10.06.2024
MARKTZEIT

NÖ-Startup eröffnet non-stop-Laden für regionale Lebensmittel

Der Markt soll an keine Zeit mehr gebunden sein. Nach diesem Credo operiert seit Mitte Mai das NÖ-Startup marktzeit: Es eröffnete einen von Robotik gemanagten, 24/7 Smart-Store. Und bietet regionale Lebensmittel auch nach handelsüblichen Öffnungszeiten.
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Johannes und Laura Trauntschnig im neuen marktzeit Store (c) marktzeit / Paul Wienerroither

Es trifft Berufstätige, Eltern, Pflegende, Erziehende oder Studierende häufig gleichermaßen: Im viel beschäftigten Alltag geht sich hinten und vorne nichts mehr aus. Zwischen diversen Verpflichtungen wird es schwer, Wochen- und Tageseinkäufe innerhalb der handelsüblichen Öffnungszeiten zu erledigen. Dann noch am besten regional und nachhaltig einzukaufen, scheint ein ressourcenintensiver Balanceakt zu sein. Genau hier setzt das NÖ-Startup marktzeit an.

Einkaufen ohne Personal und nach regulären Öffnungszeiten

Bereits am 16. Mai eröffnete das von Johannes Trauntschnig gegründete Startup seinen ersten Smart-Store im The One Tower im 3. Wiener Gemeindebezirk.

Smart-Store heißt in diesem Fall: Einkaufenden soll es möglich sein, „an jedem Tag der Woche, zu jeder Tages- und Nachtzeit ein sorgfältig ausgewähltes Sortiment an nachhaltigen Lebensmitteln aus der Region“ zu erwerben. Seither können Kund:innen also „rund um die Uhr“ nach dem 24/7-Prinzip einkaufen.

Der marktzeit-Store im dritten Wiener Gemeindebezirk(c) marktzeit / Paul Wienerroither

Regionale Lieferant:innen befüllen Sortiment

Das Sortiment umfasse nach eigenen Angaben Gebäck und Brot, Kaffee, Obst sowie Fleisch, Milchprodukte, Bier, Wein, Säfte, Getreideprodukte, Öle sowie Fertiggerichte für Mittagspausen. Der Website des Startups zufolge eigne sich der non-stop geöffnete Lebensmittelstore mit Eigenbedienung sowohl für Gelegenheits- als auch für Großeinkäufe.

Die“meisten“ Lieferant:innen von marktzeit, so das Startup, seien „landwirtschaftliche Betriebe aus der Region“. Indes bemühe man sich um kurze Lieferwege und nachhaltige Produktion. Auf der Website des Startups sind indes die Neufeldner BioBrauerei aus Oberösterreich, der Biohof Trimmel aus Niederösterreich sowie die in Wien ansässige Kasnudl Stadtküche gelistet.

Der im Mai eröffnete Smart-Store wurde als „platzsparendes Microwarehouse“ vorgestellt. In diesem soll es zwei Temperaturzonen geben. Die eingesetzte Smart-Store-Technologie soll Lagerbestände optimieren. Via Robotik werden gelistete Produkte laut Mindesthaltbarkeitsdatum automatisch sortiert und ausgegeben, was Überschussware reduzieren soll.

So funktioniert der Einkauf im Smart-Store

Angaben von marktzeit zufolge sollen Kund:innen ohne Zutrittskontrolle und Registrierung eintreten können. Zu Beginn stellt sich ein digitales Bestellterminal in den Weg der Kundschaft, an dem eingekauft werden kann. So manche und mancher möge diesen Bestellmechanismus bereits aus digitalisierten Restaurantketten kennen.

Nach Angaben des Startup holt Roboter „Marty“ Produkte aus den Regalen und liefert sie ins Ausgabefach. Der Store ist überdies bargeldlos. Bezahlt wird also mit Karte, die Rechnung kommt per Mail.

Anbindung an Foodora folgt in Kürze

Im laufenden Monat Juni sollen marktzeit-Produkte indes in das Sortiment des Lieferdienstes Foodora aufgenommen und nach Hause geliefert werden, heißt es. Außerdem soll es Kund:innen möglich sein, ab Herbst 2024 Produkt-Reservierungen auf der marktzeit-Website tätigen zu können. Die reservierte Bestellung könne im Nachhinein mit einem zugesandten QR-Code im Smartstore abgeholt werden.

„In einer sich immer schneller drehenden Welt wollen wir mit marktzeit den Konsument:innen einen einfachen und vor allem absolut flexiblen Zugang zu landwirtschaftlichen und nachhaltigen Produkten ermöglichen. Öffnungszeiten und weite Wege sollen kein Hinderungsgrund sein, bewusst und nachhaltig einzukaufen“, so Johannes Trauntschnig, Gründer von marktzeit.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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