10.06.2024
MARKTZEIT

NÖ-Startup eröffnet non-stop-Laden für regionale Lebensmittel

Der Markt soll an keine Zeit mehr gebunden sein. Nach diesem Credo operiert seit Mitte Mai das NÖ-Startup marktzeit: Es eröffnete einen von Robotik gemanagten, 24/7 Smart-Store. Und bietet regionale Lebensmittel auch nach handelsüblichen Öffnungszeiten.
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Johannes und Laura Trauntschnig im neuen marktzeit Store (c) marktzeit / Paul Wienerroither

Es trifft Berufstätige, Eltern, Pflegende, Erziehende oder Studierende häufig gleichermaßen: Im viel beschäftigten Alltag geht sich hinten und vorne nichts mehr aus. Zwischen diversen Verpflichtungen wird es schwer, Wochen- und Tageseinkäufe innerhalb der handelsüblichen Öffnungszeiten zu erledigen. Dann noch am besten regional und nachhaltig einzukaufen, scheint ein ressourcenintensiver Balanceakt zu sein. Genau hier setzt das NÖ-Startup marktzeit an.

Einkaufen ohne Personal und nach regulären Öffnungszeiten

Bereits am 16. Mai eröffnete das von Johannes Trauntschnig gegründete Startup seinen ersten Smart-Store im The One Tower im 3. Wiener Gemeindebezirk.

Smart-Store heißt in diesem Fall: Einkaufenden soll es möglich sein, „an jedem Tag der Woche, zu jeder Tages- und Nachtzeit ein sorgfältig ausgewähltes Sortiment an nachhaltigen Lebensmitteln aus der Region“ zu erwerben. Seither können Kund:innen also „rund um die Uhr“ nach dem 24/7-Prinzip einkaufen.

Der marktzeit-Store im dritten Wiener Gemeindebezirk(c) marktzeit / Paul Wienerroither

Regionale Lieferant:innen befüllen Sortiment

Das Sortiment umfasse nach eigenen Angaben Gebäck und Brot, Kaffee, Obst sowie Fleisch, Milchprodukte, Bier, Wein, Säfte, Getreideprodukte, Öle sowie Fertiggerichte für Mittagspausen. Der Website des Startups zufolge eigne sich der non-stop geöffnete Lebensmittelstore mit Eigenbedienung sowohl für Gelegenheits- als auch für Großeinkäufe.

Die“meisten“ Lieferant:innen von marktzeit, so das Startup, seien „landwirtschaftliche Betriebe aus der Region“. Indes bemühe man sich um kurze Lieferwege und nachhaltige Produktion. Auf der Website des Startups sind indes die Neufeldner BioBrauerei aus Oberösterreich, der Biohof Trimmel aus Niederösterreich sowie die in Wien ansässige Kasnudl Stadtküche gelistet.

Der im Mai eröffnete Smart-Store wurde als „platzsparendes Microwarehouse“ vorgestellt. In diesem soll es zwei Temperaturzonen geben. Die eingesetzte Smart-Store-Technologie soll Lagerbestände optimieren. Via Robotik werden gelistete Produkte laut Mindesthaltbarkeitsdatum automatisch sortiert und ausgegeben, was Überschussware reduzieren soll.

So funktioniert der Einkauf im Smart-Store

Angaben von marktzeit zufolge sollen Kund:innen ohne Zutrittskontrolle und Registrierung eintreten können. Zu Beginn stellt sich ein digitales Bestellterminal in den Weg der Kundschaft, an dem eingekauft werden kann. So manche und mancher möge diesen Bestellmechanismus bereits aus digitalisierten Restaurantketten kennen.

Nach Angaben des Startup holt Roboter „Marty“ Produkte aus den Regalen und liefert sie ins Ausgabefach. Der Store ist überdies bargeldlos. Bezahlt wird also mit Karte, die Rechnung kommt per Mail.

Anbindung an Foodora folgt in Kürze

Im laufenden Monat Juni sollen marktzeit-Produkte indes in das Sortiment des Lieferdienstes Foodora aufgenommen und nach Hause geliefert werden, heißt es. Außerdem soll es Kund:innen möglich sein, ab Herbst 2024 Produkt-Reservierungen auf der marktzeit-Website tätigen zu können. Die reservierte Bestellung könne im Nachhinein mit einem zugesandten QR-Code im Smartstore abgeholt werden.

„In einer sich immer schneller drehenden Welt wollen wir mit marktzeit den Konsument:innen einen einfachen und vor allem absolut flexiblen Zugang zu landwirtschaftlichen und nachhaltigen Produkten ermöglichen. Öffnungszeiten und weite Wege sollen kein Hinderungsgrund sein, bewusst und nachhaltig einzukaufen“, so Johannes Trauntschnig, Gründer von marktzeit.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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