27.05.2025
INSOLVENZ

NÖ-BioTech-Startup Sarcura meldet nach Millioneninvestment Insolvenz an

2022 konnte sich das Startup noch ein Investment in Höhe von sieben Millionen Euro holen – jetzt kann Sarcura seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen und meldet Insolvenz an.
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Daniela Buchmayr | (c) Sarcura

Das Klosterneuburger BioTech-Startup Sarcura hat beim Landesgericht Korneuburg einen Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens gestellt, wie die KSV 1870 am Dienstag ausschickt.

Sarcura hat sich auf die Entwicklung einer neuen Zelltherapie-Herstellungsplattform gegen Krebs spezialisiert. Der Zelltherapie-Ansatz gilt als große Hoffnung im Kampf gegen Krebserkrankungen. Neben Biotechnologie nutzte Sarcura auch Halbleiter-Technologie und wollte so eine neue Krebstherapie entwickeln. Für die Entwicklung dieser Plattform hat das Startup ein Investment von sieben Millionen Euro bekommen – brutkasten berichtete. Seit der Gründung 2019 konnte Sarcura insgesamt mehr als 13 Millionen Euro an Kapital aufstellen. Zu den Gesellschaftern gehören unter anderem IST Cube (11,14 Prozent), Lansdowne Investment Company Cyprus (10,09 Prozent) und Franz Josef Emminger (8,76 Prozent). Trotz der Investments meldet Sarcura jetzt Insolvenz an: Die Verschuldung beträgt laut KSV1870 insgesamt 2,4 Millionen Euro. Betroffen sind 35 Gläubiger und 22 Dienstnehmer:innen.

Weitere Kapitalaufnahme gescheitert

Der Grund der Insolvenz seien laut KSV1870 die hohen Entwicklungskosten des Prototyps. Der operative Betrieb konnte durch den Zuschuss von Investor:innen als auch durch erlangte Förderungen aufrechterhalten werden. „Es ist laut eigenen Angaben letztlich ein Verkauf von Unternehmensteilen (Assets) an Dritte gescheitert, im Zuge dessen neues Kapital hätte zugeführt werden sollen“, so heißt es in der Pressemitteilung von KSV1870.

Dass es schwierig sei, Gelder zu generieren, das hat Gründerin Daniela Buchmayr bereits in einem brutkasten-Interview 2024 angedeutet: „Es ist unglaublich schwer geworden, Gelder für frühe Phasen zu bekommen, in denen noch technisches Risiko besteht“. Zudem sei es schwierig, Investor:innen zu finden, die in ein interdisziplinäres Feld investieren, wie es Sarcura sei: Nämlich Zelltherapie und Halbleitertechnologie. Das ganze Interview gibt es hier nachzulesen.

Laut KSV1870 sei zum momentanen Zeitpunkt unklar, ob das Unternehmen im Rahmen des zu erwartenden Konkursverfahrens zumindest kurzfristig fortgeführt werden kann.


*Es wurde bei der Gründerin um ein Statement angefragt. Sobald dieses vorliegt, wird es im Artikel ergänzt.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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