29.04.2025
KEINE STEINE IM SCHUH

norocksocks: auf jeden Fall keine Gamasche

Bei den norocksocks aus Molln, Oberösterreich, ist der Name Programm. Die Stulpen sollen verhindern, dass man Steine, Sand und Co. im Schuh hat.
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Das norocksocks-Team rund um Gründer Sebastian Sitter (rechts im Bild) | (c) norocksocks
Das norocksocks-Team rund um Gründer Sebastian Sitter (rechts im Bild) | (c) norocksocks

Einst waren sie fixer Bestandteil der meisten Militär-Uniformen, sie gehören zum klassischen Mafia-Outfit und Dagobert Duck trägt sie nach all den Jahrzehnten nach wie vor: Gamaschen haben eine bewegte Geschichte. Während sie in den beiden letztgenannten Beispielen primär ein modisches Accessoire waren, erfüllten die Stulpen in der ursprünglichen militärischen Nutzung durchaus einen Zweck: Sie sollten die Träger etwa vor Verletzungen, Schmutz, Kälte und Feuchtigkeit schützen.

Heutzutage kann man diese Zwecke freilich in den meisten Fällen auch mit dem richtigen Schuhwerk und der richtigen Hose erfüllen. Doch ein Problem bleibt oft bestehen: Steine und Sand im Schuh. Hier setzt das Unternehmen norocksocks aus Molln in Oberösterreich an.

Kein gutes Wort für Gamaschen

Und eines ist für die Mollner Firma klar: norocksocks sind keine Gamaschen – der Hashtag #sagniemalsGamasche prangt prominent auf der Homepage. Denn an diesen lässt das Unternehmen kein gutes Haar: Sie seien umständlich, groß, sperrig, unbequem, klobig und würden oft verrutschen, um nur einige der negativen Zuschreibungen zu nennen. Norocksocks hingegen seien so einfach wie Socken anzuziehen, leicht kompakt, atmungsaktiv – und noch vieles mehr.

Profitieren sollen Kund:innen davon etwa bei Bauarbeiten, im Handwerk, bei Gartenarbeiten, in der Landwirtschaft oder beim Wandern. Gründer Sebastian Sitter kommt selbst aus dem Kabeltiefbau. „Die Arbeit am Bau ist mit viel Schmutz und Steinen im Schuh verbunden – das hatte ich einfach satt“, schreibt er auf der Unternehmenspage. „Ich ging auf die Suche nach Lösungen und voilá, so sind mit Erfindergeist und Ausdauer die norocksocks entstanden.“

norocksocks nicht nur B2C, sondern auch als Merchandise-Artikel

Zu haben sind die Stulpen im online-Shop des Unternehmen für rund 20 Euro – mit Muster für 23. Norocksocks setzt aber nicht nur auf ein B2C-Modell, sondern bietet die Nicht-Gamaschen auch als Merchandise-Artikel an.

Tendenziell an die B2C-Kundschaft richtet sich das Unternehmen diesen Dienstag. Da ist es nämlich in einer Ausstrahlung der Puls4-Show 2 Minuten 2 Millionen zu sehen. Vielleicht überzeugt man die Juror:innen dort nicht nur von der Nicht-Gamaschigkeit des Produkts, sondern auch von einem Investment.

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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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