29.04.2025
KEINE STEINE IM SCHUH

norocksocks: auf jeden Fall keine Gamasche

Bei den norocksocks aus Molln, Oberösterreich, ist der Name Programm. Die Stulpen sollen verhindern, dass man Steine, Sand und Co. im Schuh hat.
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Das norocksocks-Team rund um Gründer Sebastian Sitter (rechts im Bild) | (c) norocksocks
Das norocksocks-Team rund um Gründer Sebastian Sitter (rechts im Bild) | (c) norocksocks

Einst waren sie fixer Bestandteil der meisten Militär-Uniformen, sie gehören zum klassischen Mafia-Outfit und Dagobert Duck trägt sie nach all den Jahrzehnten nach wie vor: Gamaschen haben eine bewegte Geschichte. Während sie in den beiden letztgenannten Beispielen primär ein modisches Accessoire waren, erfüllten die Stulpen in der ursprünglichen militärischen Nutzung durchaus einen Zweck: Sie sollten die Träger etwa vor Verletzungen, Schmutz, Kälte und Feuchtigkeit schützen.

Heutzutage kann man diese Zwecke freilich in den meisten Fällen auch mit dem richtigen Schuhwerk und der richtigen Hose erfüllen. Doch ein Problem bleibt oft bestehen: Steine und Sand im Schuh. Hier setzt das Unternehmen norocksocks aus Molln in Oberösterreich an.

Kein gutes Wort für Gamaschen

Und eines ist für die Mollner Firma klar: norocksocks sind keine Gamaschen – der Hashtag #sagniemalsGamasche prangt prominent auf der Homepage. Denn an diesen lässt das Unternehmen kein gutes Haar: Sie seien umständlich, groß, sperrig, unbequem, klobig und würden oft verrutschen, um nur einige der negativen Zuschreibungen zu nennen. Norocksocks hingegen seien so einfach wie Socken anzuziehen, leicht kompakt, atmungsaktiv – und noch vieles mehr.

Profitieren sollen Kund:innen davon etwa bei Bauarbeiten, im Handwerk, bei Gartenarbeiten, in der Landwirtschaft oder beim Wandern. Gründer Sebastian Sitter kommt selbst aus dem Kabeltiefbau. „Die Arbeit am Bau ist mit viel Schmutz und Steinen im Schuh verbunden – das hatte ich einfach satt“, schreibt er auf der Unternehmenspage. „Ich ging auf die Suche nach Lösungen und voilá, so sind mit Erfindergeist und Ausdauer die norocksocks entstanden.“

norocksocks nicht nur B2C, sondern auch als Merchandise-Artikel

Zu haben sind die Stulpen im online-Shop des Unternehmen für rund 20 Euro – mit Muster für 23. Norocksocks setzt aber nicht nur auf ein B2C-Modell, sondern bietet die Nicht-Gamaschen auch als Merchandise-Artikel an.

Tendenziell an die B2C-Kundschaft richtet sich das Unternehmen diesen Dienstag. Da ist es nämlich in einer Ausstrahlung der Puls4-Show 2 Minuten 2 Millionen zu sehen. Vielleicht überzeugt man die Juror:innen dort nicht nur von der Nicht-Gamaschigkeit des Produkts, sondern auch von einem Investment.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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