflichtende Risikohinweise, die Kunden im Zuge der Beratung zu Kryptowerten erteilt werden müssen. So sind Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass 

  1. der Wert von Kryptowerten schwanken kann; 
  2. die Kryptowerte ihren Wert ganz oder teilweise verlieren können; 
  3. die Kryptowerte womöglich nicht schnell in Geld umgewandelt werden können und daher nicht liquide sind; 
  4. die Kryptowerte nicht unter Entschädigungssysteme für Anleger fallen; 
  5. die Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen.

Darüber hinaus müssen Berater mögliche Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Interessenkonflikten zu vermeiden. So hat ein Berater transparent offenzulegen, wenn er Kryptowerte empfiehlt, die vom Anbieter selbst stammen. 

Unabhängige vs nicht-unabhängige Beratung

MiCA unterscheidet zwischen zwei Arten der Beratungstätigkeit: die unabhängige und die nicht-unabhängige Beratung zu Kryptowerten. Jeder Berater hat seinen Kunden mitzuteilen, ob seine Tätigkeit unabhängig erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt, erfolgt eine unabhängige Beratung stets nur dann, wenn der Berater nicht zu Kryptowerten berät, von deren Empfehlung er profitiert, weil er diese (a) selbst verkauft oder (b) beim Verkauf eine Provision oder andere Vorteile erhält. Im Fall der unabhängigen Beratung besteht daher für Berater ein Provisionsverbot, das sich nicht nur auf geldwerte Vorteile, sondern auch zB auf Sachleistungen erstreckt. Das Provisionsverbot ist aber auch mit einem Vorteil für die Berater verbunden: Nur im Fall der unabhängigen Beratung darf nämlich damit geworben werden. 

Wie werde ich Berater?

Um Beratung unter der MiCA anzubieten, ist eine Zulassung der FMA erforderlich. Im Zuge der Antragstellung muss bereits die konkrete geplante Beratungstätigkeit beschrieben werden, insbesondere ob eine Beratung nur zu Kryptowerten selbst erfolgt oder auch zu bestimmten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie die von MiCA aufgestellten Anforderungen erfüllt werden.

Eine alternative Möglichkeit unter der MiCA zu beraten, besteht im Tätigwerden für einen dazu bereits zugelassenen Anbieter. Vermögensberater können ihre Beratungstätigkeit analog dem Konzept der vertraglich gebundenen Vermittlung also auch auf Kryptowerte unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Anbieters erweitern. Die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf Kryptowerte müssen in jedem Fall vorliegen. 

Berater, die überlegen, ihr Beratungsportfolio um Kryptowerte zu erweitern, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCA auszurichten haben. Da die MiCA auch die Beratung zu Kryptowerte-Dienstleistungen erfasst, besteht für Berater unter Umständen erhöhter Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf, welche Beratungstätigkeiten nunmehr konkret erfasst sind.


Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

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