12.08.2022

Ex-Ikea Manager und Skype-Gründer bringen das „Netflix der Büromöbel“ nach Österreich

Das dänische Startup Nornorm bietet ein Abo-Modell für Büromöbel an und expandiert mit seinem Konzept nun nach Österreich. Unter anderem hält auch Ikea Anteile um Unternehmen, das mit seiner Lösung aktiv zur Kreislaufwirtschaft beitragen möchte.
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Nornorm
Skype-Mitgründer Jonas Kjellberg | (c) Nornorm

Die „Subscription Economy“ beschränkt sich schon lange nicht mehr nur auf Videostreaming & Co. Mittlerweile werden auch Büromöbel im Abo-Modell angeboten. Eines der ersten Startups in Europa, das sich diesem Geschäftsfeld widmet, ist Nornorm aus Dänemark. Das Unternehmen wurde 2020 vom ehemaligen IKEA-Manager Anders Jepsen und Investor sowie Skype-Mitgründer Jonas Kjellberg gegründet. Zudem ist auch das schwedische Möbelhaus Ikea Gründungspartner des Startups, das Anteile am Unternehmen hält.

Wie das Konzept von Nornorm funktioniert?

Das Modell von Nornorm basiert auf der einfachen Logik: Kauf keine Büromöbel,  sondern abonniere sie. „Es gibt noch kein Spotify oder Netflix für Büromöbel – keine  bezahlbare, flexible und nachhaltige Lösung und diese Lücke wollen wir füllen”, sagte Jonas  Kjellberg. Der große Investitionsblock für Büromöbel soll dadurch für Firmen entfallen. Innerhalb des Abos können Kund:innen alle sechs Monate Änderungen vornehmen und das Büro so an ihre Bedürfnisse anpassen.

Sowohl Abwicklung als auch Aktivierung des Abos erfolgen digital. Kund:innen übermitteln ihren Büro-Grundrissplan als PDF an Nornorm und erhalten innerhalb von 48 Stunden einen  Designvorschlag im 3D-Modell zurück. Sobald diesem zugestimmt wurde, plant das Startup die Lieferung und übernimmt den Aufbau vor Ort. 

Auf seiner Website wirbt das Nornorm mit einem Rechenbeispiel: Demnach kostet die Ausstattung eines Büros mit 24 Arbeitsplätzen (240 Quadartemter) 720 Euro Miete pro Monat.

(c) Nor

Nornorms Beitrag zur Kreislaufwirtschaft

Nornorm möchte aber weit mehr bieten als nur ein Modell-Abo, sondern auch aktiv zur Kreislaufwirtschaft beitragen. Um die Lebensdauer der Büromöbel signifikant zu verlängern, nimmt  das Unternehmen die Büroeinrichtung, wenn diese vom Kund:innen nicht mehr benötigt wird, zurück, bereitet sie auf und gibt sie an anderer Stelle wieder in Verwendung. Aktuell landen laut dem Startup in Europa jedes Jahr rund zehn Millionen Tonnen Büromöbel auf Mülldeponien. Mit der kreislauffähigen Lösung möchte das Startup aus dem Norden diesem Umstand zumindest ein stückweit entgegenwirken.

Erste Kund:innen zum Marktstart in Österreich

Das Startup ist mittlerweile in einigen Ländern Europas aktiv – unter anderem expandierte es im Frühjahr auch nach Deutschland. Nun erfolgt auch der Marktstart in Österreich, wie Nornorm am Donnerstag bekannt gab. Und das Unternehmen kann hierzulande bereits erst Kund:innen vorweisen. So setzt beispielsweise das Bauunternehmen Rhomberg oder das in Kürze eröffnende Climate Lab in Wien auf das neue Abo-Konzept aus dem Norden.


Videotipp: Das sind die aktuellen Trends für Kreislaufwirtschaft

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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