04.06.2018

NÖ-Startup Greenbird entwickelt Apps für Arbeitsnachweis und Facility-Optimierung

Startup-Portrait. Das Startup Greenbird mit Sitz im niederösterreichischen Breitenfurt will mit seinen beiden Apps Checkbird und Cleanbird Leistungstransparenz und gewerbliche Gebäudereinigung digitalisieren und optimieren.
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Greenbird
(c) Greenbird - Das Greenbird-Team entwickelt digitale Facility-Management-Lösungen.

Das niederösterreichische Startup Greenbird ist auf Facility-Services spezialisiert. Dabei setzt man darauf, „Smart-Building-Technology“ in facilitäre Prozesse zu integrieren. Die Firma wurde von Harald Peterka gegründet, der im Bereich Facility-Management bereits 25 Jahre an Erfahrung aufweisen kann. Nun gibt es mit der Checkbird- und Cleanbird-App zwei Instrumente, die diesen Bereich ins digitale Zeitalter überführen sollen.

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Greenbird: Nur Flächen reinigen, die gereinigt gehören

„Mit Cleanbird messen wir die Nutzungsintensität von Flächen. Zudem ermitteln wir täglich aktuelle Reinigungseinsatzpläne für Reinigungskräfte. Wenig oder gar nicht genutzte Flächen werden eben weniger oder gar nicht gereinigt. Die Angestellten erhalten ihre Einsatzpläne auf einem Tablet in 17 Sprachen zur Verfügung gestellt“, erklärt Geschäftsführer Peterka gegenüber dem Brutkasten. Mit dem Tool könne man Reinigungskosten um bis zu 35 Prozent senken. Die Sensorik hinter Cleanbird misst unter anderem Bewegung, Temperatur und Feuchtigkeit. Die Ergebnisse sollen dann ein energiesparendes Facility-Management ermöglichen.

Nutzungsintensität erkennen

„Unsere Sensoren sind funkbetrieben – haben eine Batteriehaltedauer von zehn Jahren und eine Reichweite bis zu 35 Kilometern. Wir haben den gesamten Prozess – von der Ursache, etwa Verschmutzungserkennung, bis hin zur Leistungserbringung digitalisiert. Wir arbeiten wie der Regensensor in einem Auto – und passen die notwendige Leistung an den gemessen Bedarf automatisch an“, sagt Peterka.

Per App Arbeit katalogisieren

Die zweite App, die Greenbird herausgebracht hat, heißt Checkbird und ist ein „cloudbasiertes Organisationsinstrument zur Qualitätserfassung“. „Checkbird fungiert vor allem als digitaler Leistungsnachweis für Tätigkeiten und Anwesenheiten von Mitarbeitern, welche an verschiedenen Orten oder an bestimmten Gütern ihre Leistung dokumentieren müssen“, sagt der Gründer. Alle registrierten Daten werden über ein Portal namens Checkbird-Cockpit verbreitet, das online aufrufbar ist. „So kann man alle erfassten Leistungen auswerten und diese im Kalender einsehen, auch als PDF-Report oder Excel-Export zur weiteren Bearbeitung“, heißt es weiter. „Mit Checkbird wird das Dokumentieren der anfallenden Dienstleistungen nicht nur intuitiver, sondern vor allem auch bequemer und auch transparenter“.

Digitalisierung in Handlung umsetzen

Die Idee dazu kam Peterka, da er selbst Reinigungskosten einsparen wollte. Er wollte dazu die Branchenprobleme durch Digitalisierung adressieren. „Die Welt redet mehr über Digitalisierung als sie tatsächlich in Handlungen umsetzt“, sagt er. Das zu 100 Prozent eigenfinanzierte Startup hatte zur Gründungszeit mit der Entwicklung der Sensoren zu kämpfen. „Auch das Auffinden geeigneter IT-Entwickler, welche meinen mathematischen Ansatz in eine Softwarelösung umsetzen, war eine Hürde“, erinnert sich der Founder. Nach einer achtwöchigen Analyse-Phase wurden die Fragen zur technischen Machbarkeit des Vorhabens – und weitere 20 Punkte – zur Zufriedenheit geklärt und Checkbird ist seit dem 20. Jänner diesen Jahres im Apple App-Store und im Google Play Store kostenlos erhältlich.

Umsätze generiert das Unternehmen durch die Installation der Sensoren bei Kunden. „Das Optimierungspotential liegt bei der Berücksichtigung der Nutzungsintensität, sowie bei Abwesenheiten wie Urlaub, Krankenständen oder Außer-Haus-Terminen.Wir verrechnen für die Sensorik und unsere Softwarelösung ein monatliches Nutzungsentgelt“, erklärt Peterka. Zur Marketingstrategie gehört für Greenbird das Werben auf sozialen Netzwerken und Fachmedien, sowie die Vorstellung der Produkte auf Kongressen.

Erster Kunde Landeskrankenhaus Salzburg

Mittlerweile ist auch der erste Kunde gewonnen, wie uns Peterka wissen lässt. „Die Reinigungsfirma Markas hat Checkbird für das Landeskrankenhaus Salzburg beauftragt“, sagt er. Und man könne Checkbird noch in vielen weiteren Felder einsetzen, etwa bei Hygienetätigkeiten an Geräten, Gegenständen und Räumen, beim Prüfen von Geräten, oder beim Rasenschnitt in Wohnhausanlagen. Auch der internationale Rollout werde bereits vorbereitet, sagt Peterka. Zunächst soll es nach Deutschland und England gehen. Zudem plane man eine „massive Weiterentwicklung und Erweiterung der IoT-Lösung“.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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