13.05.2020

Corona-Hilfe: 700 Millionen Euro sollen Non-Profit-Organisationen und Vereine unterstützen

Non-Profit-Organisationen und Vereine sollen im Rahmen der Coronakrise mit 700 Millionen Euro unterstützt werden. Das haben am Mittwochvormittag Vizekanzler Werner Kogler und Finanzminister Gernot Blümel im Rahmen einer Pressekonferenz angekündigt.
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Fixkostenzuschuss, Blümel, Corona, Umsatzersatz,
(c) BKA / A. Wenzel - Finanzminister Gernot Blümel stellte neue Details zu Förderungsmaßnahmen vor.

Ein 700 Millionen Euro schwerer Fonds soll nun Non-Profit-Organisationen (NPOs) und Vereine unterstützen, die wegen des Corona-Lockdowns in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Das haben am Mittwochvormittag Vizekanzler Werner Kogler und Finanzminister Gernot Blümel vor dem Ministerrat, wo das neue Hilfspaket abgesegnet werden soll,  bekannt gegeben.

+++ Corona, Wirtschaft und die Innovation +++ 

Non-Profit-Organisationen und Vereine

Der Fonds soll sich laut Kogler in erster Linie an Organisationen und Vereine aus dem Kultur- und Sportbereich, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind, richten. Dazu zählen auch Organisationen im Bereich „Soziales“ und „Entwicklungshilfe“.

Der Fonds und die darin enthaltenen Hilfsmittel sollen sich auf einen Zeitraum von zwei Quartalen erstrecken. „Viele Vereine aus Sport, Kunst und Kultur haben Beeinträchtigungen, die über zwei Monate hinausgehen und deshalb ist der Fonds auf zwei Quartale angelegt“, so Kogler.

Der neue Fonds soll sich am Modell für Fixkostenzuschüsse für Betriebe orientieren. Dies umfasst laut Kogler zwei Punkte: Dazu zählen die „Abdeckung von Kosten“ und eine „Starthilfe für den Herbst“. Weiters erwähnte der Vizekanzler, dass durch die Unterstützung von NPOs auch Arbeitsplätze gesichert werden, da mittlere und größere Organisationen einen beachtlichen Teil an Arbeitsplätzen schaffen.

Abwicklung über Austria Wirtschaftsservice

Die Abwicklung des 700 Millionen Euro schweren Fonds soll über die Austria Wirtschaftsservice (aws) erfolgen. „Die Förderbank des Bundes wird sich dieser Sache laut gesetzlichem Antrag annehmen“, so Kogler.

In den nächsten Tagen sollen die entsprechenden Richtlinien mit Bundesministerin Elisabeth Köstinger erarbeitet werden, da NPOs und Vereine in den Kompetenzbereich des Landwirtschaftsministeriums fallen. Zudem soll es eine enge Abstimmung mit Ländern und Gemeinden geben.

Inwiefern es Obergrenzen beim Fonds geben wird, ist noch nicht fixiert und wird derzeit noch verhandelt.

Fixkostenzuschuss

Finanzminister Blümel informierte zudem über die bisherige Auszahlung von Hilfsgeldern und die Gewährung von Krediten. Von den insgesamt 38 Milliarden Euro Hilfsfonds wurden 20 Milliarden Euro rechtsverbindlich zugesagt.

Zudem werden ab heute die Richtlinien für den Fixkostenzuschuss online abrufbar sein, so Blümel. Die Beantragung soll ab nächster Woche möglich sein. Damit Geld fließen kann, bedarf es einer Zustimmung der „Fixkostenzuschuss-Richtlinie“ auf europäischer Ebene, so Blümel.


=> zur Page des Bundesministeriums Finanzen

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© Edward Jenner

Ziel der neuen Initiative ist es, EU-prämierte Innovationsvorhaben schneller in die Praxis umzusetzen und strategische Schlüsseltechnologien am Standort Österreich zu stärken.

Dafür übernimmt Österreich künftig direkt die europäische Projektbewertung für ausgewählte Vorhaben. Da eine zusätzliche nationale Fachbegutachtung entfällt, soll der Prozess beschleunigt und der bürokratische Aufwand für Forschende und Gründerinnen sowie Gründer minimiert werden. Das Programm orientiert sich an den Kernzielen der nationalen Industriestrategie 2035, die eine Erhöhung der technologischen Souveränität sowie der wirtschaftlichen Resilienz vorsieht.

Zwei Förderschienen für Startups und Forschung

Das neue Instrument unterteilt sich in zwei spezifische Linien, die unterschiedliche Entwicklungsphasen abdecken:

  • „ERC Proof of Concept Seal of Excellence“: Diese Linie unterstützt die wirtschaftliche Verwertung von bereits vorliegenden wissenschaftlichen Forschungsergebnissen. Hierfür wird ein nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag von 150.000 Euro pro Projekt vergeben.
  • „EIC Accelerator Seal of Excellence“: Diese Schiene richtet sich gezielt an österreichische Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit hochgradig innovativen, skalierbaren Projekten. Die Förderung deckt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Projektkosten ab, wobei die Maximalsumme bei 2,5 Millionen Euro pro Projekt liegt.

Schlanke Abwicklung in der Pilotphase

Die FFG setzt das Programm zunächst im Rahmen einer Pilotphase um. Um die administrativen Hürden so gering wie möglich zu halten, kommt eine sogenannte „Lump-Sum-Logik“ zum Einsatz. Als Grundlage für den pauschalierten Zuschuss dient dabei direkt der bereits positiv bewertete Horizon-Europe-Antrag.

Laut FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth soll dieses Verfahren den bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren. Dadurch könnten sich die Beteiligten stärker auf die eigentliche Verwertung und die Marktwirkung ihrer Innovationen konzentrieren.

Auch von politischer Seite wird die Initiative unterstützt: Innovationsminister Peter Hanke erklärte: „Mit der neuen Seal of Excellence-Förderung schaffen wir einen schnelleren und effizienteren Weg, um europäisch ausgezeichnete Spitzenforschung und Deep-Tech-Innovationen umzusetzen.“ Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer verwies zudem auf den globalen Wettbewerb um Schlüsseltechnologien. Hier sei mehr Tempo bei Innovationen notwendig, um den heimischen Standort nachhaltig abzusichern.

Die Einreichung ist ab sofort laufend über das digitale Portal „FFG eCall“ möglich. Einzige zwingende Voraussetzung für die Antragstellung bleibt das bereits verliehene EU-Exzellenzsiegel.

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