21.07.2022

Nord Stream 1 läuft wieder: War’s das jetzt mit der Gas-Knappheit?

Der mit Bangen erwartete Morgen des 21. Juli verlief recht unspektakulär. Die Pipeline Nord Stream 1 läuft wieder. War's das jetzt mit der Gas-Knappheit?
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Pipeline Gas Gas-Knappheit Nord Stream 1
(c) the blowup via unsplash

Mit viel Nervosität war dem Morgen des heutigen Tags entgegengeblickt worden. Seit 11. Juli stand die Pipeline Nord Stream 1 des russischen Konzerns Gazprom, mit der Erdgas nach Norddeutschland geliefert wird, still. Grund waren Wartungsarbeiten. Doch angesichts der denkbar angespannten politischen Lage war sich niemand ganz sicher, ob der Gashahn tatsächlich heute wieder wie angekündigt aufgedreht wird, oder verschlossen bleibt. Diese Situation war in den vergangenen Wochen einer der Haupt-Treiber für sehr viel Krisenrhetorik und-Politik zu einer möglichen Gas-Knappheit.

Nord Stream 1 läuft wieder – aber nicht „vollgas“

Seit heute früh ist klar: Ja, Nord Stream 1 läuft wieder, wie versprochen. Noch ist allerdings nicht sicher, welche Menge nun geliefert wird. Laut Medienberichten fließt aktuell – so wie schon vor den Wartungsarbeiten – nicht das gesamte vertraglich vereinbarte Volumen, sondern nur etwa 50 Prozent davon. Das ist nicht genug, damit Deutschland seine Speicher auffüllen und sich so einen Puffer für die nächste Krisensituation aufbauen kann. Es reicht aber aktuell für den laufenden Betrieb in Industrie und Co.

Keine faktische Gas-Knappheit, aber viel Druck

Es besteht also keine faktische Gas-Knappheit in Deutschland, die Gefahr einer solchen bleibt aber aufrecht. Die Vermutung liegt nahe, dass Russlands Präsident Wladimir Putin genau das will. Er behält auf diese Weise sein Druckmittel gegen den Westen und gleichzeitig bleibt der Gaspreis weit oben, was viel Geld für die Kriegskasse bringt. Sobald es kalt wird und es darum geht, ob Wohnungen beheizt werden können, wird dieses Druckmittel noch wirksamer. Und jedenfalls bekommen die Bevölkerungen der westlichen Länder durch die hohen Energiepreise und die Krisenstimmung ein bisschen etwas davon zurück, was die russische Bevölkerung durch die westlichen Sanktionen wegen des Ukraine-Kriegs durchlebt.

Österreich befüllte zuletzt Gas-Speicher

Auch in Österreich ist eine tatsächliche Gas-Knappheit aktuell übrigens keineswegs gegeben – unabhängig vom OMV-Deal mit Norwegen, der für noch mehr Versorgungssicherheit sorgen soll. Nordstream 1 hat vergleichsweise wenig Relevanz für den heimischen Gas-Import. In den vergangenen Wochen kam sogar ausreichend Gas ins Land, um die Speicher weiter anzufüllen. Gestern sprach Ministerin Leonore Gewessler von 50 Prozent Speicherstand, was etwa dem halben Jahresbedarf des Landes entspreche. Dieses Gas hat unterschiedliche Eigentümer:innen, es könnte aber im Notfall per Gesetz auf die gesamte Menge zugegriffen werden. Das wolle man natürlich verhindern, sagt die Ministerin.

Fazit: Gas-Knappheit bleibt aktuell

Fazit: Das Thema Gas-Knappheit bleibt bis auf weiteres aktuell. Faktisch wird es diese aber wahrscheinlich nicht sobald geben. In der politischen Spannung zwischen Russland und der EU sorgt der aufrechte Gasfluss bei gedrosselter Liefermenge für eine von Putin absichtlich hervorgerufene Patt-Situation. Wenn der russische Präsident den Gashahn abdreht, geht ihm relativ schnell das Geld aus und der Westen verliert den einzigen Grund, doch noch ein Auskommen mit ihm zu suchen. Wegen dieses künstlichen Drucks werden aber auch die Energiepreise oben bleiben. Außer der EU gelingt es, den Gesamt-Energiepreis zumindest teilweise vom Gaspreis abzukoppeln, aber das ist eine andere Geschichte.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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