06.07.2018

NIXE Bier meldet nach 6 Jahren Insolvenz an

Das Wiener Bier-Startup NIXE Bier stellt nach mehreren Rettungsversuchen den Geschäftsbetrieb ein. Wir sprachen dazu mit Gründer Constantin Simon.
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NIXE
(c) NIXE Bier.

Wie sich nun herausstellt, war es wohl ein zu gewagtes Unterfangen, mit dem das Wiener Startup NIXE Bier 2013 auf den Markt ging. Nach einem Australien-Aufenthalt war Founder Constantin Simon vom dort bereits etablierten Prinzip „Low Carb Beer“ überzeugt und wollte es nach Österreich bringen. Das von ihm hergestellte Bier hat bei einem Alkoholgehalt von 4,9 Prozent einen deutlich geringeren Kohlehydrat-Gehalt von nur 0,1 Gramm pro 100 Milliliter. Gemeinsam mit einem Radler mit Bio-Zitronenlimonade, der den geringsten Zuckergehalt am Markt hat, sollten die NIXE-Produkte eine gesündere Alternative zu gängigen Bieren und Radlern bieten. Damit konnten zunächst nicht nur viele Fans gewonnen werden, etwa auch Diabetiker, die die Bier-Variante besser vertragen. Auch rund 450 Crowd-Investoren erwarben in zwei Finanzierungsrunden über die Plattform CONDA insgesamt 250.000 Euro an Substanzgenussrechten. > Hier zu den Auswirkungen für die Crowd-Investoren.

+++ Archiv: Interview mit Nixe-Founder: “Müssen fehlendes Kapital über Performance wettmachen” +++

„Wir haben versucht jede Chance zu nutzen“

Wie NIXE nun bekanntgab, kann es diese und andere offene Forderungen nicht begleichen und muss Insolvenz anmelden. „Es ist für uns alle bitter unser Investment verloren zu haben. Es tut mir leid dass ich allen, die diese Idee durch Kapital, Zeit und Energie mitgetragen haben, keine bessere Nachrichten überbringen kann. Wir haben versucht jede Chance zu nutzen und im letzten Jahr alles daran gesetzt um doch noch eine zukunftsfähige Struktur für NIXE zu schaffen“, schreibt Simon an die Unterstützer. Neben den Crowd-Investoren haben auch mehrere Business Angels Kapital in das Unternehmen eingebracht.

40 potenzielle Investoren abgeklappert

Zwei Jahre lang hätten er und das Kernteam gearbeitet, ohne sich Gehälter auszuzahlen, erzählt Simon im Gespräch mit dem Brutkasten. Insgesamt 40 potenzielle Investoren – von Business Angels bis hin zu möglichen startegischen Partnern aus der Branche – habe man abgeklappert, um die Chancen auf eine Rettung des Unternehmens zu wahren – ohne Erfolg. „Wir sind dazu bis nach London gefahren“, sagt der Gründer.

+++ Die 3 wichtigsten Gründe, warum Startups insolvent werden +++

Listung in Supermärkten extrem teuer

Insebsondere die Dominanz der beiden großen Lebensmittelketten sorgt laut Simon für eine besonders schwierige Marktstruktur. „Was mich besonders schmerzt ist, dass die Nachfrage für unser Produkt ja da ist“, sagt er. Seitdem die Produktion Anfang des Jahres heruntergefahren wurde, würden sich täglich Kunden melden, um sich nach der Verfügbarkeit von NIXE Bier zu erkundigen. Doch in die Regale der meisten Supermarktketten hat das Startup es nie geschafft. „Soweit keine Offenheit seitens der Supermärkte gegeben ist, ist die Listung bei Bier extrem teuer und für ein Unternehmen unserer Größe praktisch nicht machbar“, sagt Simon. Man habe daher nie die kritische Absatzmenge erreicht.

Kunden tranken NIXE Bier lieber zuhause

Nicht zuletzt wegen den Hürden bei der Listung  setzte man zunächst auf einen Markteinstieg über die Gastronomie. „Es hat sich aber gezeigt, dass unsere Kunden NIXE Bier lieber kaufen und zuhause trinken“, sagt Simon. Und auch bei Gastronomie-Betrieben sei der Einstieg sehr kostspielig. „Für viele Restaurants und Bars sind die großen Bier-Anbieter ein wichtiger Teil der Finanzierung. Sie bezahlen ja für das Branding am Lokal und in den Speisekarten. Das konnten wir uns auch nicht leisten“, sagt Simon.

„Nie die kritische Absatzmenge erreicht“

„Nachdem die beiden wichtigsten Absatzkanäle für uns wegen der finanziellen Hürden verschlossen geblieben sind, haben wir nie die kritische Absatzmenge erreicht“, erklärt Simon. Daher sei man natürlich schon länger um die nötige Anschlussfinanzierung bemüht gewesen, um diese Hürden nehmen zu können und das Geschäft ins Laufen zu bringen. „Es hat sich in dieser Marktsituation letztendlich kein neuer Investor darübergeraut, mit dem wir eine zukunftsweisende Struktur schaffen hätten können“.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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