20.12.2021

Notariat: „Ziel ist ganz klar die 100-prozentige Digitalisierung“

Die Digitalisierung des Notariats erlebte zuletzt in der Pandemie einen starken Push. Doch es soll in den kommenden Jahren noch deutlich weitergehen.
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NTB SOLUTIONS-Geschäftsführer Manfred Guttmann über Digitalisierung im Notariat | (c) NTB SOLUTIONS
NTB SOLUTIONS-Geschäftsführer Manfred Guttmann | (c) NTB SOLUTIONS
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Seit 2017 ist eine digitale GmbH-Gründung beim Notar auch Online möglich. 2020 wurden die Möglichkeiten des digitalen Besuchs beim Notar aufgrund der Corona-Pandemie stark erweitert – und intensiv genutzt. Mit Anfang 2021 wurden die Regelungen ins Dauerrecht überführt, einzig Testamente sind gesetzlich davon ausgeschossen.

Doch mit dem bislang Erreichten sei man noch nicht am Ziel, erläutert Manfred Guttmann, Geschäftsführer von NTB SOLUTIONS, im brutkasten Innovation Talk. Die IT-Tochter der Notariatskammer ist Service-Dienstleister für mehr als 100 Notariate in Österreich. „Wir versuchen standardisierte Lösungen zu etablieren, damit auf diese weitere Produkte und Dienstleistungen aufgesetzt werden können. Wir supporten auch bestehende digitale Anwendungen, etwa spezielle Bankapplikationen oder das elektronische Urkundenarchiv für alle Notariate in Österreich“, erklärt Guttmann.

Kryptographie und Co: NTB SOLUTIONS will „Fühler Richtung Startups ausstrecken“

Das Ziel sei dabei ganz klar: „100 Prozent Digitalisierung, die ein effizientes, ortsungebundenes Arbeiten ermöglichen“, so der NTB SOLUTIONS-Geschäftsführer. Dazu sehe man sich die Möglichkeiten unterschiedlicher Technologien wie Blockchain und Künstliche Intelligenz an. „Diese Themen gilt es zu adressieren“, so Guttmann, „wir müssen dabei aber immer ein Augenmerk darauf haben, dass die durch die österreichischen Notariate geschaffene Rechtssicherheit nicht gefährdet wird“.

Derzeit arbeite man primär mit etablierten Kooperationspartnern. Doch man wolle auch „die Fühler Richtung Startups ausstrecken“, sagt der Geschäftsführer: „Wir brauchen die junge Community, um auch Dinge zu erkennen, die wir vielleicht noch gar nicht am Radar hatten“. Besonders interessant sei hier etwa das Thema Kryptographie. „Alles wird verschlüsselt und wir müssen hochsichere Archive bieten“.

„Digital First“ im Notariat: „Lösungen, die sowohl rechtssicher als auch sexy für den Endkunden sind“

Generell wolle man im Notariat die Prämisse „Digital First“ etablieren. „Unter diesem Augenmerk wollen wir Lösungen schaffen, die sowohl rechtssicher als auch sexy für den Endkunden sind. Das muss auch so sein, weil wir wirklich ein niederschwelliges Angebot für alle haben wollen, das immer und überall wahrgenommen werden kann“, sagt Guttmann. Ziel sei es, dass die Anwendungen für User:innen ähnlich einfach werden, wie digital ein Bankkonto zu eröffnen oder einen Versicherungsvertrag abzuschließen.

Bis zum Ziel der 100-prozentigen Digitalisierung werde es aber sicher noch Jahre dauern, meint der NTB SOLUTIONS-Geschäftsführer. Bis dahin gelte es, gute duale Lösungen zu haben. Einen entscheidenden Punkt auf dem Weg dorthin erwartet Guttmann jedenfalls schon sehr bald: „Wir brauchen ganz klar eine digitale Identität, die es uns im Notariat ermöglicht, Personen online zweifelsfrei zu identifizieren, ohne einen dritten Dienstleister involvieren zu müssen“. Er gehe davon aus, dass bereits 2022 entsprechende Systeme etabliert werden. „Das ist für uns ein ganz wichtiger Katalysator, um mit der natürlichen Person auch digital interagieren zu können“.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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