22.11.2023

NodeVenture: Linzer Krypto-Startup muss Konkurs anmelden

NodeVenture (TMIA GmbH) hat ein Krypto-Wallet System entwickelt, das die Vorteile von Offline- und Online-Wallets verbinden soll.
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Das Team hinter NodeVenture | (c) TMIA
Das Team hinter NodeVenture | (c) TMIA

Mit seiner patentierten „Air Wall“-Technologie, möchte das Linzer Krypto-Startup NodeVenture (TMIA GmbH) die Sicherheit von sogenannten Cold Wallets (Offline-Speicher) mit der Benutzerfreundlichkeit von Online-Wallets (Hot-Wallets) verbinden. Die Air Wall-Technologie ermöglicht dabei einen Austausch zwischen dem On- und Offlinesystem, wobei der Datentransfer vollautomatisiert ohne eine Netzwerkverbindung stattfindet.

NodeVenture Gewinner des Austrian Blockchain Award 2021

Das 2019 von David Schnetzer und Cagdas Tasdemir gegründete Startup konnte damit mehrere Achtungserfolge verbuchen. Als einer der ersten Anbieter in Österreich wurde NodeVenture von der Finanzmarktaufsicht zur Verwaltung, Verwahrung und Übertragung von virtuellen Währungen registriert. Im Krypto-Boom-Jahr 2021 holte sich das Startup den Austrian Blockchain Award. Bei einer sechsstelligen Finanzierungsrunde vor etwas mehr als einem Jahr stiegen der aws Gründerfonds und mehrere Business Angels ein, wie brutkasten berichtete. Schon zuvor hatte sich unter anderem startup300 beteiligt.

Zuletzt nur mehr die beiden Gründer am Unternehmen beteiligt

Die Entwicklung der Anteile seitdem wurde nicht öffentlich kommuniziert. Laut aktuellen Firmenbuch-Daten sind allerdings momentan nur mehr die beiden Gründer mit je 50 Prozent am Unternehmen beteiligt. Zuletzt war CEO David Schnetzer im Juni im Podcast „PaymentTalk“ im brutkasten zu hören, wo er auch über den Krypto-Winter sprach. Erst vor wenigen Monaten kündigte NodeVenture eine Kooperation mit der Sparkasse Oberösterreich an. Aktuell beschäftigt das Unternehmen 29 Mitarbeiter:nnen.

TMIA GmbH stellte Konkursantrag

Doch wie Angaben des Kreditschutzverbands KSV1870 zu entnehmen ist, stellte die TMIA GmbH nun einen Konkursantrag. Das bedeutet, eine Fortführung des Unternehmens ist nicht vorgesehen. Die Marke NodeVenture und das Produkt könnten aber in einer anderen Gesellschaft weiter geführt werden. Details zur Insolvenz wie etwa die Höhe der Passiva oder die Anzahl betroffener Mitarbeiter:innen und Gläubiger:innen sind den Angaben des KSV aktuell nicht zu entnehmen.

NodeVenture-Statement: „Kurzfristiger Rückzug eines vielversprechenden Investors“

Das Startup veröffentlichte auf seiner Seite aber ein offizielles Statement. „Unsere Entscheidung wurde durch eine Reihe von Herausforderungen beeinflusst, darunter die anhaltende Wirtschaftskrise, die Auswirkungen der Corona-Pandemie, der sogenannte Kryptowinter und der kurzfristige Rückzug eines vielversprechenden Investors“, heißt es dort unter anderem. Dabei wird ausdrücklich betont, dass die Insolvenz keine Auswirkungen auf die Kundengelder habe, die in den NodeVenture Wallets verwahrt werden.

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash

Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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