16.02.2026
NACHLESE | FOLGE 4

KI in der Softwareentwicklung: „Senior-Developer werden vom Musiker zum Dirigenten“

Nachlese. Wie wird künstliche Intelligenz (KI) die Softwareentwicklung verändern und wie grenzt sich bloßes "Vibe Coding" vom KI-getriebenem Development ab? Um Fragen wie diese ging es in der vierten Folge der zweiten Staffel von "No Hype KI".
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Johannes Berger (CEO & Co-Founder, Mimo) und Alexander Zeiss (Head of AI, ITSV)
Johannes Berger (CEO & Co-Founder, Mimo) und Alexander Zeiss (Head of AI, ITSV) | Foto: brutkasten

Large Language Models (LLMs) haben ihre Coding-Fähigkeiten insbesondere in den vergangenen beiden Jahren dramatisch verbessert – und zwar soweit, dass manche sogar davon ausgehen, dass es in ferner oder auch naher Zukunft keine menschlichen Programmierer:innen mehr braucht. Aber ist das wirklich realistisch? Und welche Probleme ergeben sich beim praktischen Einsatz von KI in der Softwarentwicklung? Diesem Thema ging die neue Folge der brutkasten-Serie „No Hype KI“ nach. Es diskutierten Johannes Berger, Co-Founder und CEO der auf Entwickler:innen spezialisierten Lernplattform Mimo, und Alexander Zeiss, Head of AI bei der ISTV, dem IT-Dienstleister der österreichischen Sozialversicherungen.

Gleich zu Beginn der Diskussion räumt Johannes Berger mit der Angst auf, der Berufsstand könnte verschwinden. „Software wird es immer geben. Software muss erstellt werden von Entwicklern und Entwicklerinnen“, stellt Berger klar. Doch er fügt sofort eine entscheidende Einschränkung hinzu: „Ob der Job der Softwareentwicklerin, des Softwareentwicklers komplett anders ausschaut in Zukunft, das muss man sich ein bisschen differenzierter anschauen und da könnte die Antwort sein: Ja, der schaut anders aus in Zukunft.“

Der Entwickler als Orchestrator

Alexander Zeiss zieht eine Metapher für den Rollenwandel heran, den er vor allem auf Senior-Ebene beobachtet. „Das wird sich insofern verändern, als dass man sagt, vom Musiker hin zum Dirigenten“, erklärt Zeiss. Während früher Schnelligkeit beim Coden und Erfahrung zählten, verschiebt sich der Fokus nun. Es gehe darum, „viel Domain-Wissen“ zu haben, einen guten Überblick zu bewahren und beurteilen zu können, „ob das Ganze für das Unternehmen einen Sinn ergibt, ob es von der Strategie her passt“.

Auch bei Mimo ist dieser Wandel bereits gelebte Realität. Berger beschreibt die Arbeitsweise seines Teams: „KI schreibt den Großteil des Codes, der Entwickler, die Entwicklerin wird mehr als Dirigent bezeichnet, wird bei uns mehr zum Orchestrator, schaut sich das an, reviewt das, gibt Input.“ Dennoch betont er, dass tiefes Verständnis unverzichtbar ist: „Wir würden niemanden bei uns selbst als Entwickler oder Entwicklerin anstellen, der oder die den Code nicht verstehen kann.“

Die Junior-Falle: Züchten wir abhängige Entwickler?

Womit die Diskussion beim Thema Nachwuchs landet. Alexander Zeiss sieht in der KI zwar einen „super Mentor“, der „24-7 verfügbar“ ist, warnt jedoch eindringlich vor den langfristigen Folgen für die Kompetenzentwicklung: „Die Gefahr, die ich persönlich aber dadurch sehe, ist einfach die, dass man vielleicht sich einer Generation von Entwicklern heranzüchtet, die halt eine irrsinnige Abhängigkeit zur KI haben“, sagt Zeiss. Wenn die KI alle Probleme löse, könnten junge Talente „ein bisschen dieses Problemlösungsverständnis verlieren“. Dann stelle sich aber die Frage: „Was ist, wenn einmal die KI nicht da ist?“

Johannes Berger hält dem pragmatisch entgegen: „Was macht ein Entwickler, was macht ein Entwickler, wenn das Internet nicht da ist, wenn der Strom nicht da ist?“. Der Mimo-CEO sieht KI als fundamentale Infrastruktur: „KI ist ein Hilfsmittel, das einfach da sein muss, um vernünftig und produktiv zu arbeiten. Genauso wie das Internet, wie der Computer, wie der Strom.“

Dennoch bestätigt Berger ein strukturelles Problem am Arbeitsmarkt. Da KI-Tools heute oft Aufgaben auf dem Niveau von Einsteigern übernehmen, sinkt die Bereitschaft von Unternehmen, Juniors einzustellen. „Die KI wird heutzutage von unseren Softwareentwickler:innen im Team bei Mimo so verwendet wie ein Junior- oder Mid-Developer“, berichtet Berger.

Das Resultat sei effizient, aber es werfe eine gesellschaftliche Frage auf: „Wenn die Unternehmen weniger bereit sind, in die Bildung zu investieren, wo kommen dann die erfahrenen Entwickler, erfahrenen Entwicklerinnen her in ein paar Jahren?“

Vibe Coding vs. Engineering

Ein zentrales Thema des Talks ist außerdem die Abgrenzung des Trends „Vibe Coding“ von professioneller, KI-getriebener Softwareentwicklung. Berger definiert Vibe Coding als Methode, um Visionen schnell sichtbar zu machen. „Da geht es eigentlich gar nicht darum, dass das wirklich funktioniert, dass das effizient ist, dass das sicher ist. Da geht es einfach nur darum, deine Vision von diesem Pitch, von deiner Idee darzustellen“, erläutert er. Bei Mimo nutzen Mitarbeiter:innen das System, um „direkt einen Prototyp zu erzeugen, der schon dieses Look and Feel von Resultaten hat“.

In der Produktentwicklung gelten jedoch andere Gesetze. Alexander Zeiss warnt vor der Illusion, solche Ergebnisse direkt nutzen zu können: „Das ist ein Prototyp, aber kein produktionsreifes Produkt.“ Die Erwartungshaltung dürfe nicht sein, „dass man beim Prototyp einen Konfigurationsschalter umlegt und dann läuft das Ding in Produktion“.

Zeiss legt großen Wert auf Qualitätssicherung, um „technische Schulden“ zu vermeiden: „Ich muss automatische Überprüfungen haben“, fordert er. KI-Code funktioniere zwar oft auf den ersten Blick, aber: „Du baust dir einfach, wenn du es nicht anpasst, dann nach und nach technische Schulden auf, wo du dementsprechend massiv was tun musst.“

Auch Berger kennt das Problem, wenn Nicht-Entwickler:innen Tools nutzen: „Das ist so weit weg von der Architektur, von der Art und Weise, wie wir unsere Software aufbauen, dass es mehr Arbeit ist, das Ganze dann zu reviewen und zu ändern.“

Sicherheit und der „Human-in-the-Loop“

Im Umfeld der Sozialversicherung, in dem die ITSV tätig ist, spielt Sicherheit eine besonders wichtige Rolle. „Wir haben vier Sicherheitsklassen“, erklärt Zeiss den Umgang mit sensiblen Daten. Man prüfe nicht pauschal Applikationen, sondern spezifische Use Cases: „Wir prüfen einen Use Case. Es kommt einfach unter anderem auf die Daten an, welche verarbeitet werden.“ Die ITSV positioniert sich hier als Vorreiter im SV-Umfeld, der Daten und Modelltraining „on-prem bei uns im Rechenzentrum“ halten kann.

Ein Risiko beim schnellen Vibe Coding ist der sorglose Umgang mit Zugangsdaten – speziell zu Beginn des „Vibe Coding“-Hypes gab es viele Fälle, in denen API-Keys offen im Code auf GitHub veröffentlicht waren. Berger sieht hier jedoch Fortschritte sowohl bei der Ausbildung als auch bei den Tools selbst. Plattformen wie GitHub hätten mittlerweile bereits automatisierte Tests implementiert, die Warnungen ausgeben, wenn es aussieht, als würde jemand unbeabsichtigt sensible Informationen veröffentlichen.

Trotz aller Automatisierung bleibt der Mensch die letzte Instanz. Bei der ITSV gilt das bekannte Prinzip „Human-in-the-Loop“. Zeiss bekräftigt dabei: „Der Entwickler, die Entwicklerin ist im Driver Seat.“

Zukunft der Arbeit: Dokumentation und Testing

Blickt man in die Zukunft, sieht Johannes Berger auch im Bereich Software-Testing Veränderungen. Zwar werde man weiterhin Personen brauchen, die kritische Dinge wie Bezahlvorgänge prüfen, aber: „Es wird immer mehr automatisiert getestet.“ Die Lerninhalte bei Mimo passen sich daher auch bereits an. Man müsse „Syntax nicht mehr so stark lernen in Zukunft“, sondern Konzepte „eher auf einer höheren, abstrakteren Ebene verstehen“.

Alexander Zeiss sieht großes Potenzial in der Sicherung von Wissen, insbesondere bei Altsystemen. „Dass man schlussendlich KI dafür nutzt, um von diesem Code automatisierte Dokumentation erstellen zu lassen, damit das Wissen dann nicht verloren geht“, beschreibt er einen Anwendungsfall für Legacy-Code.

Zum Abschluss geben beide Experten Unternehmen einen klaren Rat: Ausprobieren, aber mit Bedacht. „KI ist im Prinzip dazu da, um Menschen zu unterstützen, um Dinge schneller, teilweise effizienter zu machen. KI ist nicht dazu da, um Menschen komplett abzulösen“, resümiert Alexander Zeiss. Er mahnt jedoch, dass Organisationen sich strukturell vorbereiten müssen: „Es werden sich Rollen verändern, es werden sich Skills der Rollen verändern.“ Johannes Berger plädiert für Experimentierfreude: „Einfach probieren und schauen, was es da so am Markt gibt.“ Wichtig sei dabei nur eines: Dies in einem „geschützten Umfeld“ zu tun, um Erfahrungen zu sammeln, ohne Schaden anzurichten.

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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