20.07.2023

Notarity: Wiener LegalTech-Startup expandiert nach Deutschland

Das in Wien ansässige LegalTech-Startup Notarity ermöglicht über seine Plattform E-Beglaubigungen. Mit dem Service möchte das Unternehmen nun nach Deutschland expandieren.
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Das notarity Gründer-Team.
Das notarity Gründer-Team.

Wer unternehmerische Vereinbarungen treffen möchte, der kommt um ihn in der Regel nicht herum. Die Rede ist vom Notariatsakt. Bereits 2021 ging das Wiener Startup Notarity mit einer Plattform an den Start, um diesen traditionellen und teils mühsamen Geschäftsakt vollständig zu digitalisieren. Konkret ermöglicht das Unternehmen über seine Plattform die Abwicklung von sogenannten Online-Beglaubigungen. Und die Nachfrage nach einer derartigen Lösung ist groß: Bereits im ersten Jahr nach der Gründung im Jahr 2021 wurden laut Notarity über die Plattform mehr als 10.000 Dokumente beglaubigt. „Jeden Tag stellen unsere Notariatspartner derzeit 150 bis 200 neue Beglaubigungen online aus“, so CEO und Firmengründer Jakobus Schuster

Lösung aus Österreich ist international gefragt

Derzeit wächst die Nutzung laut Notarity um zirka 20 Prozent. Die Nutzung beschränkt sich dabei nicht nur auf Österreich. Mittlerweile zählt das Unternehmen laut Notarity Nutzer:innen aus mehr als 100 Ländern. „Wir arbeiten bereits mit jeder vierten österreichischen Notariatskanzlei zusammen und bieten seit längerem auch schon international gültige Online-Notariatsdienste an“, so Schuster. Insbesondere in Deutschland sei die Nachfrage nach dem Tool besonders groß. Mittlerweile würde bereits jede:r dritte Nutzer:in aus Deutschland stammen.

Expansion nach Deutschland

Angesichts der großen Nachfrage startet Notarity nun auch aktiv mit der Expansion nach Deutschland, wie das Unternehmen nun bekannt gab. „Künftig sind wir nun auch in der Lage, deutschlandspezifische Notariatsleistungen wie Handelsregister-Anmeldungen, Firmenadressänderungen, Unterschriftsbeglaubigungen oder Bevollmächtigungen anzubieten“, so Schuster.

In Deutschland sieht Schuster noch großes Potenzial für die Digitalisierung des Beglaubigungsprozesses: „Der deutsche Markt wird sehr stark von Bürokratisierung und den damit verbundenen langwierigen Prozessen beherrscht. Die Gesetzgebung in Österreich ist in diesem Bereich hingegen sehr fortschrittlich und digitalisierungsfreundlich.“

Bilaterales Abkommen zwischen Österreich und Deutschland

Um den Service in Deutschland anzubieten setzt Notarity auf die Kooperation mit deutschen und österreichischen Notar:innen. Zur Vereinfachung des grenzüberschreitenden Rechtsverkehrs haben Deutschland und Österreich ein bilaterales Abkommen geschlossen. Nach diesem Abkommen sind notariell beglaubigte Dokumente im jeweils anderen Land ohne zusätzliche Förmlichkeiten wie einer Apostille einsetzbar. Das Startup verweist in diesem Zusammenhang auf einen Beschluss des niedersächsische Oberlandesgericht (OLG) Celle. Dieser sieht laut Notarity vor, dass online in Österreich beglaubigte Dokumente gleichwertig zu deutschen Beglaubigungen sind.

Millioneninvestment für Notarity

Erst im April hat sich das Startup in einer weiteren Finanzierungsrunde eine Millionensumme gesichert. Nach eignen Angaben ist das Unternehmen mit der Finanzierungsrunde zum höchstbewertetem Legal-Tech-Startup Österreichs geworden. An dem siebenstelligen Investment haben sich damals unter anderem Bernhard Niesner (Busuu), Reinhold Baudisch (durchblicker) sowie Gerhard Hinterkörner (Tante Fanny) und Alfred Karl (Alka) beteiligt.


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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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