27.02.2026
USA-EXPANSION

NÖ-MedTech Syntropic Medical sichert sich Platz beim SelectUSA Summit

Das niederösterreichische Unternehmen hat den Vorentscheid des Science Park Graz und der US-Botschaft gewonnen. Syntropic Medical entwickelt eine lichtbasierte Therapie zur Behandlung von Depressionen.
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Syntropic Medial-Co-Gründerin Francesca Giovanetti mit Science Park Graz-Geschäftsführer Martin Mössler (l.) und Ken Walsh, Handelsattaché der US-Botschaft in Wien | (c) fotoCRafie

Der SelectUSA Investment Summit ist eine zentrale Veranstaltung der US-Regierung zur Förderung ausländischer Direktinvestitionen, bei der jährlich rund 3.000 Vertreter aus Wirtschaft und Politik sowie Investoren zusammentreffen. In diesem Jahr wird Syntropic Medical, ein Spin-off des Institute of Science and Technology Austria (ISTA) mit Sitz in Klosterneuburg, Österreich bei diesem Event repräsentieren. Das Startup setzte sich im nationalen Pitch-Wettbewerb, der vom Science Park Graz und der US-Botschaft ausgerichtet wurde, als Sieger durch.

Die Therapie

Syntropic entwickelt eine Lichttherapie, die gegen Depressionen helfen soll. Die Behandlung erfolgt über ein hauseigenes Gerät, das gezielt den Aufbau von Nervenzellverbindungen im Gehirn aktiviert. Dieser Mechanismus soll bei der Verbesserung depressiver Symptome eine zentrale Rolle spielen (brutkasten berichtete).

Das Unternehmen führt derzeit erste Pilotprojekte in den USA durch. Nach klinischen Tests eines ersten Prototyps, unter anderem in Brasilien, wird aktuell ein zweiter Prototyp im Rahmen einer Studie am NYU Langone Health in New York erprobt. Dieses weiterentwickelte System ist auf die Anwendung im häuslichen Umfeld ausgelegt.

Finanzierungsrunden zur Vorbereitung der US-Zulassung

Die Expansion in die USA und die anstehenden klinischen Studien werden durch fortlaufende Finanzierungsrunden gestützt. Bereits im April 2024 gab das Unternehmen ein siebenstelliges Seed-Investment bekannt. Im Dezember 2025 folgte der Abschluss einer weiteren Finanzierungsrunde, deren Mittel unter anderem in die Vorbereitung der FDA-Zulassung in den USA fließen (brutkasten berichtete).

„Unser Anspruch ist es nicht nur, Wirksamkeit nachzuweisen, sondern die Therapie nachhaltig in bestehende Versorgungsstrukturen zu integrieren. Dafür braucht es Partnerschaften, Netzwerk und Marktkompetenz. Dieser Sieg ist für uns ein wichtiger Hebel, unsere Bekanntheit am US-Markt massiv auszubauen, so Founder Associate Francesca Giovanetti.

Weitere Platzierungen beim Vorentscheid

Martin Mössler, Geschäftsführer des Science Park Graz, sieht in der Teilnahme am Summit eine Möglichkeit für das Unternehmen, strategische Partner zu finden und den Markteintritt strukturiert vorzubereiten. Ken Welsh, Handelsattaché der US-Botschaft in Wien, weist auf die Bedeutung lokaler Präsenz für die Erschließung des US-amerikanischen Marktes hin.

Neben Syntropic Medical traten weitere österreichische Startups beim Vorentscheid an: Den zweiten Platz belegte das MedUni-Wien-Spin-off Svan Technologies, das an sicheren Gefäßzugängen für Früh- und Neugeborene arbeitet und mittlerweile im Science Park Graz ansässig ist. Den dritten Platz erreichte das Schwechater Unternehmen Tagbase, das sich auf die digitale Überprüfbarkeit physischer Produkte spezialisiert hat.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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