27.02.2026
USA-EXPANSION

NÖ-MedTech Syntropic Medical sichert sich Platz beim SelectUSA Summit

Das niederösterreichische Unternehmen hat den Vorentscheid des Science Park Graz und der US-Botschaft gewonnen. Syntropic Medical entwickelt eine lichtbasierte Therapie zur Behandlung von Depressionen.
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Syntropic Medial-Co-Gründerin Francesca Giovanetti mit Science Park Graz-Geschäftsführer Martin Mössler (l.) und Ken Walsh, Handelsattaché der US-Botschaft in Wien | (c) fotoCRafie

Der SelectUSA Investment Summit ist eine zentrale Veranstaltung der US-Regierung zur Förderung ausländischer Direktinvestitionen, bei der jährlich rund 3.000 Vertreter aus Wirtschaft und Politik sowie Investoren zusammentreffen. In diesem Jahr wird Syntropic Medical, ein Spin-off des Institute of Science and Technology Austria (ISTA) mit Sitz in Klosterneuburg, Österreich bei diesem Event repräsentieren. Das Startup setzte sich im nationalen Pitch-Wettbewerb, der vom Science Park Graz und der US-Botschaft ausgerichtet wurde, als Sieger durch.

Die Therapie

Syntropic entwickelt eine Lichttherapie, die gegen Depressionen helfen soll. Die Behandlung erfolgt über ein hauseigenes Gerät, das gezielt den Aufbau von Nervenzellverbindungen im Gehirn aktiviert. Dieser Mechanismus soll bei der Verbesserung depressiver Symptome eine zentrale Rolle spielen (brutkasten berichtete).

Das Unternehmen führt derzeit erste Pilotprojekte in den USA durch. Nach klinischen Tests eines ersten Prototyps, unter anderem in Brasilien, wird aktuell ein zweiter Prototyp im Rahmen einer Studie am NYU Langone Health in New York erprobt. Dieses weiterentwickelte System ist auf die Anwendung im häuslichen Umfeld ausgelegt.

Finanzierungsrunden zur Vorbereitung der US-Zulassung

Die Expansion in die USA und die anstehenden klinischen Studien werden durch fortlaufende Finanzierungsrunden gestützt. Bereits im April 2024 gab das Unternehmen ein siebenstelliges Seed-Investment bekannt. Im Dezember 2025 folgte der Abschluss einer weiteren Finanzierungsrunde, deren Mittel unter anderem in die Vorbereitung der FDA-Zulassung in den USA fließen (brutkasten berichtete).

„Unser Anspruch ist es nicht nur, Wirksamkeit nachzuweisen, sondern die Therapie nachhaltig in bestehende Versorgungsstrukturen zu integrieren. Dafür braucht es Partnerschaften, Netzwerk und Marktkompetenz. Dieser Sieg ist für uns ein wichtiger Hebel, unsere Bekanntheit am US-Markt massiv auszubauen, so Founder Associate Francesca Giovanetti.

Weitere Platzierungen beim Vorentscheid

Martin Mössler, Geschäftsführer des Science Park Graz, sieht in der Teilnahme am Summit eine Möglichkeit für das Unternehmen, strategische Partner zu finden und den Markteintritt strukturiert vorzubereiten. Ken Welsh, Handelsattaché der US-Botschaft in Wien, weist auf die Bedeutung lokaler Präsenz für die Erschließung des US-amerikanischen Marktes hin.

Neben Syntropic Medical traten weitere österreichische Startups beim Vorentscheid an: Den zweiten Platz belegte das MedUni-Wien-Spin-off Svan Technologies, das an sicheren Gefäßzugängen für Früh- und Neugeborene arbeitet und mittlerweile im Science Park Graz ansässig ist. Den dritten Platz erreichte das Schwechater Unternehmen Tagbase, das sich auf die digitale Überprüfbarkeit physischer Produkte spezialisiert hat.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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