28.06.2024
BUSINESS ANGEL

Niki Futter: “Geld zugänglich machen, das bei risikoaversen Investoren liegt”

Interview. Mehrere Player aus dem heimischen Startup-Ökosystem haben ihre "Vision 2030" für Österreich präsentiert - darunter invest.austria. Im Gespräch mit brutkasten erläutert Vorstandsvorsitzender Niki Futter seine Erwartungen an die Politik, erklärt, für wie realistisch er die Umsetzung der Forderungen hält und gibt seine Einschätzung ab, ob die Talsohle bei Startup-Finanzierungen mittlerweile durchschritten ist.
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Niki Futter über WIN und Dachfonds
Niki Futter | Foto: Patrick Münnich/Angels United GmbH & Adobe Stock (Hintergrund)

Seit Jahren versucht die heimische Startup- und Investor:innen-Szene mit ihren Forderungen bei der österreichischen Politik auf Gehör zu stoßen. Mit der Einführung der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexCo) Anfang des Jahres gab es zuletzt auch eine durchaus weitreichende Maßnahme, die umgesetzt wurde – wenn auch vielleicht nicht völlig in der von der Szene gewünschten Form.

Eine neue Gesellschaftsform, die stärker auf die Bedürfnisse von Startups zugeschnitten ist, war aber bei weitem nicht die einzige Maßnahme, die es aus Sicht des österreichischen Ökosystems braucht, um die Rahmenbedingungen für Startups und andere wachstumsorientierte Unternehmen zu verbessern. Dies zeigte auch die am Donnerstag präsentierte „Vision 2030“ (brutkasten berichtete). Ausgearbeitet wurde sie vom Investor:innen-Netzwerk invest.austria gemeinsam mit AustrianStartups, der Jungen Wirtschaft und mit StartupNOW.

Der erarbeitete Forderungskatalog richtet sich an die nächste Bundesregierung. Zu den zentralen Forderungen zählen ein Dachfonds für institutionelle Anleger, ein Beteiligungsfreibetrag bei der Frühphasenfinanzierung und die Förderung von Unternehmergeist bereits in der Schule. Wir haben am Rande der Präsentation mit dem invest.austria-Vorstandsvorsitzenden Niki Futter gesprochen.


brutkasten: Als invest.austria habt ihr gemeinsam mit AustrianStartups, der Jungen Wirtschaft und StartupNOW eure “Vision 2030” präsentiert. Der Zeitpunkt war auch in Hinblick auf die Nationalratswahl im September abgestimmt. Was ist eure Erwartungshaltung?

Niki Futter: Wichtig ist uns, dass wir die Themen ins Gespräch bringen und dass eine erste Wahrnehmung bei den politischen Parteien erfolgt, weil wir am Ende diese Themen in den Koalitionsgesprächen unterbringen müssen. Und da müssen wir vorher das Feld aufbereiten. Es hilft uns nichts, wenn das erst passiert, wenn die Parteien schon in den Gesprächen sind. Dann sind ihnen die Themen nicht bewusst, dann sind sie nicht präsent. 

Viele der Forderungen liegen lange am Tisch. Wie realistisch ist eine zeitnahe Umsetzung?

Zeitnah ist vielleicht nicht das richtige Wort. Unser Ziel ist, dass die Forderungen in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden. Wir wollen erreichen, dass wir unsere Themen in den Koalitionsvereinbarungen unterbringen. Da wird es Vereinbarungen von zwei bis drei Parteien geben. Dann haben wir fünf Jahre Zeit, sofern die Regierung so lange hält. 

Wenn wir zurückschauen, haben wir in der letzten Periode aber auch die Themen durchgebracht: Mitarbeiterbeteiligung, FlexCo, Verbesserung der Rot-weiß-rot-Card. Andere fehlen noch, wie man in unserem Vorschlagspapier sieht. Wenn wir davon zwei oder drei schaffen, die uns und den Wirtschaftsstandort weiterbringen, dann haben wir schon einen Erfolg gehabt.

Mir ist aber völlig bewusst, dass wir wahrscheinlich nicht alle Vorschläge durchbringen werden. Manche sind auch vielleicht auf kleinerer Ebene leichter umsetzbar, wenn ich an die „Youth Entrepreneurship Week” an Schulen denke. Aber der Dachfonds ist ein Riesenthema. Er wäre ein wahnsinniger Hebel, um Finanzierung in Österreich zu lassen und die österreichische Wirtschaft auf allen Ebenen zu finanzieren.

Du hast jetzt eine eurer zentralen Forderungen angesprochen: Einen Dachfonds zu schaffen – also einen Fonds, über den institutionellen Anleger in andere Venture-Capital- oder Private-Equity-Fonds investieren. Welche Auswirkungen würde er haben, wenn er so umgesetzt würde, wie ihr es euch vorstellt?

Das ist relativ gut darstellbar. Wenn Geld in den Dachfonds fließt, wird dieses Geld in andere Fonds allokiert. Typischerweise sind das in Österreich VC-Fonds und Private-Equity-Fonds verschiedenster Ausgestaltungen. Die ureigenste Aufgabe dieser Fonds ist es, wiederum in Unternehmen der verschiedensten Wachstums- und Innovationsebenen zu investieren. Dieses Geld kommt direkt und unmittelbar an bei den Unternehmen, die Finanzierung brauchen. 

Aber für die Geldgeber dahinter ist, dadurch, dass der Dachfonds in Fonds investiert, eine Ebene dazwischen eingezogen.  Es geht darum, das Geld zugänglich zu machen, das bei risikoaversen Investoren liegt. Ein Pensionsfonds hat eine konservative Veranlagungsstrategie. Viele Family Offices und besonders Stiftungen haben eine konservative Veranlagungsstrategie. Überall, wo konservative Veranlagungs- und Investitionsstrategien verfolgt werden müssen, ist das relevant. Vielleicht wird man auch regulatorisch das eine oder andere verändern müssen, aber wenn ein gemeinsames Interesse in Österreich ist, ist auch das bewältigbar.

Dieses Geld würden wir verfügbar machen für Innovation, Wirtschaftswachstum und Mitarbeiterwachstum. Das ist momentan Geld, das diese Wirkung nicht in Österreich entfaltet, sondern in Amerika oder in Asien.

Stichwort konservative Veranlagungsstrategie. In der politischen Diskussion werden viele Dinge, die mit dem Kapitalmarkt zu tun haben, oft per se als Spekulation dargestellt und stark kritisiert. Wie kann man in diesem politischen Klima eine Idee wie den Dachfonds positionieren?

Ich glaube, wir können uns ganz stark auf eine Reihe von internationalen Beispielen abstützen, die allesamt zeigen, dass die risikoaverse oder konservative Investitionsstrategie, die solche Player verfolgen müssen, geschützt ist bei einer solchen Konstruktion. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass wenn ein Dachfonds in 20, 25 oder 30 österreichische Fonds investiert, dass die alle so unter Wasser gehen, dass kein Geld mehr zurückfließt in den Dachfonds? Ich sehe dieses Risiko, ehrlicherweise, als nicht gegeben an. 

Wenn ein Dachfonds mal läuft und angelaufen ist und nach etlichen Jahren natürlich auch Rückflüsse erwarten lässt, dann wird das ein selbstlaufendes Vehikel. Das Beispiel in Dänemark zeigt das. Der Fonds erhält sich nur aus den Returns, die er von seinen Investments bekommt. Was kann Schöneres passieren?

Das Thema Mitarbeiter:innenbeteiligung war jahrelang ein großes Thema in der Startup-Szene. In der “Vision 2030” gibt es jetzt zwar auch eine Empfehlung dazu. Aktuell ist Mitarbeiter:innenbeteiligung für Unternehmen möglich, die höchstens zehn Jahre alt sind und maximal 100 Mitarbeiter:innen haben. Diese Grenzen würdet ihr gerne auf 400 Mitarbeiter:innen und 20 Jahre anheben. Andererseits wurde bei der Präsentation der “Vision 2030” das Thema nicht explizit angesprochen. Kann man daraus rückschließen, dass ihr mit dem, was hier bereits umgesetzt wurde, schon ganz zufrieden seid? 

Wir sind mit dem, was passiert ist, auf jeden Fall mal zufrieden. Wir haben etwas erreicht, das sich sehen lassen kann. Aber wenn wir über die Grenze schauen nach Deutschland: Dort wurde das Thema Mitarbeiterbeteiligung vor zwei Jahren auch umgesetzt und nach einem Jahr wurden die Kriterien massiv gesenkt. Denn der Bedarf ist nicht nur bei einem Startup gegeben, das maximal zehn Jahre alt sein darf, sondern der kann auch bei einem KMU gegeben sein, das ein bisschen älter oder ein bisschen größer ist.

Und eins wird immer bei diesem Thema Mitarbeiterbeteiligung ganz massiv übersehen. Ich sehe die Mitarbeiterbeteiligung als ein großes Instrument für das Thema Unternehmensnachfolge. Wenn ich einen Installationsbetrieb habe und in drei Jahren in Pension gehe, dann kann ich meinen Meister oder meinen Lehrling beteiligen und ihnen ein Incentive geben, mit dem sie merken, was Unternehmertum bedeutet. Wir verlieren in den nächsten drei Jahren 10.000 Unternehmer nur durch die Pension. Das muss man sich auch vor Augen halten.

Du hast bei der Präsentation explizit betont, dass es nicht nur um Startups und Venture Capital, sondern auch um KMUs und und Private Equity geht. Warum ist dir das in diesem Kontext wichtig?

Seit der Fusion von aaia und AVCO zu invest.austria vertreten wir den kompletten vorbörslichen Eigenkapitalmarkt. Daher reden nicht nur über Startups und VC- oder Business-Angel-Finanzierung, sondern auch über KMUs, spätphasige Startups und Private-Equity-Finanzierung.

Private-Equity-Finanzierung ist in Österreich massiv unterentwickelt. Wir haben viele Unternehmen, die ins Ausland verkauft werden, wo es andere Instrumente gibt, um die noch einmal zu skalieren und noch einmal weiterzuentwickeln. Letztendlich auch, um den Unternehmern, die diese Unternehmen verkaufen, noch einmal eine Perspektive zu geben, bevor dann vielleicht ein Exit passiert. Und das sind KMUs, das sind die starken Mittelständler, die auch natürlich oft mit Nachfolgeproblemen konfrontiert sind. Wir reden hier schon über die Gesamtheit des Rückgrats der österreichischen Wirtschaft und nicht nur über Startups.

Zum Abschluss noch zwei Fragen an dich als Investor. In den vergangenen Wochen gab es einige größere Finanzierungsrunden bei österreichischen Startups. Sind wir, was die Flaute bei Startup-Investments angeht, langsam über den Berg? Und was steht bei dir selbst als Investor in nächster Zeit an?

Über den Berg im Sinne von, dass Geld wieder so leicht aufzustellen ist, wie es einmal war, sind wir mit Sicherheit nicht. Ich glaube, dass es sich jetzt stabilisiert, aber es ist nach wie vor eine ganz große Zurückhaltung bei Investitionen zu sehen. Ich bin der Meinung, dass sich heuer noch nicht wirklich signifikant etwas ändern wird.

Viele meinen, wir haben es jetzt besser. Ich bin da sehr skeptisch, weil ich es im Augenblick noch nicht sehe. Aber ich hoffe, dass wir wieder ein investitionsfreundlicheres Umfeld kriegen. Aber wir haben diese massive Verunsicherung, die uns als Innovationsmärkte betrifft. Das hängt auch mit der weltpolitischen Situation zusammen. Wenn der Ukraine-Krieg vorbei ist, springen die Märkte an. Wenn es im Nahen Osten einmal ruhiger wird, wird es uns besser gehen. Wenn die US-Wahl geschlagen ist und klar ist, wohin die Reise geht, wird es uns besser gehen.

Das heißt, wir haben wir viele Rahmenbedingungen, die alle negativ rein spielen. Auf der nationalen Ebene können wird das nicht ändern, aber gerade deswegen wäre es ideal, eine Kraftanstrengung zu unternehmen und Geld, das herumliegt, reinzuholen. 

Was mich selber betrifft, bin ich noch immer bei der Portfolio-Pflege. Ich mache keine neuen Investments zurzeit, sondern schaue, dass ich mit meinen Startups über die Runden komme und sie weiterbringe. Wir haben jetzt die Angels United gegründet (brutkasten berichtete), wo wir uns gemeinsam stärken wollen, um in einer Gruppe zu investieren und nicht nur jeder für sich alleine.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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