16.02.2026
NACHLESE | FOLGE 4

KI in der Softwareentwicklung: „Senior-Developer werden vom Musiker zum Dirigenten“

Nachlese. Wie wird künstliche Intelligenz (KI) die Softwareentwicklung verändern und wie grenzt sich bloßes "Vibe Coding" vom KI-getriebenem Development ab? Um Fragen wie diese ging es in der vierten Folge der zweiten Staffel von "No Hype KI".
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Johannes Berger (CEO & Co-Founder, Mimo) und Alexander Zeiss (Head of AI, ITSV)
Johannes Berger (CEO & Co-Founder, Mimo) und Alexander Zeiss (Head of AI, ITSV) | Foto: brutkasten

Large Language Models (LLMs) haben ihre Coding-Fähigkeiten insbesondere in den vergangenen beiden Jahren dramatisch verbessert – und zwar soweit, dass manche sogar davon ausgehen, dass es in ferner oder auch naher Zukunft keine menschlichen Programmierer:innen mehr braucht. Aber ist das wirklich realistisch? Und welche Probleme ergeben sich beim praktischen Einsatz von KI in der Softwarentwicklung? Diesem Thema ging die neue Folge der brutkasten-Serie „No Hype KI“ nach. Es diskutierten Johannes Berger, Co-Founder und CEO der auf Entwickler:innen spezialisierten Lernplattform Mimo, und Alexander Zeiss, Head of AI bei der ISTV, dem IT-Dienstleister der österreichischen Sozialversicherungen.

Gleich zu Beginn der Diskussion räumt Johannes Berger mit der Angst auf, der Berufsstand könnte verschwinden. „Software wird es immer geben. Software muss erstellt werden von Entwicklern und Entwicklerinnen“, stellt Berger klar. Doch er fügt sofort eine entscheidende Einschränkung hinzu: „Ob der Job der Softwareentwicklerin, des Softwareentwicklers komplett anders ausschaut in Zukunft, das muss man sich ein bisschen differenzierter anschauen und da könnte die Antwort sein: Ja, der schaut anders aus in Zukunft.“

Der Entwickler als Orchestrator

Alexander Zeiss zieht eine Metapher für den Rollenwandel heran, den er vor allem auf Senior-Ebene beobachtet. „Das wird sich insofern verändern, als dass man sagt, vom Musiker hin zum Dirigenten“, erklärt Zeiss. Während früher Schnelligkeit beim Coden und Erfahrung zählten, verschiebt sich der Fokus nun. Es gehe darum, „viel Domain-Wissen“ zu haben, einen guten Überblick zu bewahren und beurteilen zu können, „ob das Ganze für das Unternehmen einen Sinn ergibt, ob es von der Strategie her passt“.

Auch bei Mimo ist dieser Wandel bereits gelebte Realität. Berger beschreibt die Arbeitsweise seines Teams: „KI schreibt den Großteil des Codes, der Entwickler, die Entwicklerin wird mehr als Dirigent bezeichnet, wird bei uns mehr zum Orchestrator, schaut sich das an, reviewt das, gibt Input.“ Dennoch betont er, dass tiefes Verständnis unverzichtbar ist: „Wir würden niemanden bei uns selbst als Entwickler oder Entwicklerin anstellen, der oder die den Code nicht verstehen kann.“

Die Junior-Falle: Züchten wir abhängige Entwickler?

Womit die Diskussion beim Thema Nachwuchs landet. Alexander Zeiss sieht in der KI zwar einen „super Mentor“, der „24-7 verfügbar“ ist, warnt jedoch eindringlich vor den langfristigen Folgen für die Kompetenzentwicklung: „Die Gefahr, die ich persönlich aber dadurch sehe, ist einfach die, dass man vielleicht sich einer Generation von Entwicklern heranzüchtet, die halt eine irrsinnige Abhängigkeit zur KI haben“, sagt Zeiss. Wenn die KI alle Probleme löse, könnten junge Talente „ein bisschen dieses Problemlösungsverständnis verlieren“. Dann stelle sich aber die Frage: „Was ist, wenn einmal die KI nicht da ist?“

Johannes Berger hält dem pragmatisch entgegen: „Was macht ein Entwickler, was macht ein Entwickler, wenn das Internet nicht da ist, wenn der Strom nicht da ist?“. Der Mimo-CEO sieht KI als fundamentale Infrastruktur: „KI ist ein Hilfsmittel, das einfach da sein muss, um vernünftig und produktiv zu arbeiten. Genauso wie das Internet, wie der Computer, wie der Strom.“

Dennoch bestätigt Berger ein strukturelles Problem am Arbeitsmarkt. Da KI-Tools heute oft Aufgaben auf dem Niveau von Einsteigern übernehmen, sinkt die Bereitschaft von Unternehmen, Juniors einzustellen. „Die KI wird heutzutage von unseren Softwareentwickler:innen im Team bei Mimo so verwendet wie ein Junior- oder Mid-Developer“, berichtet Berger.

Das Resultat sei effizient, aber es werfe eine gesellschaftliche Frage auf: „Wenn die Unternehmen weniger bereit sind, in die Bildung zu investieren, wo kommen dann die erfahrenen Entwickler, erfahrenen Entwicklerinnen her in ein paar Jahren?“

Vibe Coding vs. Engineering

Ein zentrales Thema des Talks ist außerdem die Abgrenzung des Trends „Vibe Coding“ von professioneller, KI-getriebener Softwareentwicklung. Berger definiert Vibe Coding als Methode, um Visionen schnell sichtbar zu machen. „Da geht es eigentlich gar nicht darum, dass das wirklich funktioniert, dass das effizient ist, dass das sicher ist. Da geht es einfach nur darum, deine Vision von diesem Pitch, von deiner Idee darzustellen“, erläutert er. Bei Mimo nutzen Mitarbeiter:innen das System, um „direkt einen Prototyp zu erzeugen, der schon dieses Look and Feel von Resultaten hat“.

In der Produktentwicklung gelten jedoch andere Gesetze. Alexander Zeiss warnt vor der Illusion, solche Ergebnisse direkt nutzen zu können: „Das ist ein Prototyp, aber kein produktionsreifes Produkt.“ Die Erwartungshaltung dürfe nicht sein, „dass man beim Prototyp einen Konfigurationsschalter umlegt und dann läuft das Ding in Produktion“.

Zeiss legt großen Wert auf Qualitätssicherung, um „technische Schulden“ zu vermeiden: „Ich muss automatische Überprüfungen haben“, fordert er. KI-Code funktioniere zwar oft auf den ersten Blick, aber: „Du baust dir einfach, wenn du es nicht anpasst, dann nach und nach technische Schulden auf, wo du dementsprechend massiv was tun musst.“

Auch Berger kennt das Problem, wenn Nicht-Entwickler:innen Tools nutzen: „Das ist so weit weg von der Architektur, von der Art und Weise, wie wir unsere Software aufbauen, dass es mehr Arbeit ist, das Ganze dann zu reviewen und zu ändern.“

Sicherheit und der „Human-in-the-Loop“

Im Umfeld der Sozialversicherung, in dem die ITSV tätig ist, spielt Sicherheit eine besonders wichtige Rolle. „Wir haben vier Sicherheitsklassen“, erklärt Zeiss den Umgang mit sensiblen Daten. Man prüfe nicht pauschal Applikationen, sondern spezifische Use Cases: „Wir prüfen einen Use Case. Es kommt einfach unter anderem auf die Daten an, welche verarbeitet werden.“ Die ITSV positioniert sich hier als Vorreiter im SV-Umfeld, der Daten und Modelltraining „on-prem bei uns im Rechenzentrum“ halten kann.

Ein Risiko beim schnellen Vibe Coding ist der sorglose Umgang mit Zugangsdaten – speziell zu Beginn des „Vibe Coding“-Hypes gab es viele Fälle, in denen API-Keys offen im Code auf GitHub veröffentlicht waren. Berger sieht hier jedoch Fortschritte sowohl bei der Ausbildung als auch bei den Tools selbst. Plattformen wie GitHub hätten mittlerweile bereits automatisierte Tests implementiert, die Warnungen ausgeben, wenn es aussieht, als würde jemand unbeabsichtigt sensible Informationen veröffentlichen.

Trotz aller Automatisierung bleibt der Mensch die letzte Instanz. Bei der ITSV gilt das bekannte Prinzip „Human-in-the-Loop“. Zeiss bekräftigt dabei: „Der Entwickler, die Entwicklerin ist im Driver Seat.“

Zukunft der Arbeit: Dokumentation und Testing

Blickt man in die Zukunft, sieht Johannes Berger auch im Bereich Software-Testing Veränderungen. Zwar werde man weiterhin Personen brauchen, die kritische Dinge wie Bezahlvorgänge prüfen, aber: „Es wird immer mehr automatisiert getestet.“ Die Lerninhalte bei Mimo passen sich daher auch bereits an. Man müsse „Syntax nicht mehr so stark lernen in Zukunft“, sondern Konzepte „eher auf einer höheren, abstrakteren Ebene verstehen“.

Alexander Zeiss sieht großes Potenzial in der Sicherung von Wissen, insbesondere bei Altsystemen. „Dass man schlussendlich KI dafür nutzt, um von diesem Code automatisierte Dokumentation erstellen zu lassen, damit das Wissen dann nicht verloren geht“, beschreibt er einen Anwendungsfall für Legacy-Code.

Zum Abschluss geben beide Experten Unternehmen einen klaren Rat: Ausprobieren, aber mit Bedacht. „KI ist im Prinzip dazu da, um Menschen zu unterstützen, um Dinge schneller, teilweise effizienter zu machen. KI ist nicht dazu da, um Menschen komplett abzulösen“, resümiert Alexander Zeiss. Er mahnt jedoch, dass Organisationen sich strukturell vorbereiten müssen: „Es werden sich Rollen verändern, es werden sich Skills der Rollen verändern.“ Johannes Berger plädiert für Experimentierfreude: „Einfach probieren und schauen, was es da so am Markt gibt.“ Wichtig sei dabei nur eines: Dies in einem „geschützten Umfeld“ zu tun, um Erfahrungen zu sammeln, ohne Schaden anzurichten.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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