13.05.2020

Corona-Hilfe: 700 Millionen Euro sollen Non-Profit-Organisationen und Vereine unterstützen

Non-Profit-Organisationen und Vereine sollen im Rahmen der Coronakrise mit 700 Millionen Euro unterstützt werden. Das haben am Mittwochvormittag Vizekanzler Werner Kogler und Finanzminister Gernot Blümel im Rahmen einer Pressekonferenz angekündigt.
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Fixkostenzuschuss, Blümel, Corona, Umsatzersatz,
(c) BKA / A. Wenzel - Finanzminister Gernot Blümel stellte neue Details zu Förderungsmaßnahmen vor.

Ein 700 Millionen Euro schwerer Fonds soll nun Non-Profit-Organisationen (NPOs) und Vereine unterstützen, die wegen des Corona-Lockdowns in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Das haben am Mittwochvormittag Vizekanzler Werner Kogler und Finanzminister Gernot Blümel vor dem Ministerrat, wo das neue Hilfspaket abgesegnet werden soll,  bekannt gegeben.

+++ Corona, Wirtschaft und die Innovation +++ 

Non-Profit-Organisationen und Vereine

Der Fonds soll sich laut Kogler in erster Linie an Organisationen und Vereine aus dem Kultur- und Sportbereich, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind, richten. Dazu zählen auch Organisationen im Bereich „Soziales“ und „Entwicklungshilfe“.

Der Fonds und die darin enthaltenen Hilfsmittel sollen sich auf einen Zeitraum von zwei Quartalen erstrecken. „Viele Vereine aus Sport, Kunst und Kultur haben Beeinträchtigungen, die über zwei Monate hinausgehen und deshalb ist der Fonds auf zwei Quartale angelegt“, so Kogler.

Der neue Fonds soll sich am Modell für Fixkostenzuschüsse für Betriebe orientieren. Dies umfasst laut Kogler zwei Punkte: Dazu zählen die „Abdeckung von Kosten“ und eine „Starthilfe für den Herbst“. Weiters erwähnte der Vizekanzler, dass durch die Unterstützung von NPOs auch Arbeitsplätze gesichert werden, da mittlere und größere Organisationen einen beachtlichen Teil an Arbeitsplätzen schaffen.

Abwicklung über Austria Wirtschaftsservice

Die Abwicklung des 700 Millionen Euro schweren Fonds soll über die Austria Wirtschaftsservice (aws) erfolgen. „Die Förderbank des Bundes wird sich dieser Sache laut gesetzlichem Antrag annehmen“, so Kogler.

In den nächsten Tagen sollen die entsprechenden Richtlinien mit Bundesministerin Elisabeth Köstinger erarbeitet werden, da NPOs und Vereine in den Kompetenzbereich des Landwirtschaftsministeriums fallen. Zudem soll es eine enge Abstimmung mit Ländern und Gemeinden geben.

Inwiefern es Obergrenzen beim Fonds geben wird, ist noch nicht fixiert und wird derzeit noch verhandelt.

Fixkostenzuschuss

Finanzminister Blümel informierte zudem über die bisherige Auszahlung von Hilfsgeldern und die Gewährung von Krediten. Von den insgesamt 38 Milliarden Euro Hilfsfonds wurden 20 Milliarden Euro rechtsverbindlich zugesagt.

Zudem werden ab heute die Richtlinien für den Fixkostenzuschuss online abrufbar sein, so Blümel. Die Beantragung soll ab nächster Woche möglich sein. Damit Geld fließen kann, bedarf es einer Zustimmung der „Fixkostenzuschuss-Richtlinie“ auf europäischer Ebene, so Blümel.


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Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

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