28.06.2024
BUSINESS ANGEL

Niki Futter: “Geld zugänglich machen, das bei risikoaversen Investoren liegt”

Interview. Mehrere Player aus dem heimischen Startup-Ökosystem haben ihre "Vision 2030" für Österreich präsentiert - darunter invest.austria. Im Gespräch mit brutkasten erläutert Vorstandsvorsitzender Niki Futter seine Erwartungen an die Politik, erklärt, für wie realistisch er die Umsetzung der Forderungen hält und gibt seine Einschätzung ab, ob die Talsohle bei Startup-Finanzierungen mittlerweile durchschritten ist.
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Niki Futter über WIN und Dachfonds
Niki Futter | Foto: Patrick Münnich/Angels United GmbH & Adobe Stock (Hintergrund)

Seit Jahren versucht die heimische Startup- und Investor:innen-Szene mit ihren Forderungen bei der österreichischen Politik auf Gehör zu stoßen. Mit der Einführung der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexCo) Anfang des Jahres gab es zuletzt auch eine durchaus weitreichende Maßnahme, die umgesetzt wurde – wenn auch vielleicht nicht völlig in der von der Szene gewünschten Form.

Eine neue Gesellschaftsform, die stärker auf die Bedürfnisse von Startups zugeschnitten ist, war aber bei weitem nicht die einzige Maßnahme, die es aus Sicht des österreichischen Ökosystems braucht, um die Rahmenbedingungen für Startups und andere wachstumsorientierte Unternehmen zu verbessern. Dies zeigte auch die am Donnerstag präsentierte „Vision 2030“ (brutkasten berichtete). Ausgearbeitet wurde sie vom Investor:innen-Netzwerk invest.austria gemeinsam mit AustrianStartups, der Jungen Wirtschaft und mit StartupNOW.

Der erarbeitete Forderungskatalog richtet sich an die nächste Bundesregierung. Zu den zentralen Forderungen zählen ein Dachfonds für institutionelle Anleger, ein Beteiligungsfreibetrag bei der Frühphasenfinanzierung und die Förderung von Unternehmergeist bereits in der Schule. Wir haben am Rande der Präsentation mit dem invest.austria-Vorstandsvorsitzenden Niki Futter gesprochen.


brutkasten: Als invest.austria habt ihr gemeinsam mit AustrianStartups, der Jungen Wirtschaft und StartupNOW eure “Vision 2030” präsentiert. Der Zeitpunkt war auch in Hinblick auf die Nationalratswahl im September abgestimmt. Was ist eure Erwartungshaltung?

Niki Futter: Wichtig ist uns, dass wir die Themen ins Gespräch bringen und dass eine erste Wahrnehmung bei den politischen Parteien erfolgt, weil wir am Ende diese Themen in den Koalitionsgesprächen unterbringen müssen. Und da müssen wir vorher das Feld aufbereiten. Es hilft uns nichts, wenn das erst passiert, wenn die Parteien schon in den Gesprächen sind. Dann sind ihnen die Themen nicht bewusst, dann sind sie nicht präsent. 

Viele der Forderungen liegen lange am Tisch. Wie realistisch ist eine zeitnahe Umsetzung?

Zeitnah ist vielleicht nicht das richtige Wort. Unser Ziel ist, dass die Forderungen in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden. Wir wollen erreichen, dass wir unsere Themen in den Koalitionsvereinbarungen unterbringen. Da wird es Vereinbarungen von zwei bis drei Parteien geben. Dann haben wir fünf Jahre Zeit, sofern die Regierung so lange hält. 

Wenn wir zurückschauen, haben wir in der letzten Periode aber auch die Themen durchgebracht: Mitarbeiterbeteiligung, FlexCo, Verbesserung der Rot-weiß-rot-Card. Andere fehlen noch, wie man in unserem Vorschlagspapier sieht. Wenn wir davon zwei oder drei schaffen, die uns und den Wirtschaftsstandort weiterbringen, dann haben wir schon einen Erfolg gehabt.

Mir ist aber völlig bewusst, dass wir wahrscheinlich nicht alle Vorschläge durchbringen werden. Manche sind auch vielleicht auf kleinerer Ebene leichter umsetzbar, wenn ich an die „Youth Entrepreneurship Week” an Schulen denke. Aber der Dachfonds ist ein Riesenthema. Er wäre ein wahnsinniger Hebel, um Finanzierung in Österreich zu lassen und die österreichische Wirtschaft auf allen Ebenen zu finanzieren.

Du hast jetzt eine eurer zentralen Forderungen angesprochen: Einen Dachfonds zu schaffen – also einen Fonds, über den institutionellen Anleger in andere Venture-Capital- oder Private-Equity-Fonds investieren. Welche Auswirkungen würde er haben, wenn er so umgesetzt würde, wie ihr es euch vorstellt?

Das ist relativ gut darstellbar. Wenn Geld in den Dachfonds fließt, wird dieses Geld in andere Fonds allokiert. Typischerweise sind das in Österreich VC-Fonds und Private-Equity-Fonds verschiedenster Ausgestaltungen. Die ureigenste Aufgabe dieser Fonds ist es, wiederum in Unternehmen der verschiedensten Wachstums- und Innovationsebenen zu investieren. Dieses Geld kommt direkt und unmittelbar an bei den Unternehmen, die Finanzierung brauchen. 

Aber für die Geldgeber dahinter ist, dadurch, dass der Dachfonds in Fonds investiert, eine Ebene dazwischen eingezogen.  Es geht darum, das Geld zugänglich zu machen, das bei risikoaversen Investoren liegt. Ein Pensionsfonds hat eine konservative Veranlagungsstrategie. Viele Family Offices und besonders Stiftungen haben eine konservative Veranlagungsstrategie. Überall, wo konservative Veranlagungs- und Investitionsstrategien verfolgt werden müssen, ist das relevant. Vielleicht wird man auch regulatorisch das eine oder andere verändern müssen, aber wenn ein gemeinsames Interesse in Österreich ist, ist auch das bewältigbar.

Dieses Geld würden wir verfügbar machen für Innovation, Wirtschaftswachstum und Mitarbeiterwachstum. Das ist momentan Geld, das diese Wirkung nicht in Österreich entfaltet, sondern in Amerika oder in Asien.

Stichwort konservative Veranlagungsstrategie. In der politischen Diskussion werden viele Dinge, die mit dem Kapitalmarkt zu tun haben, oft per se als Spekulation dargestellt und stark kritisiert. Wie kann man in diesem politischen Klima eine Idee wie den Dachfonds positionieren?

Ich glaube, wir können uns ganz stark auf eine Reihe von internationalen Beispielen abstützen, die allesamt zeigen, dass die risikoaverse oder konservative Investitionsstrategie, die solche Player verfolgen müssen, geschützt ist bei einer solchen Konstruktion. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass wenn ein Dachfonds in 20, 25 oder 30 österreichische Fonds investiert, dass die alle so unter Wasser gehen, dass kein Geld mehr zurückfließt in den Dachfonds? Ich sehe dieses Risiko, ehrlicherweise, als nicht gegeben an. 

Wenn ein Dachfonds mal läuft und angelaufen ist und nach etlichen Jahren natürlich auch Rückflüsse erwarten lässt, dann wird das ein selbstlaufendes Vehikel. Das Beispiel in Dänemark zeigt das. Der Fonds erhält sich nur aus den Returns, die er von seinen Investments bekommt. Was kann Schöneres passieren?

Das Thema Mitarbeiter:innenbeteiligung war jahrelang ein großes Thema in der Startup-Szene. In der “Vision 2030” gibt es jetzt zwar auch eine Empfehlung dazu. Aktuell ist Mitarbeiter:innenbeteiligung für Unternehmen möglich, die höchstens zehn Jahre alt sind und maximal 100 Mitarbeiter:innen haben. Diese Grenzen würdet ihr gerne auf 400 Mitarbeiter:innen und 20 Jahre anheben. Andererseits wurde bei der Präsentation der “Vision 2030” das Thema nicht explizit angesprochen. Kann man daraus rückschließen, dass ihr mit dem, was hier bereits umgesetzt wurde, schon ganz zufrieden seid? 

Wir sind mit dem, was passiert ist, auf jeden Fall mal zufrieden. Wir haben etwas erreicht, das sich sehen lassen kann. Aber wenn wir über die Grenze schauen nach Deutschland: Dort wurde das Thema Mitarbeiterbeteiligung vor zwei Jahren auch umgesetzt und nach einem Jahr wurden die Kriterien massiv gesenkt. Denn der Bedarf ist nicht nur bei einem Startup gegeben, das maximal zehn Jahre alt sein darf, sondern der kann auch bei einem KMU gegeben sein, das ein bisschen älter oder ein bisschen größer ist.

Und eins wird immer bei diesem Thema Mitarbeiterbeteiligung ganz massiv übersehen. Ich sehe die Mitarbeiterbeteiligung als ein großes Instrument für das Thema Unternehmensnachfolge. Wenn ich einen Installationsbetrieb habe und in drei Jahren in Pension gehe, dann kann ich meinen Meister oder meinen Lehrling beteiligen und ihnen ein Incentive geben, mit dem sie merken, was Unternehmertum bedeutet. Wir verlieren in den nächsten drei Jahren 10.000 Unternehmer nur durch die Pension. Das muss man sich auch vor Augen halten.

Du hast bei der Präsentation explizit betont, dass es nicht nur um Startups und Venture Capital, sondern auch um KMUs und und Private Equity geht. Warum ist dir das in diesem Kontext wichtig?

Seit der Fusion von aaia und AVCO zu invest.austria vertreten wir den kompletten vorbörslichen Eigenkapitalmarkt. Daher reden nicht nur über Startups und VC- oder Business-Angel-Finanzierung, sondern auch über KMUs, spätphasige Startups und Private-Equity-Finanzierung.

Private-Equity-Finanzierung ist in Österreich massiv unterentwickelt. Wir haben viele Unternehmen, die ins Ausland verkauft werden, wo es andere Instrumente gibt, um die noch einmal zu skalieren und noch einmal weiterzuentwickeln. Letztendlich auch, um den Unternehmern, die diese Unternehmen verkaufen, noch einmal eine Perspektive zu geben, bevor dann vielleicht ein Exit passiert. Und das sind KMUs, das sind die starken Mittelständler, die auch natürlich oft mit Nachfolgeproblemen konfrontiert sind. Wir reden hier schon über die Gesamtheit des Rückgrats der österreichischen Wirtschaft und nicht nur über Startups.

Zum Abschluss noch zwei Fragen an dich als Investor. In den vergangenen Wochen gab es einige größere Finanzierungsrunden bei österreichischen Startups. Sind wir, was die Flaute bei Startup-Investments angeht, langsam über den Berg? Und was steht bei dir selbst als Investor in nächster Zeit an?

Über den Berg im Sinne von, dass Geld wieder so leicht aufzustellen ist, wie es einmal war, sind wir mit Sicherheit nicht. Ich glaube, dass es sich jetzt stabilisiert, aber es ist nach wie vor eine ganz große Zurückhaltung bei Investitionen zu sehen. Ich bin der Meinung, dass sich heuer noch nicht wirklich signifikant etwas ändern wird.

Viele meinen, wir haben es jetzt besser. Ich bin da sehr skeptisch, weil ich es im Augenblick noch nicht sehe. Aber ich hoffe, dass wir wieder ein investitionsfreundlicheres Umfeld kriegen. Aber wir haben diese massive Verunsicherung, die uns als Innovationsmärkte betrifft. Das hängt auch mit der weltpolitischen Situation zusammen. Wenn der Ukraine-Krieg vorbei ist, springen die Märkte an. Wenn es im Nahen Osten einmal ruhiger wird, wird es uns besser gehen. Wenn die US-Wahl geschlagen ist und klar ist, wohin die Reise geht, wird es uns besser gehen.

Das heißt, wir haben wir viele Rahmenbedingungen, die alle negativ rein spielen. Auf der nationalen Ebene können wird das nicht ändern, aber gerade deswegen wäre es ideal, eine Kraftanstrengung zu unternehmen und Geld, das herumliegt, reinzuholen. 

Was mich selber betrifft, bin ich noch immer bei der Portfolio-Pflege. Ich mache keine neuen Investments zurzeit, sondern schaue, dass ich mit meinen Startups über die Runden komme und sie weiterbringe. Wir haben jetzt die Angels United gegründet (brutkasten berichtete), wo wir uns gemeinsam stärken wollen, um in einer Gruppe zu investieren und nicht nur jeder für sich alleine.

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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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