17.10.2024
PARTNERSCHAFT

NÖ Energy-Startup efriends geht Kooperation mit BBDO Wien für mehr Awareness ein

Eine neue Digitalstrategie soll dem Energie-Startup aus Nappersdorf dabei helfen, seine Bekanntheit zu steigern.
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(c) Fabian Gruber - efriends-Founder Matthias Katt (siebter h. r.), Co-Founder Klara Dimmel (sechste h. r.) und Gerd Bader (zweiter h. r.) mit ihrem Team.

Bereits seit 2018 teilen Erzeuger:innen über die Plattform des niederösterreichischen Startups eFriends ihren selbstproduzierten Sonnenstrom. Im ersten Pilotjahr nutzten 100 Haushalte die Plattform. Im Zuge eines Auftritts bei 2 Minuten 2 Millionen im Jahr 2019 erlangte das Startup eine größere Aufmerksamkeit und konnte seine Nutzeranzahl mehr als verdreifachen. 2020 folgte dann das erste größere Investment für die Plattform. Damals beteiligte sich die RWA Raiffeisen Ware Austria am Unternehmen. Vier Jahre danach folgte eine weitere Finanzierungsrunde, als es ein Millionen-Investment von Verbund und Wienerberger gab – brutkasten berichtete.

Archiv: Die Hintergründe zum eFriends-Investment von VERBUND und wienerberger

Nun geht das Startup rund um die Founder Matthias Katt, Fritz Dimmel, Klara Dimmel und Gerd Bader eine Kooperation mit der Wiener Kreativagentur BBDO ein, um seine regionale Bekanntheit zu steigern. Der erste Schritt dieser Zusammenarbeit war der Relaunch der Website, der die Nutzer:innenerfahrung verbessern soll.

User-Journey

„Unsere Digitalstrategie ist genau auf die Zielgruppe abgestimmt. Durch fundierte Marktanalysen, individuell entwickelte Personas und eine optimierte User-Journey unterstützen wir eFriends bei ihrer Mission, nachhaltige Energie für alle zugänglich und gemeinschaftlich nutzbar zu machen“, sagt Alena Spitzer, Head of Digital bei BBDO Wien.

Weiters unterstützen nun individuell angepasste Werbemaßnahmen, gezielter Know-how-Transfer und Lösungen wie Templates und Erklärvideos das Startup. „Die enge Zusammenarbeit und das gegenseitige Vertrauen zwischen den Teams haben es ermöglicht, innovative Ideen schnell umzusetzen. Für Kunden wie eFriends zeigen wir, wie gezielte Kommunikation dazu beiträgt, nachhaltige Geschäftsmodelle erfolgreich zu positionieren und langfristig zu stärken“, sagt Jana David-Wiedemann, CEO von BBDO Wien.

efriends: „Kommunikationslösungen gemeinsam umsetzen“

Auch für Geschäftsführerin und Mitgründerin von eFriends, Klara Dimmel, geht die Partnerschaft über eine reine Digitalstrategie hinaus. „Mit BBDO Wien haben wir einen Partner an unserer Seite, der unsere nachhaltige Vision teilt und uns mit Expertise und Leidenschaft unterstützt“, sagt sie. „Gemeinsam setzen wir Kommunikationslösungen um, die unsere Botschaft auf den Punkt bringen.“

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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