29.11.2023

„Für mich ist die Notariatskanzlei wie ein zweites Zuhause“

Wie ist es, in einer Notariatskanzlei zu arbeiten? Der brutkasten hat nachgefragt.
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Arbeit in der Notariatskanzlei - Die heimischen Notariate bieten nicht nur für Jurist:innen spannende Jobs
Die heimischen Notariate bieten nicht nur für Jurist:innen spannende Jobs | (c) Klaus Ranger/Österreichische Notariatskammer
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Wer momentan mit offenen Augen durch Österreichs große Städte geht, kommt kaum daran vorbei. Auch die heimischen Notariatskanzleien suchen aktuell verstärkt neue Kanzlei-Mitarbeiter:innen, wie etwa auf Wiener Straßenbahnen oder Grazer und Linzer Bussen zu lesen ist. Doch was macht man in dem Job überhaupt? Und was macht ihn attraktiv?

„Die Arbeit ist sehr abwechslungsreich“

„Ich bin in unserer Kanzlei unter anderem für den Bereich Fortpflanzungsmedizin zuständig. Für eine künstliche Befruchtung braucht man nämlich eine notarielle Zustimmungserklärung. So helfe ich Leuten dabei, ein Baby zu bekommen“, erzählt Bianca Dieringer, die in der Notariatskanzlei Wittmann in Wien arbeitet. Es ist eines von sehr vielen Feldern, mit denen sich Notariats-Mitarbeiter:innen beschäftigen. „Die Arbeit ist sehr abwechslungsreich. Das hatte ich am Anfang gar nicht so erwartet“, so Dieringer.

Das bestätigt auch Natascha Zwittmajer, Kanzlei-Leiterin beim Wiener Notariat Stockinger: „Als ich vor acht Jahren begonnen habe, habe ich mich vor allem mit Verlassenschaftsfragen und bestimmten Aspekten des Familienrechts beschäftigt. Mittlerweile bin ich Kanzlei-Leiterin und decke das gesamte Spektrum – Familienrecht, Grundbuch und Firmenbuch – ab“.

Keine juristische Ausbildung notwendig

Braucht man für die Tätigkeit also eine juristische Ausbildung? „Nein“, erklärt Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegenüber brutkasten. „Wichtig sind die Qualifikationen auf menschlicher Seite. Man sollte geduldig sein und bereit sein den Dingen auf den Grund zu gehen und sehr sorgfältig zu arbeiten. Außerdem ist es wichtig, gut mit Sprache umgehen zu können“. Auf formeller Ebene werde bei vielen Kanzleien entweder die Lehre zur Kanzleiassistenz oder ein Matura-Abschluss vorausgesetzt.

„Man sollte auch gerne selbstständig arbeiten. Jeder Fall ist unterschiedlich – das macht auch den Reiz aus“, ergänzt Natascha Zwittmajer, „und es ist wichtig, offen zu sein, gerne mit Menschen zu arbeiten und im Umgang mit Klient:innen auch in Stresssituationen freundlich zu bleiben“. ÖNK-Präsident Michael Umfahrer stellt dabei klar: „Jeder, der zu uns kommt, erlernt den Beruf im Büro. Zusätzlich unterstützt wird man dabei durch die Angebote der Notariatsakademie“.

Familiäres Arbeitsumfeld in der Notariatskanzlei

Wichtig sei nicht nur die Sozialkompetenz im Umgang mit den Klient:innen, sondern auch das Miteinander in der Kanzlei, betont Umfahrer: „Das ist kein großes Unternehmen, in dem man den anderen nicht mehr kennt. Man kann leicht gute zwischenmenschliche Beziehungen aufbauen.“ Bianca Dieringer bestätigt das: „Es fühlt sich an wie ein Familienbetrieb. Nach einigen Jahren in der Notariatskanzlei kann ich sagen: Für mich ist sie wie ein zweites Zuhause“.

Das liege auch an der familienfreundlichen Arbeitsumgebung. „Wenn es um die Kinder geht, wenn sie etwa krank sind oder von der Schule abgeholt werden müssen, lässt sich das bei uns immer einrichten“, erzählt Dieringer. Auch den Arbeitsstart in der Früh habe sie an ihre Bedürfnisse anpassen können. „Man kann sich sehr vieles individuell vereinbaren, etwa auch Homeoffice“, sagt dazu Natascha Zwittmajer und meint: „Ich habe eine gute Work-Life-Balance.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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