01.04.2026

nobile: Wiener Energy-Scaleup wird zum hybriden Energieversorger

Das Wiener Energy-Tech-Scaleup nobile bündelt ab sofort lokale Energiegemeinschaften mit ergänzenden Stromlieferungen in einem hybriden Gesamtsystem. Welche große Vision hinter diesem strategischen Schritt steckt und wie das Unternehmen den klassischen Strommarkt umkrempeln will, hat uns Gründerin Lorena Skiljan im Gespräch über die Hintergründe verraten.
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Peter Gönitzer und Lorena Skiljan | (c) Nobile

Der österreichische Strommarkt wird nach wie vor stark von etablierten Großversorgern dominiert. Wer als Endkunde eigenen Strom – etwa über eine Photovoltaikanlage – produziert, Teil einer lokalen Energiegemeinschaft ist und zusätzlich Reststrom benötigt, muss dies derzeit oft über separate Verträge mit unterschiedlichen Anbietern abwickeln. Das Wiener Unternehmen nobile, das bislang primär als Dienstleister für den Aufbau von Energiegemeinschaften aktiv war, weitet in diesem Umfeld nun sein Geschäftsmodell aus.

Mit 1. April 2026 tritt das Scaleup selbst als Stromlieferant auf. Unter dem selbstgewählten Begriff des „hybriden Energieversorgers“ will nobile künftig eine Lösung bieten, die diese verschiedenen Stromquellen in einem Tarif bündelt. Dabei soll, laut Unternehmensangaben, die lokale Stromerzeugung vorrangig genutzt und der Zukauf von konventionellem Reststrom aus dem Netz reduziert werden.

Bisherige Projekte und Finanzierung

In der Vergangenheit hat nobile bereits Erfahrung bei der Umsetzung komplexer Versorgungsstrukturen gesammelt. Wie brutkasten berichtete, vernetzte das Startup dabei nicht nur lokale Nachbarschaften, sondern realisierte auch größere Projekte, wie etwa eine Energiegemeinschaft für das Kärntner Skigebiet Nassfeld.

Für das Unternehmen ist die Ausweitung der Geschäftstätigkeit eine folgerichtige Konsequenz. „Das war für uns der nächste logische Schritt, der schon immer auf unserer Roadmap war“, erklärt Gründerin Lorena Skiljan gegenüber brutkasten. Durch die Arbeit mit Energiegemeinschaften habe man die Entwicklung hin zu mehr Dezentralität beobachtet. Gleichzeitig blieb der Zukauf vom konventionellen Markt oft von der lokalen Erzeugung getrennt. „Das bedeutet: mehrere Anbieter, mehrere Systeme, wenig Transparenz. Und genau diese Lücke wollten wir schließen“, so Skiljan. „Wenn wir wirklich einen Unterschied machen wollen, müssen wir nicht nur organisieren, sondern auch ergänzen.“

Priorisierung von Eigen- und Regionalstrom

Das Versorgungsmodell von nobile basiert auf einer strikten Priorisierung der Energiequellen: „Eigenstrom zuerst. Regionalstrom danach. Reststrom zuletzt“, so die Co-Founderin. Zunächst wird Strom aus kundeneigenen Anlagen wie Photovoltaik genutzt, gefolgt von lokaler Energie. Erst bei weiterem Bedarf wird konventioneller Reststrom geliefert.

Darin sieht Skiljan den wesentlichen Unterschied zu etablierten Marktteilnehmern: „Klassische Energieversorger optimieren darauf, möglichst viel Energie aus dem Markt zu liefern. Wir machen das Gegenteil. Unser Ziel ist es, den Anteil aus dem Markt so klein wie möglich zu halten.“ Das Unternehmen positioniert sich dabei als sogenannter Enabler, der durch digitale Prozesse mehr Autarkie und langfristige Preisstabilität ermöglichen soll.

Neue Tarife und langfristige Ziele

Für die operative Umsetzung führt nobile zwei neue Tarife ein: „nobile GO“ richtet sich an Kunden, die in die kooperierende Bürgerenergiegemeinschaft PTTP einsteigen möchten. „nobile LOCAL“ ist für die Nutzung in bereits bestehenden Energiegemeinschaften konzipiert. Die Steuerung der Tarife sowie die Überwachung von Erzeugung und Verbrauch erfolgen über die unternehmenseigene Plattform und App „nobile:connected“.

Langfristig verfolgt das Unternehmen das Ziel einer tiefgreifenden Marktveränderung. „Im besten Fall sprechen wir in fünf Jahren nicht mehr darüber, ob jemand Stromanbieter ist oder nicht. Sondern darüber, wie gut Energie organisiert ist“, skizziert Skiljan die Vision des Unternehmens. Wenn es selbstverständlich werde, dass Energie aus verschiedenen Quellen intelligent kombiniert und der Markt nur noch für das absolute Minimum benötigt werde, habe man den Strommarkt laut der Gründerin nachhaltig neu strukturiert.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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