25.01.2023

Konkurrenz für Netflix: Österreich bekommt „nonstop Kinoabo“

Netflix bekommt in Österreich Konkurrenz: Ab 9. März starten 18 Arthouse-Kinos das österreichweite "nonstop Kinoabo". Die Flatrate erlaubt unlimitierte Kinobesuche gegen einen monatlichen Fixbetrag.
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Kino-Abo, Nonstop, 22 Euro ins Kino
(c) Stock.Adobe/Gorodenkoff - Ein neues Abo-Modell soll die heimischen Kinos retten.

Video-on-Demand war gestern, bald geht es mit Flatrate unlimitiert ins Kino: In Österreich starten 18 Programmkinos das neue „nonstop Kinoabo“. Ab 9. März 2023 können Kinogeher:innen unter 26 Jahren um 22 Euro, alle anderen um 24 Euro pro Monat ohne Limit in ausgewählte Kinos gehen. Für den Start der Kino-Flatrate haben sich 18 Kinos in Wien, Nieder- und Oberösterreich, Salzburg, Tirol und der Steiermark zusammengeschlossen. Der Abo-Vorverkauf soll schon am 15. Februar 2023 online starten.

Monatliche Flatrate soll Kinokultur beleben

Um dem Rückgang der Kinobesuche entgegen zu wirken und auf den Trend von On-Demand-Abos zu reagieren, nehmen österreichische Kinos ihre Zukunft nun selbst in die Hand: Seit zwei Jahren arbeiten Initiator:innen am zukunftsfähigen Konzept für eine landesweite Kino-Flatrate. Im Herbst 2022 gründeten 18 österreichische Kinos einen gemeinsamen Verein und die ausführende nonstop GmbH, wobei Martin Kitzberger als Kinoabo-Projektleiter die Geschäftsführung der GmbH inne hält.

Mit dem „nonstop Kinoabo“ wollen teilnehmende Kinos ein System der Kollaboration und gegenseitigen Unterstützung schaffen: Die künftigen Abo-Einnahmen sollen den Kinos direkt zugute kommen. Außerdem soll das Abo die Kinovielfalt des Landes fördern und Besuchsbarrieren verringern. In der Anfangsphase wird nonstop von nationalen wie europäischen Fördergeber:innen unterstützt.

Diese Kinos sind im Abo enthalten

Zu den teilnehmenden Wiener Kinos zählen: Das Admiral Kino, das Burg Kino, das Filmhaus am Spittelberg, das Gartenbaukino, das Kino DeFrance, das Stadtkino im Künstlerhaus, das Top Kino, das Schikaneder sowie das Votivkino.

In den übrigen Bundesländern sind folgende Filmhäuser Teil der Kino-Flatrate: In Niederösterreich ist es das Kino im Kesselhaus Krem. In Oberösterreich sind gleich drei Kinos im „nonstop Kinoabo“ inkludiert, nämlich das Moviemento (Linz), das City Kino (Linz) sowie das Kino Freistadt. In der Steiermark mit dabei sind das KIZ RoyalKino (Graz), in Salzburg „Das Kino“ und in Tirol das Leokino sowie Cinematograph (beide in Innsbruck).

Abo-Inhaber:innen unter 26 Jahren sind um 22 Euro pro Monat für vier Monate gebunden, alle über 26 erwerben für 24 Euro pro Monat eine achtmonatige Bindung und unlimitierten Kinozugang zu den teilnehmenden Filmhäusern. nonstop bietet auch ein Jahresabo in der Höhe von 264 Euro, ergo 22 Euro pro Monat, an.

Inspiration aus europäischer Arthouse-Szene

In Europa verfolgen bereits mehrere Kinos ein ähnliches Modell, wie das niederländische Abomodell “Cineville”. Als Co-Initiatorin brachte Wiktoria Pelzer, Geschäftsführerin des Wiener Stadtkinos, das Abokonzept nach Österreich: “Die Idee einer solchen Kooperation zwischen Kinos, die zu einer starken Identifikation mit Arthouse-Kinos und hohen Mitgliederzahlen führt, war für mich einmalig. Die Cineville-Mitglieder waren auch nach den Lockdowns die ersten, die wieder ins Kino strömten. Seitdem hat mich der Wunsch, dieses Konzept auch in Österreich umzusetzen, nicht mehr losgelassen.“

Die Renaissance des Kulturkinos

Die Initiator:innen sind überzeugt, dass die Kinoszene mit dem nonstop Kinoabo eine Art Renaissance erleben könnte: nonstop soll Besuchsbarrieren verringern und einen Fokus auf regionale Produktionen und das Programm städtischer Arthouse-Kinos legen.

Selbiges bestärkt Michael Stejskal, Geschäftsführer des Votiv Kinos und Vorstandsmitglied des nonstop-Vereins: “Das ’nonstop Abo‘ vereint die ganze Vielfalt des internationalen Arthauskinos und des österreichischen Filmschaffens.” Vor allem die Entdeckerfreude an neuen Filmgenres interessierter Kinobesucher:innen und solchen, die es noch werden wollen, solle mit dem nonstop-Kinoabo gefördert werden, so Stejskal.

Flatrates auch für Blockbuster?

Mit der Initiative setzt nonstop einen Fokus auf überregionale Kollaboration und Regionalität. Ob und inwiefern sich große Kinoketten mit Blockbustern aus Hollywood an dem „nonstop Kinoabo“ ein Beispiel nehmen und Kinogeher:innen wieder vermehrt an Bord holen werden, wird sich zeigen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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